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   BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07   

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https://dejure.org/2007,3606
BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07 (https://dejure.org/2007,3606)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - IX R 27/07 (https://dejure.org/2007,3606)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2007 - IX R 27/07 (https://dejure.org/2007,3606)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Satz 1; ; EigZulG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 S. 1 § 4
    Eigenheimzulage; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch

  • datenbank.nwb.de

    Nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch schließt Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nach teilentgeltlichem Erwerb Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei vom Übergeber nicht ausgeübtem Vorbehaltsnießbrauch ? Zulageausschluss des bürgerlich-rechtlichen Eigentümers nur bei (ausnahmsweise) wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenheimzulage bei nicht ausgeübtem Vorbehaltsnießbrauch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzung eines bewohnten Hausgrundstücks durch den zivilrechtlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken bei fehlender Ausübung eines erworbenen Vorbehaltsnießbrauchs; Gewährung einer Eigenheimzulage für die Anschaffung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in einem ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage bei nicht ausgeübtem Vorbehaltsnießbrauch und Nutzung durch den Eigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftliches Eigentum schließt Nutzung des zivilrechtlichen Eigentümers zu eigenen Wohnzwecken aus! (IMR 2008, 1057)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 4 S 1, EigZulG § 9 Abs 2 S 2
    Nießbrauch; Nutzung; Vorbehaltsnießbrauch; Wohnzwecke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 573
  • NZM 2008, 413
  • DB 2008, 617
  • BStBl II 2008, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    Danach dient eine Wohnung eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Anspruchsberechtigten selbst und ggf. den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen tatsächlich als Wohnung genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1653/94

    Gewährung des Abzugsbetrags gemäß § 10e Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    Es kommt nicht darauf an, ob der Berechtigte aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 163, 164; für das Eigenheimzulagengesetz: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz 5).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    b) Für die Auslegung des Begriffs "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 4 EigZulG gelten die gleichen Rechtsgrundsätze, wie sie die höchstrichterliche Rechtsprechung für die entsprechenden Regelungen des Einkommensteuergesetzes entwickelt hat (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    Der Vorbehaltsnießbraucher ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891, unter II. 1. b, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 29.09.1998 - 8 K 711/95

    Steuerrechtliche Einordnung der Verpachtung von Gaststätten mit

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    Es kommt nicht darauf an, ob der Berechtigte aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 163, 164; für das Eigenheimzulagengesetz: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz 5).
  • FG Münster, 10.09.1998 - 1 K 4410/98
    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    Es kommt nicht darauf an, ob der Berechtigte aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzt (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 163, 164; für das Eigenheimzulagengesetz: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz 5).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 1580/04

    Bedeutung einer Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken für einen Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1577 veröffentlichten Urteil aus, dass der Kläger das ihm übertragene Hausgrundstück aufgrund fremden Rechts nutze.
  • FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08

    Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

    Fallen das zivilrechtliche und das wirtschaftliche Eigentum auseinander, so ist auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).

    Das ist der Fall, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH-Urteile 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 10 m.w.N.).

    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

  • BFH, 29.01.2009 - IX B 191/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenes oder auslaufendes Recht

    Zwar muss der nach dem Eigenheimzulagengesetz Anspruchsberechtigte wenn nicht zivilrechtlicher so doch wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts i.S. von § 39 Abs. 2 der Abgabenordnung sein (vgl. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl II 2008, 349).

    Die gerügte Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 220, 573, BStBl II 2008, 349, ist angesichts des anders gelagerten Sachverhalts sowie der bindenden Feststellungen des FG zum fehlenden Gefahrübergang und dem daher fehlenden Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem Jahr 2006 (s. vorstehend) nicht gegeben.

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 59/07

    Zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 4 EigZulG

    Wie der Bundesfinanzhof in seinem zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. November 2007 IX R 27/07 (BStBl II 2008, 349, BFH/NV 2008, 640) entschieden hat, schließt das nicht ausgeübte Nutzungsrecht eines Angehörigen die Nutzung einer Wohnung durch den zivilrechtlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG nur aus, wenn es wirtschaftliches Eigentum des Angehörigen und damit dessen Berechtigung nach § 2 Satz 1 EigZulG begründet.
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