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   BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13   

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https://dejure.org/2014,13589
BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13 (https://dejure.org/2014,13589)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2014 - IX R 24/13 (https://dejure.org/2014,13589)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - IX R 24/13 (https://dejure.org/2014,13589)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • openjur.de

    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 32a, GG Art 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 20 Abs 1, EStG VZ 2005, EStG § 4 Abs 4, EStG § 21
    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 32a EStG 2002, Art 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • IWW
  • rewis.io

    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die eigengenutzte Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für das private Wohnen gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten für die eigengenutzte Wohnung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
    Zudem könne seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) nicht mehr wie früher auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot verwiesen werden.

    Unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung sind durch Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums im Rahmen des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 EStG pauschal abgegolten oder sind als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.4.a).

    Sie sind damit nach § 12 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG vom Werbungskostenabzug nach § 9 EStG grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Gesetzgeber hat einen Abzug für einen betrieblichen oder beruflichen Mehraufwand zugelassen, wie z.B. im Fall einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.4.a).

    a) Das FG hat zutreffend auf der Grundlage von § 12 Nr. 1 EStG sowie der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 abgelehnt, die Mietaufwendungen --auch nur teilweise-- zum Werbungskostenabzug zuzulassen.

    Diese werden von dem über Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten subjektiven Nettoprinzip erfasst und sind steuerlich über den Grundfreibetrag abgegolten (vgl. u.a. BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter D.II.1., m.w.N.; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.4.a).

  • FG Düsseldorf, 04.06.2013 - 10 K 734/11

    Betriebsausgabenabzug für Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers - Betriebliche

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
    Dies ist aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum auch nicht weiter streitig (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2009  7 K 978/07 E, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. April 2012  2 BvR 642/12, nicht veröffentlicht; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013  10 K 734/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1023, unter 2.; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 6. Juli 2010, BStBl I 2010, 614, Rz 4; Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 750, Stichwort "Wohnung"; Fissenewert in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 12 EStG Rz 34; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 12 Rz 13 und Rz 25, Stichwort "Wohnungskosten"; Blümich/Thürmer, § 12 EStG Rz 130, Stichwort "Wohnung"; Arndt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 12 Rz B 150, Stichwort "Wohnung").
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
    Dies ist aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum auch nicht weiter streitig (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2009  7 K 978/07 E, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. April 2012  2 BvR 642/12, nicht veröffentlicht; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013  10 K 734/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1023, unter 2.; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 6. Juli 2010, BStBl I 2010, 614, Rz 4; Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 750, Stichwort "Wohnung"; Fissenewert in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 12 EStG Rz 34; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 12 Rz 13 und Rz 25, Stichwort "Wohnungskosten"; Blümich/Thürmer, § 12 EStG Rz 130, Stichwort "Wohnung"; Arndt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 12 Rz B 150, Stichwort "Wohnung").
  • FG Düsseldorf, 02.12.2009 - 7 K 978/07

    Steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen für das selbstgenutzte

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
    Dies ist aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen zwischen Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum auch nicht weiter streitig (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2009  7 K 978/07 E, juris, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. April 2012  2 BvR 642/12, nicht veröffentlicht; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013  10 K 734/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1023, unter 2.; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 6. Juli 2010, BStBl I 2010, 614, Rz 4; Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 750, Stichwort "Wohnung"; Fissenewert in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 12 EStG Rz 34; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 12 Rz 13 und Rz 25, Stichwort "Wohnungskosten"; Blümich/Thürmer, § 12 EStG Rz 130, Stichwort "Wohnung"; Arndt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 12 Rz B 150, Stichwort "Wohnung").
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
    Diese werden von dem über Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten subjektiven Nettoprinzip erfasst und sind steuerlich über den Grundfreibetrag abgegolten (vgl. u.a. BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter D.II.1., m.w.N.; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.4.a).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 28/12

    Zahlungen zum Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
    Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 28/12, BFH/NV 2013, 914, unter II.2.a, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 80/12

    Zahlung zur Abfindung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs des

    In vergleichbarer Weise führt etwa die Anmietung einer Wohnung nicht deshalb zu einem Werbungskostenabzug der Mietzahlungen, weil der Steuerpflichtige hierdurch seine bisherige Wohnung vermieten kann (vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2013 3 K 148/09, juris; Revision anhängig, BFH IX R 24/13).
  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11

    Verschiedenen Vorstellungen der Klägerin über mögliche Nutzungen sprechen gegen

    Wird ein unbebautes Grundstück zwar in Bebauungsabsicht erworben, kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die beabsichtigte Bebauung für eigene Wohnzwecke genutzt wird, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 IX R 24/13, DStR 2014, 1331).
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