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   BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06   

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https://dejure.org/2007,8492
BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06 (https://dejure.org/2007,8492)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2007 - IX R 22/06 (https://dejure.org/2007,8492)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - IX R 22/06 (https://dejure.org/2007,8492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begünstigung der Anschaffung einer Wohnung in einem eigenen Haus; Definition des Begriffs "eigen" i.S. von § 39 Abgabenordnung (AO); Der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut Ausübende als wirtschaftlicher Eigentümer; Rechtsfolgen des wirtschaftlichen ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1
    Anschaffung; Eigentumsübergang; Scheinbestandteil; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund eindeutiger und im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft --unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers-- innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Dies ist nicht nur der Fall, wenn das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich verbraucht ist, sondern auch dann, wenn zwar die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes die Dauer der Nutzungsbefugnis überschreitet, der Nutzungsberechtigte, der die Kosten des Gebäudes getragen hat, aber für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Im Einzelfall kommt es auf etwaige Vereinbarungen, z.B. ein Abbedingen des Ausgleichsanspruchs gemäß § 951, 812 BGB (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741) an.
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Dies ist nicht nur der Fall, wenn das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich verbraucht ist, sondern auch dann, wenn zwar die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes die Dauer der Nutzungsbefugnis überschreitet, der Nutzungsberechtigte, der die Kosten des Gebäudes getragen hat, aber für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).
  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83

    Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Auch von einem Scheinbestandteil ist jedoch nicht auszugehen, wenn der Eigentümer des Grundstücks das Gebäude nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses übernehmen soll, sei es gegen Zahlung einer vereinbarten oder noch zu ermittelnden Ablösung, sei es unentgeltlich (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Juli 1984 IX ZR 124/83, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 789, unter II. 2. a, m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2003 - III ZR 176/02

    Begriff des Wohnungsgartens; Nutzung eines Gebäudes in einem Kleingarten zu

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Diese Vermutung ist jedoch entkräftet, wenn der Erbauer bei Errichtung des Baues den Willen hat, das Bauwerk bei Beendigung des Vertragsverhältnisses in das Eigentum seines Vertragspartners übergehen zu lassen (vgl. BGH-Urteil vom 13. Februar 2003 III ZR 176/02, NZM 2003, 375, unter I. 1. b aa, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Dies ist nicht nur der Fall, wenn das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich verbraucht ist, sondern auch dann, wenn zwar die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes die Dauer der Nutzungsbefugnis überschreitet, der Nutzungsberechtigte, der die Kosten des Gebäudes getragen hat, aber für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin, 30.09.2005 - 9 K 9174/02

    Eigenheimzulage für bebaute, frühere Parzellen einer Kleingartenkolonie bei

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage der Kläger mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1135, veröffentlichten Urteil überwiegend statt.
  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06
    Zwar obliegt die Vertragsauslegung dem FG als Tatsacheninstanz; wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist, bindet sie den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, unter II. 4., m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2018 - IX R 35/17

    Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende

    d) Die Auslegung der Verträge obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist, bindet sie den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268).
  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines

    Sie ist vom BFH nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und weder unter Verstoß gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) noch unter Verstoß gegen Erfahrungs- oder Denkgesetze zustande gekommen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268).
  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

    Wenn sie den Auslegungsgrundsätzen entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist, bindet sie den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 25.02.2009 - IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268, und vom 22.05.2007 - IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 14/09

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen

    Revisionsrechtlich bindend ist die Auslegung durch das FG aber nur, wenn sie den --auch für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden-- Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. wenn sie zumindest möglich ist (z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 23/09

    Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld - Auflösung eines bestehenden

    Wenn sie den Auslegungsgrundsätzen entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist, bindet sie den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268; vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 76/07

    Vertragsauslegung des FG

    Zwar obliegt die Vertragsauslegung dem FG als Tatsacheninstanz; wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist, bindet sie den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2009 - V B 113/08

    Vertragsauslegung durch FG - Haupt- und Nebenleistung - keine Feststellungsklage

    Wenn sie den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. wenn sie zumindest möglich ist, bindet sie den Senat (BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268; vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).
  • BFH, 29.01.2009 - IX B 191/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenes oder auslaufendes Recht

    Zwar muss der nach dem Eigenheimzulagengesetz Anspruchsberechtigte wenn nicht zivilrechtlicher so doch wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts i.S. von § 39 Abs. 2 der Abgabenordnung sein (vgl. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl II 2008, 349).
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 2/06

    Eigenheimzulage; nicht vollzogener Grundstückskaufvertrag

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 10/08

    Keine Eigenheimzulage mangels Aufwendung von Anschaffungskosten - Vertrag

    Dasselbe gilt für die Auslegung von Verträgen nach Maßgabe der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das FG (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268; vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836).
  • FG Berlin, 30.09.2005 - 9 K 9174/02
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