Rechtsprechung
BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- IWW
- openjur.de
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten; Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen; Scheincharakter von Vereinbarungen
- Bundesfinanzhof
AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4, GmbHG § 15 Abs 4, AO § 41 Abs 2, AO § 42
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen - Bundesfinanzhof
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 4 EStG 1997, § 15 Abs 4 GmbHG, § 41 Abs 2 AO
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen - Betriebs-Berater
Steuerrechtliche Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; EStG § 17
Auswirkungen des Mangels der zivilrechtlichen Form bei Vereinbarung einer Unterbeteiligung zwischen Ehegatten i.R.d. Fremdvergleichs - datenbank.nwb.de
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die formunwirksame vereinbarte Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auswirkungen des Mangels der zivilrechtlichen Form bei Vereinbarung einer Unterbeteiligung zwischen Ehegatten i.R.d. Fremdvergleichs
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ehegatten-Untertreuhandverhältnis: Steuerrechtliche Anerkennung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Steuerliche Anerkennung formunwirksam vereinbarter Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Formunwirksam vereinbarte Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Anforderungen an einen Unterbeteiligungsvertrag zwischen Angehörigen
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00
- BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05
- FG Köln, 01.04.2009 - 10 K 2898/08
- BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Papierfundstellen
- BFHE 229, 301
- NJW-RR 2010, 1700
- FamRZ 2010, 1438
- BB 2010, 1885
- DB 2010, 1623
- BStBl II 2010, 823
- NZG 2010, 1317
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13
Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem …
Ein Versäumnis dieser Art ist insbesondere dort anzunehmen, wo sich das nicht beachtete Formerfordernis aus der klaren Lage des Zivilrechts ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386; vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20;… vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, und vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
Die Verträge genügen aber den Anforderungen an ihre steuerrechtliche Anerkennung schon deshalb nicht, weil sie tatsächlich nicht durchgeführt wurden (vgl. zu diesem Erfordernis insbesondere BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz …
Selbst wenn man die Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen zugrunde legen wollte, kann im Streitfall nicht von einer verstärkten Indizwirkung des Mangels der zivilrechtlichen Form (dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823) ausgegangen werden, weil das FG keinerlei sonstige Anhaltspunkte festgestellt hat, die gegen den Bindungswillen der Parteien sprechen würden.
- FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 - 5 K 2009/10
Schenkweise Zuwendung einer typisch stillen Unterbeteiligung - Zeitpunkt der …
Im Urteil des BFH vom 11. Mai 2010 führt der BFH zu dem Gesichtspunkt der den Vertragspartnern anzulastenden Nichtbeachtung der Formvorschriften aus (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 19/09, BStBl II 2010, 823, juris-Ausdruck, Rn. 20), dass bei dieser Beurteilung, ob der Mangel der zivilrechtlichen Form den Vertragsparteien anzulasten ist, nur deren Eigenqualifikation des Rechtsverhältnisses bedeutsam sein kann.Nach Überzeugung des Senats ist insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH vom 11. Mai 2010 im Streitfall wesentlich (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 19/09, a. a. O.), dass die Beigeladenen in den schuldrechtlichen Verträgen vom 30. September 2005 auf die notariellen Urkunden vom 23. Juni 1999 Bezug nahmen und dass in diesen insbesondere hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Beteiligungen auf die diesen Urkunden als mitverlesene Anlagen beigefügten Verträge verwiesen wurde.
- BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
bb) Der Treuhandvertrag, um den es hier geht, entspricht diesen Anforderungen schon deshalb nicht, weil er tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. zu diesem Erfordernis insbesondere BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - BFH, 24.10.2012 - IX R 35/11
Kein Werbungskostenabzug für Schuldzinsen aus privater Darlehensforderung
Da nach den Feststellungen des FG keine Zinsen gezahlt wurden, wurde der Darlehensvertrag auch nicht tatsächlich durchgeführt (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen BFH-Urteile vom 14. März 2012 IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487;… in BFH/NV 2011, 1677; insbesondere zum Erfordernis der tatsächlichen Durchführung BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10
Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine …
Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BStBl II 2007, 294; vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BStBl II 2010, 823 m.w.N.). - FG Niedersachsen, 20.10.2015 - 8 K 394/14
Keine Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ohne ausreichende Vereinbarung bei …
Den strengen Anforderungen, welche die Rechtsprechung stellt, um Verträge zwischen nahe stehenden Personen steuerrechtlich anzuerkennen, kann nur entsprechen, wer objektive Anhaltspunkte vorträgt (BFH vom 11. Mai 2010 IX R 19/09). - FG Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 11 K 2218/08
Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG - Wirtschaftliches Eigentum an einem …
Das hiergegen geführte Revisionsverfahren ist zwischenzeitlich mit BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823 abgeschlossen worden. - FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei …
Hingegen unterliegt ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils dann dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG, wenn er sich auf bereits existente Geschäftsanteile bezieht (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BStBl II 2010, 823 m. w. N.; BGH vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, DStR 2006, 1671). - FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09
Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer …
- FG Sachsen, 04.11.2010 - 6 K 963/10
Grundstücksübertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen …