Rechtsprechung
BFH, 11.07.2017 - IX R 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 4, EStG § 23 Abs 3, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2009
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 04.10.2017 als NV-Entscheidung abrufbar)
- Bundesfinanzhof
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 04.10.2017 als NV-Entscheidung abrufbar)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 23 Abs 3 EStG 2009, § 118 Abs 2 FGO
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 04.10.2017 als NV-Entscheidung abrufbar) - IWW
§ 22 Nr. 2, § ... 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. S. 4
Aufteilung des vereinbarten Kaufpreises, wenn Gegenleistung auch für andere Verpflichtungen des Verkäufers erbracht wird - Wolters Kluwer
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Erbringung der Gegenleistung auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 4
Gewinnermittlung bei als steuerbare Veräußerung beurteiltem Verkauf der Beteiligung an einem Immobilienfonds. - Betriebs-Berater
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
- rewis.io
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 04.10.2017 als NV-Entscheidung abrufbar)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Erbringung der Gegenleistung auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers
- rechtsportal.de
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Erbringung der Gegenleistung auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers
- datenbank.nwb.de
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschlossener Immobilienfonds ? Veräußerung oder Rückabwicklung
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds - als privates Veräußerungsgeschäft
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Geschlossener Immobilienfonds: Veräußerung oder Rückabwicklung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Erbringung der Gegenleistung auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 01.06.2016 - 14 K 545/14
- FG Köln, 11.07.2017 - 14 K 545/14
- BFH, 11.07.2017 - IX R 27/16
Papierfundstellen
- BFHE 260, 322
- BB 2018, 981
- DB 2018, 995
- BStBl II 2018, 348
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Köln, 01.06.2016 - 14 K 545/14
Einkommensteuerliche Ermittlung der Entstehung sowie der Höhe steuerpflichtiger …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 27/16
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. Juni 2016 14 K 545/14 aufgehoben.Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1612 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Köln vom 1. Juni 2016 14 K 545/14 und die Einspruchsentscheidung vom 29. Januar 2014 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 14. September 2012 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des Klägers um 13.011 EUR niedriger angesetzt werden.
- BFH, 06.09.2016 - IX R 45/14
Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien: Rückabwicklung im Umfang von …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 27/16
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Entscheidungen vom 6. September 2016 IX R 27/15 (BFHE 255, 176, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2950), IX R 44/14 (…BFHE 255, 148, BFH/NV 2017, 191) und IX R 45/14 (BFHE 255, 162, BFH/NV 2017, 197), die sich mit vergleichbaren Fondsbeteiligungen befassen.Hinsichtlich der vom FG vorzunehmenden Aufklärungsmaßnahmen und der weiteren Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist der Senat ebenfalls auf seine Entscheidungen in BFHE 255, 176, DStR 2016, 2950, in BFHE 255, 148, BFH/NV 2017, 191 und in BFHE 255, 162, BFH/NV 2017, 197 und die dortigen Ausführungen unter II.4.
- BFH, 06.09.2016 - IX R 27/15
Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien: Rückabwicklung im Umfang von …
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 27/16
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Entscheidungen vom 6. September 2016 IX R 27/15 (BFHE 255, 176, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2950), IX R 44/14 (…BFHE 255, 148, BFH/NV 2017, 191) und IX R 45/14 (…BFHE 255, 162, BFH/NV 2017, 197), die sich mit vergleichbaren Fondsbeteiligungen befassen.Hinsichtlich der vom FG vorzunehmenden Aufklärungsmaßnahmen und der weiteren Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist der Senat ebenfalls auf seine Entscheidungen in BFHE 255, 176, DStR 2016, 2950, in BFHE 255, 148, BFH/NV 2017, 191 und in BFHE 255, 162, BFH/NV 2017, 197 und die dortigen Ausführungen unter II.4.
- BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 27/16
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Entscheidungen vom 6. September 2016 IX R 27/15 (BFHE 255, 176, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2950), IX R 44/14 (BFHE 255, 148, BFH/NV 2017, 191) und IX R 45/14 (…BFHE 255, 162, BFH/NV 2017, 197), die sich mit vergleichbaren Fondsbeteiligungen befassen.Hinsichtlich der vom FG vorzunehmenden Aufklärungsmaßnahmen und der weiteren Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist der Senat ebenfalls auf seine Entscheidungen in BFHE 255, 176, DStR 2016, 2950, in BFHE 255, 148, BFH/NV 2017, 191 und in BFHE 255, 162, BFH/NV 2017, 197 und die dortigen Ausführungen unter II.4.
- FG Köln, 14.08.2019 - 14 K 719/19
Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge sind nur teilweise …
Bereits das Bestehen solcher Anhaltspunkte genügt aber dafür, um zu einer Aufteilung der Vergleichssumme zu gelangen (vgl. zur Aufteilung des vergleichsweisen festgelegten "Kaufpreises" aus der Rückveräußerung eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds in eine Gegenleistung - Kaufpreis - und Entgelt für den Verzicht auf Schadensersatzansprüche BFH-Urteil vom 11.07.2017 IX R 27/16, BFHE 260, 322, BStBl II 2018, 348, sowie Parallelurteile gleichen Datums). - BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14 Der Entschädigungscharakter der Zahlung hat im Hinblick auf die von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüche auch ein solches Gewicht, dass dieser Teil der Zahlung nicht als bloße Nebenleistung und damit als steuerlich unbeachtlich einzuordnen ist (a. A. FG Köln vom 1. Juni 2016 14 K 545/14, juris, nicht rechtskräftig; Az. des BFH: IX R 27/16; vgl. dazu Fink, Neue Wirtschafts-Briefe 2016, 2656; Lupczyk, FR 2016, 825).
- BFH, 06.09.2016 - IX R 45/14 Der Entschädigungscharakter der Zahlung hat im Hinblick auf die vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzansprüche auch ein solches Gewicht, dass dieser Teil der Zahlung nicht als bloße Nebenleistung und damit als steuerlich unbeachtlich einzuordnen ist (a.A. FG Köln vom 1. Juni 2016 14 K 545/14, juris, nicht rechtskräftig; Az. des BFH IX R 27/16; vgl. dazu Fink, Neue Wirtschafts-Briefe 2016, 2656; Lupczyk, FR 2016, 825).
- BFH, 06.09.2016 - IX R 27/15 Der Entschädigungscharakter der Zahlung hat im Hinblick auf die von den Klägern geltend gemachten Schadensersatzansprüche auch ein solches Gewicht, dass dieser Teil der Zahlung nicht als bloße Nebenleistung und damit als steuerlich unbeachtlich einzuordnen ist (a.A. FG Köln vom 1. Juni 2016 14 K 545/14, juris, nicht rechtskräftig; Az. des BFH: IX R 27/16; vgl. dazu Fink, Neue Wirtschafts-Briefe 2016, 2656; Lupczyk, FR 2016, 825).