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   BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06   

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https://dejure.org/2006,9110
BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06 (https://dejure.org/2006,9110)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2006 - IX R 27/06 (https://dejure.org/2006,9110)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - IX R 27/06 (https://dejure.org/2006,9110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23; ; EStG § 23 Abs. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 74; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkung; Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auf Entnahmen vor dem 1.1.1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Bundesfinanzhof findet klare Worte - Keine neue Spekulationsfrist bei Grundstücksentnahme vor dem 1. Januar 1999

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 2
    Anschaffung; Entnahme; Grundstück; Spekulationsgeschäft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06
    Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Verfahren über diese Revision auszusetzen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02.

    Fehlt es daran oder an einer Anschaffungsfiktion, wird eine Veräußerung nicht nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B. III. 1. b).

    Die Entscheidung des Streitfalls ist nicht davon abhängig, in welcher Weise das BVerfG in dem vom Senat mit Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 vorgelegten Verfahren (Az.: 2 BvL 2/04) entscheidet.

  • BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U

    Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06
    Im Streitfall haben die Kläger ihre Grundstücke nicht deshalb angeschafft, weil sie diese im Jahr 1998 aus ihrem Betriebsvermögen entnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1965 VI 34/62 U, BFHE 82, 637, BStBl III 1965, 477).
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06

    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG auf

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06
    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein zur amtlichen Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX R 5/06, von dem ein neutralisierter Abdruck beigefügt ist.
  • FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05

    Spekulationsfrist bei Entnahmen

    Auszug aus BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06
    Die Untätigkeitsklage der Kläger hatte Erfolg: Das Finanzgericht --FG-- (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 966) vertrat die Auffassung, die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gelte nicht für Entnahmen, die wie hier vor dem 1. Januar 1999 erfolgt seien.
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