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   BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12   

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https://dejure.org/2013,34484
BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12 (https://dejure.org/2013,34484)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2013 - IX R 25/12 (https://dejure.org/2013,34484)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - IX R 25/12 (https://dejure.org/2013,34484)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • openjur.de

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 2 S 1, EStG § 50 Abs 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e, DBA USA 1989 Art 25
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 50 Abs 1 EStG 1997, § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG 1997, Art 25 DBA USA 1989
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Betriebs-Berater

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • rewis.io

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 2
    Berücksichtigung von Aufwendungen im Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA als Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Aufwendungen im Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA als Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren können Veräußerungsgewinne nicht mindern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren bei Anteilsveräußerung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für ein Verständigungsverfahren mindern den Veräußerungsgewinn nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren nicht als Veräußerungskosten abziehbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 513
  • BB 2013, 3029
  • DB 2013, 2774
  • BStBl II 2014, 102
  • NZG 2014, 38
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 16.04.2013 - IX R 5/12

    Strafverteidigungskosten

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    So sind etwa Strafverteidigungskosten nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist (BFH-Urteil vom 16. April 2013 IX R 5/12, BFHE 241, 355, BFH/NV 2013, 1683).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Sind etwa die Aufwendungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens waren, als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten (BFH-Urteil vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038).
  • FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11

    RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1550 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    Sind z.B. die Aufwendungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens waren, einkommensteuerrechtlich als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten (BFH-Urteil vom 09.10.2013 - IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102, Rz 11).
  • BFH, 12.03.2014 - I R 45/13

    Abziehbarkeit von Veräußerungskosten bei einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs.

    Das gilt auch in Anbetracht des neuerlichen Urteils des IX. Senats des BFH vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102).
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Das gilt auch im Hinblick auf das neuerliche Urteil des IX. Senats des BFH vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102).
  • FG Niedersachsen, 06.07.2017 - 6 K 150/16

    Körperschaftsteuer 2008

    Das gilt auch im Hinblick auf das Urteil des IX. Senats des BFH vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, BStBl II 2014, 102.
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09

    Stellen Anwaltskosten, die für die Vertretung in einem finanzgerichtlichen

    Nachdem der erkennende Senat die Beteiligten mit Kurzmitteilung vom 6. Dezember 2013 auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 hingewiesen hatte, ließ die Klin mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 30. Januar 2014 ausführen, sie sehe in der genannten Entscheidung des BFH eine weitere Untermauerung ihres Standpunktes, wonach die geltend gemachten Steuerberatungskosten in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Entstrickungsgewinn des Jahres 2004 stünden.

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasst sind (BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684 und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2013, 2613).

    Diese steht indes nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft (ebenso zur Frage der Behandlung von Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren: BFH-Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 a.a.O.; a.A. L. Schmidt-Wacker, EStG, 32. Aufl. 2013, § 16 Rn. 301).

    Denn die vom BFH mit Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 , a.a.O., zu den Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG entwickelten Grundsätze sind aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs der Regelungen des § 17 EStG und des § 21 UmwStG gleichermaßen auf den Begriff der Veräußerungskosten i.S.d. § 21 Abs. 1 UmwStG anzuwenden.

  • FG Köln, 01.10.2014 - 10 K 3593/12

    Veräußerungsgewinn nach § 8b KStG - Veräußerungskosten, wenn alleiniger

    Hiervon ausgehend hat der BFH in jüngster Zeit beispielsweise die Veranlassung der Kosten eines DBA-Verständigungsverfahrens durch eine Anteilsveräußerung mit der Begründung verneint, dass derartige Aufwendungen - im Gegensatz zu Notarkosten, Maklerprovisionen oder Grundbuchgebühren - nicht durch die Veräußerung selbst, sondern lediglich durch die Folgefrage der Besteuerungszuständigkeit veranlasst seien (vgl. BFH-Urt. v. 09.10.2013 - IX R 25/12, BStBl II 2014, 102).

    Andernfalls hätte der BFH die Tantiemezahlung in seinem Urteilsfall I R 45/13 bzw. die Kosten des DBA-Verständigungsverfahrens in dem Urteilsfall IX R 25/12 ebenfalls als Veräußerungskosten qualifizieren müssen, da auch diese Aufwendungen zumindest mittelbar auf eine Veräußerung zurückgeführt werden konnten bzw. ein Veräußerungsvorgang "kausal-auslösendes" Moment für die jeweiligen Aufwendungen war.

  • BFH, 07.05.2015 - IX B 146/14

    Prozesskosten wegen Einlagenrückgewähr bei vermögensverwaltender

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass Prozesskosten als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen teilen, die Gegenstand des Prozesses waren (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431; vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258, unter II.3., m.w.N.; vom 25. Juni 2009 IX R 47/08, BFH/NV 2010, 396, unter II.1.; vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038, m.w.N., und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102, unter II.1.; vgl. auch Schmidt/Kulosa, EStG, 34. Aufl., § 21 Rz 100, Stichwort "Prozesskosten").
  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2014 - 13 K 3713/12

    Abziehbarkeit von Rechtsanwaltskosten als Sonderwerbungskosten bei

    Sind etwa die Aufwendungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens waren, als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten (siehe BFH in BFH/NV 2010, 2038; siehe ferner BFH-Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, BFH/NV 2014, 94).
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