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   BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05   

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https://dejure.org/2006,1975
BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05 (https://dejure.org/2006,1975)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2006 - IX R 19/05 (https://dejure.org/2006,1975)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2006 - IX R 19/05 (https://dejure.org/2006,1975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 4 Satz 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 4 S. 1 § 9 Abs. 2
    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

  • datenbank.nwb.de

    Neuherstellung einer Wohnung durch Umbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    EigZulG: Neuherstellung einer Wohnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neuherstellung einer Eigentumswohnung durch Umbau einer Etage eines ehemaligen Studentenwohnheims ? Begriff der Herstellung einer Wohnung ? Zweck der Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnung oder Wohnraum?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausrichtung des Wohnungsbegriffs im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes nach dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts; Herstellung einer Wohnung durch Baumaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage: Der Umbau eines Studentenwohnheims in Eigentumswohnungen stellt regelmäßig die Neuherstellung einer Wohnung dar

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 9 Abs 1, EigZulG § 11 Abs 5
    Ausbau; Eigenheimzulage; Erweiterung; Neubau; Neufestsetzung; Umbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 467
  • BB 2007, 649
  • DB 2007, 615
  • BStBl II 2007, 693
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Entsprechend bedeutet Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Wesensänderung jeweils vorhandener Wohnungen-- insbesondere die Neu- oder erstmalige Herstellung einer Wohnung zu verstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a).

    b) Hingegen sind Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung in einem Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158; in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; BFH/NV 2004, 616; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

    Auch umfangreiche Instandsetzungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung führen dann ebenso wenig zur Neuherstellung wie eine sog. Generalüberholung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).

  • BFH, 20.11.2003 - III R 14/03

    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Entsprechend bedeutet Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Wesensänderung jeweils vorhandener Wohnungen-- insbesondere die Neu- oder erstmalige Herstellung einer Wohnung zu verstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a).

    b) Hingegen sind Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung in einem Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158; in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; BFH/NV 2004, 616; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 616; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, m.w.N.).

  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Entsprechend bedeutet Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Wesensänderung jeweils vorhandener Wohnungen-- insbesondere die Neu- oder erstmalige Herstellung einer Wohnung zu verstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a).

    b) Hingegen sind Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung in einem Gebäude nur dann als Herstellung einer Wohnung anzusehen, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen, d.h. die Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1158; in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; BFH/NV 2004, 616; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 10, 11).

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Entsprechend bedeutet Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 21. Dezember 2004, BStBl I 2005, 305, Rz. 10); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Wesensänderung jeweils vorhandener Wohnungen-- insbesondere die Neu- oder erstmalige Herstellung einer Wohnung zu verstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a).
  • BFH, 02.04.1997 - X R 141/94

    Ein 13 qm großes Appartement in einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsteeküche

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Sie waren ohne Kochgelegenheit und ohne sanitäre Anlagen (wie Bad/Dusche, WC) und stellten mithin keine Wohnung(en) dar (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 1997 X R 141/94, BFHE 183, 104, BStBl II 1997, 611, zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--; vom 11. Februar 1987 II R 210/83, BFHE 148, 486, BStBl II 1987, 306, zu § 5 Abs. 2 Grundsteuergesetz).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 616; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 59/03

    NZB: Wohnungsbegriff bei EigZul

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    c) Ob eine Wohnung im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes vorhanden ist, richtet sich nach dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 59/03, BFH/NV 2004, 166; vom 6. April 2005 IX B 198/04, BFH/NV 2005, 1244; BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 2).
  • BFH, 06.04.2005 - IX B 198/04

    EigZulG; Wohnungsbegriff

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    c) Ob eine Wohnung im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes vorhanden ist, richtet sich nach dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 59/03, BFH/NV 2004, 166; vom 6. April 2005 IX B 198/04, BFH/NV 2005, 1244; BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 305, Rz. 2).
  • BFH, 11.02.1987 - II R 210/83

    Kleinstappartements in Studentenwohnheimen keine Wohnungen i. S. von § 5 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Sie waren ohne Kochgelegenheit und ohne sanitäre Anlagen (wie Bad/Dusche, WC) und stellten mithin keine Wohnung(en) dar (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 1997 X R 141/94, BFHE 183, 104, BStBl II 1997, 611, zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--; vom 11. Februar 1987 II R 210/83, BFHE 148, 486, BStBl II 1987, 306, zu § 5 Abs. 2 Grundsteuergesetz).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 49/01

    Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05
    Auch umfangreiche Instandsetzungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung führen dann ebenso wenig zur Neuherstellung wie eine sog. Generalüberholung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis

    Der erkennende Senat gab im Urteil vom 7. November 2006 IX R 19/05 (BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693) der Klage statt, weil der Umbau zu einer neuen Wohnung geführt habe.

