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   BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07   

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https://dejure.org/2008,7645
BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07 (https://dejure.org/2008,7645)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2008 - IX R 23/07 (https://dejure.org/2008,7645)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2008 - IX R 23/07 (https://dejure.org/2008,7645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Darlehen
    Darlehensverträge zwischen Angehörigen
    Allgemeine Grundsätze

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 1, GG Art 3, GG Art 6
    Darlehen; Darlehenszinsen; Ehegatten; Fremdvergleich; Zinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
    Zwar kommt bei solchen Darlehen den Modalitäten der Darlehenstilgung und der Bestellung von Sicherheiten erheblich geringere Bedeutung zu als der Abgrenzbarkeit zum in Wahrheit zinslosen Darlehen oder zur verschleierten Schenkung des Betrags (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838).

    Abgesehen davon, dass dieser Umstand nur ein Beweisanzeichen dafür sein könnte, ob die Darlehensverträge ggf. auch nach dem 31. Dezember 1997 steuerrechtlich anzuerkennen sind, ist die Vereinbarung eines relativ niedrigen Zinssatzes grundsätzlich hinzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838).

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.).

    Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes) zugehörig sind (BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
    Bei einem Darlehen ist die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
    Dass der Darlehensnehmer wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Zins- und/oder Tilgungsleistungen aufzubringen, kann ein Beweisanzeichen für das Vorliegen eines Scheingeschäfts sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
    Es muss jedoch vorrangig prüfen, ob die Darlehensverträge nur zum Schein (§ 41 Abs. 2 der Abgabenordnung) abgeschlossen wurden (vgl. zur Prüfung, ob ein Scheingeschäft vorliegt BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/03

    Einkünfteerzielungsabsicht: verbilligte Vermietung

    Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07
    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50, unter II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Ein Scheingeschäft wird vor allem dann angenommen, wenn der Darlehensnehmer wirtschaftlich nur schwer in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen aufzubringen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12, unter II.3.).

    So hat es --unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung, die zu Investitionsdarlehen ergangen ist-- ausgeführt, dass das Fehlen von Sicherheiten zwar nicht schon allein, wohl aber im Rahmen einer Gesamtwürdigung zusammen mit weiteren Unüblichkeiten zur Versagung der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung des Darlehensverhältnisses führen kann (BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 12, unter II.2.a, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, unter II.3.b bb).

  • BFH, 10.07.2019 - X R 21/17

    Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten

    In den Gesamtabwägungsprozess dürften hierbei nicht nur die bereits vom FG angeführte Stundung der Kaufpreisschuld sowie deren fehlende Besicherung (vgl. zur Bedeutung fehlender Besicherung von [Darlehens-]Verbindlichkeiten bei Angehörigenverträgen BFH-Urteil vom 19.08.2008 - IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12, unter II.2.a, sowie Senatsurteil vom 22.10.2013 - X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 54), sondern ebenso die fehlende Verzinsung der Kaufpreisverbindlichkeit einzubeziehen sein.
  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

    Auch nach Auffassung des FG sind --unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung-- Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. zu Vereinbarungen über Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen und Sicherung: BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.; vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; zu Kaufverträgen: BFH-Urteile vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243; vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).

    Dies wäre auch revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Überprüfung dieser Gesamtwürdigung durch den BFH sich darauf beschränkt, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkansätze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 12, und vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09

    Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich -

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteile vom 07.06.2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 19.08.2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12 m.w.N.).

    Bei einem Darlehen ist die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens , der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, m.w.N.; vom 19.08.2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12).

    Bei einem Darlehen ist die Fremdüblichkeit und damit die Abgrenzung von der verschleierten Schenkung anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, m.w.N.; vom 19.08.2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12).

  • FG Bremen, 23.10.2018 - 1 K 206/17

    Anforderungen an die Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben;

    Ihnen kommt nur für sich allein keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12 ).

    Auch kann es ein Beweisanzeichen für das Vorliegen eines Scheingeschäfts sein, wenn der Darlehensnehmer wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die vereinbarten Zins- und/oder Tilgungsleistungen aufzubringen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12 ).

  • FG Hamburg, 01.02.2021 - 4 K 136/20

    Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit einen Anspruch auf Aktenübersendung in die Kanzleiräume etwa angenommen, wenn ein Prozessbevollmächtigter auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen war (vgl. BFH, Beschluss vom 29.10.2008, III B 176/06, BFH/NV 2009, 12), wenn ein Prozessbevollmächtigter aufgrund eines Kreuzbandrisses in vergleichbarer Weise wie eine auf Benutzung eines Rollstuhls angewiesene Person in seiner Beweglichkeit beeinträchtigt ist (vgl. BFH, Beschluss vom 13.12.2012, X B 221/12, BFH/NV 2013, 571) oder wenn die Akten, in die Einsicht genommen werden soll, außergewöhnlich umfangreich und unübersichtlich sind und es dem Prozessbevollmächtigten deshalb und wegen der Dienstzeiten der Mitarbeiter an dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde auch bei intensiven Bemühen voraussichtlich nicht möglich ist, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes über den Akteninhalt zu informieren (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2015, V B 146/14, BFH/NV 2015, 517).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag

    Auch wenn bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen einer fehlenden oder unzureichenden Besicherung für sich allein genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; vom 12. Mai 2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24), ist dies vorliegend doch als (ein) Kriterium des Fremdvergleichs zu berücksichtigen.
  • FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3216/06

    Übernahme von privat veranlassten Darlehensverbindlichkeiten durch eine GbR

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteile vom 07.06.2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 19.08.2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine

    Auch wenn der Frage der Besicherung keine alleinentscheidungserhebliche Bedeutung zukommt, ist dieser Aspekt als Kriterium des Fremdvergleichs zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 19. August 2008, IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12).
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 12 ZB 10.1966

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

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