    Die Kläger haben Anspruch auf ungekürzte Eigenheimzulage für die Anschaffung ihrer Eigentumswohnung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Satz 1 EigZulG) in Höhe eines jährlichen Fördergrundbetrages in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 5.000 DM (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EigZulG; vgl. dazu eingehend BFH-Urteil in BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

    Diese Festsetzung war, wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen, fehlerhaft (vgl. dazu das BFH-Urteil in BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

  • BFH, 20.09.2007 - IX B 54/07

    Führung eines selbständigen Haushalts auch ohne Bad oder Dusche; Verletzung der

    Entgegen der Ansicht der Kläger ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nicht erforderlich; denn die gerügte Divergenz zum BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 19/05 (BFH/NV 2007, 810) liegt nicht vor.

    Denn anders als in dem mit Urteil in BFH/NV 2007, 810 entschiedenen Fall, in dem die einzelnen Studentenwohnräume nur über eine Gemeinschaftsküche und ein Gemeinschaftsbad mit WC verfügten, bestand die (ca. 1936 erbaute) Wohnung der Kläger nach den bindenden Feststellungen des FG aus "zwei Zimmern, Küche, Flur und Toilette"; sie war damit auch ohne Bad oder Dusche zur Führung eines selbständigen Haushalts geeignet.

    Im Übrigen ist das FG von der BFH-Rechtsprechung zur Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- (s. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, unter II. 1. a; vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565) und insbesondere vom maßgebenden bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 810, m.w.N.) ausgegangen.

  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Demnach bedeutet "Herstellen" einer Wohnung die Schaffung einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693, unter II.1.a, sowie vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, unter II.1.a, jeweils m.w.N.; Blümich/ Erhard, § 2 EigZulG Rz 31).
  • FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17

    Nichtberücksichtigung einer Kapitalrücklage bei der gesonderten Feststellung der

    Diese (Tat-)Frage muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14.09.2010 IV B 121/09, BFH/NV 2011, 440; BFH-Urteil vom 07.11.2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 1810).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

    (2) Grundlage der bautechnischen Betrachtung ist nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung des Klägers als selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrere Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

    Maßgeblich ist, ob eine (Eigentums-)Wohnung als zu förderndes Objekt bereits vorhanden war oder erst im Zuge der Baumaßnahmen - im Wege der Erst-Herstellung oder der Zweitherstellung - neu geschaffen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    (2) Grundlage der bautechnischen Betrachtung ist nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung der Klägerin als selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrere Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

    Maßgeblich ist, ob eine (Eigentums-)Wohnung als zu förderndes Objekt bereits vorhanden war oder erst im Zuge der Baumaßnahmen - im Wege der Erst-Herstellung oder der Zweitherstellung - neu geschaffen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 58/07

    Neuherstellung einer Wohnung

    Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG ist das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung; dies gilt insbesondere für die Neuherstellung (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693, m.w.N.).

    Eine Wohnung i.S. des Eigenheimzulagengesetzes ist die nach außen abgeschlossene Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693, m.w.N.).

  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Bei der Beurteilung des Streitfalles lässt der Kläger im Übrigen den Aspekt unberücksichtigt, dass das Gebäude nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) vor dem Umbau "aus dem Erdgeschoss und einem weiteren Vollgeschoss", nämlich dem später von ihm erworbenen Obergeschoss, bestand (zum Zweck des Eigenheimzulagengesetzes s. BTDrucks 13/2235, S. 1, 14; BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).
  • FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 89/06

    Baumaßnahmen i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bei Vorliegen einer

    Denn das Herstellen einer Wohnung im Sinne dieser Regelung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung voraus (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 19/05, BStBl II 2007, 693, und vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400 m.w.N.).

    Eine Wohnung im Sinne des EigZulG ist die nach außen abgeschlossene Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann (BFH-Urteil 7. November 2006 IX R 19/05, BStBl II 2007, 693, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09

    Verhältnis des Sonderausgabenabzugs gem. § 10f EStG zur Eigenheimzulage: Keine

    Grundlage einer bautechnischen Betrachtung ist hierbei - wie ausgeführt- nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung des Klägers als selbständiges Wirtschaftsgut (vgl. - zu § 3 FördG - BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 65/07

    Begriffe von Anschaffung und Herstellung i.S. von § 255 HGB gelten auch für das

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05

    Sonderabschreibung nach dem FördG bei baulicher Umgestaltung

  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 4091/08

    Neubau einer DG-Wohnung: einzelne der Wohnung ein bautechnisch neues Gepräge

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 25/11

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 4 Satz 1 EigZulG)

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 10 K 10065/07

    Begriff der sonstigen Bezüge aus GmbH-Anteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • FG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 K 2388/08

    Möglichkeit einer abstrakten Kenntnisnahme einer Fehlerquelle als zur konkreten

  • FG Thüringen, 16.12.2010 - 1 K 1080/07

    Keine Bindung der Finanzbehörde an eine anderweitige Steuerfestsetzung nach den

  • FG Nürnberg, 23.04.2010 - 6 K 1539/08

    Kindergeldanspruch - Volljährige, behinderte Geschwister - Begründung eines

  • FG Thüringen, 05.09.2007 - III 680/06

    Kindergeld für behindertes Pfegekind: Haushaltszugehörigkeit bei eigener Wohnung

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