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   BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07   

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https://dejure.org/2007,1529
BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07 (https://dejure.org/2007,1529)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2007 - IX R 28/07 (https://dejure.org/2007,1529)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2007 - IX R 28/07 (https://dejure.org/2007,1529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 2
    Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu Erhaltungsaufwand führt

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu Erhaltungsaufwand führt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand an gemischt genutztem Gebäude ? Bei Modernisierung nur eines betrieblich genutzten Gebäudeteils ist zur Abgrenzung nicht auf das gesamte Gebäude abzustellen ? Herstellungsaufwand bei wesentlich verbesserter betrieblicher Nutzbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Baumaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absetzbarkeit von Kosten für Baumaßnahmen als Werbungskosten; Anknüpfungspunkte für die Qualifizierung von Ausgaben für eine Baumaßnahme als Herstellungskosten; Unterscheidung zwischen bewohnten und vermieteten Gebäudeteilen bei der Festelltung eines ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftsgutbezogene Prüfung: Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten erfordert Einzelfallprüfung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden erfordert Einzelfallprüfung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur sofortigen Abziehbarkeit von Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem Gebäudeteil

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei Baumaßnahmen an einem Gebäude, das mehrere Wirtschaftsgüter umfasst

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftsgutbezogene Prüfung: Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2 S 1
    Erhaltungsaufwand; Herstellungskosten; Umbau; Vermögensgegenstand; Wesentliche Verbesserung; Wirtschaftsgut; Zweifamilienhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 96
  • BB 2008, 318
  • DB 2008, 100
  • BStBl II 2008, 218
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 HGB (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II. 1.).

    Dabei kommt es weniger auf Kernbereiche der Ausstattung an, auf die der erkennende Senat bei der Prüfung, ob ein Wohngebäude gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verbessert wurde, maßgebend abgestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, m.w.N.) als vielmehr darauf, ob bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707).

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02

    Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung etwas Neues geschaffen wurde, also --gemessen an ihrer Funktion-- bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden, deren Einbau neben der Substanzmehrung auch eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge haben (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Wird ein Gebäude --wie hier-- teils fremdbetrieblich und teils zu Wohnzwecken durch Vermietung genutzt, so sind die einzelnen Gebäudeteile gesondert zu behandeln, weil diese Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C. II. 3. d).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Dabei kommt es weniger auf Kernbereiche der Ausstattung an, auf die der erkennende Senat bei der Prüfung, ob ein Wohngebäude gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verbessert wurde, maßgebend abgestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, m.w.N.) als vielmehr darauf, ob bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707).
  • BFH, 25.01.2006 - I R 58/04

    Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung - beschränkte

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Dabei kommt es weniger auf Kernbereiche der Ausstattung an, auf die der erkennende Senat bei der Prüfung, ob ein Wohngebäude gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verbessert wurde, maßgebend abgestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, m.w.N.) als vielmehr darauf, ob bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Die Herstellung eines (neuen) Wirtschaftsguts (§ 255 Abs. 2, 1. Variante HGB) ist zwar auch dann anzunehmen, wenn ein vorhandenes Wirtschaftsgut aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird, was der Fall sein kann, wenn sich durch bauliche Maßnahmen seine Zweckbestimmung ändert (eingehend dazu BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
    Es wird sich dabei überdies mit der Frage beschäftigen müssen, ob die vorgenommenen Baumaßnahmen, die möglicherweise zu einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit führten, zusammen mit anderen Maßnahmen unter dem Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2, 3. Variante HGB) zu würdigen sind, soweit das Merkmal der Erweiterung in § 255 Abs. 2 HGB hinter das der wesentlichen Verbesserung zurücktritt (vgl. grundlegend dazu BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604, unter II. 2. b).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    f) Bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG führen, ist bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude nicht auf das gesamte Gebäude, sondern auf den jeweiligen selbständigen Gebäudeteil abzustellen, wenn das Gesamtgebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird und daher in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist (BFH-Urteil vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218; vgl. auch Wendt, in: Festschrift für Wolfgang Spindler, a.a.O., S. 879, 892 f.; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 382; Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 427).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    g) Bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG führen, ist bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude dann auf das Gebäude insgesamt abzustellen, wenn das Gesamtgebäude nicht in unterschiedlicher Weise genutzt wird und somit nicht in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist (Umkehrschluss aus BFH-Urteil vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218; vgl. auch Wendt, in: Festschrift für Wolfgang Spindler, a.a.O., S. 879, 893; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 6 Rz 382; Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 427).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    aa) Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten führt der BFH bei Gebäuden grundsätzlich wirtschaftsgutsbezogen durch ( BFH, Urteil vom 25. September 2007 - IX R 28/07 -, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218).

    (1) Wird das von den Baumaßnahmen betroffene Gebäude oder der als eigenständiges Wirtschaftsgut zu behandelnde Gebäudeteil für Wohnzwecke genutzt, geht die Rechtsprechung von einer wesentlichen Verbesserung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand aus, wenn in mindestens drei von vier Kernbereichen der Ausstattung (Fenster, Heizung, Elektrik, Sanitäranlagen) eine Hebung des Standards von sehr einfach auf mittel oder von mittel auf sehr anspruchsvoll stattfindet (ständige Rspr., vgl. z.B. BFH, Urteil vom 25. September 2007 - IX R 28/07 -, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218, Rz. 15 mwN; BFH, Urteil vom 22. September 2009 - IX R 21/08 -, BFH/NV 2010, 846, Rz. 12).

    Ob die Baumaßnahme zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung und damit zu Herstellungskosten führt, ist in diesen Fällen anhand der Zielsetzung desjenigen zu bestimmen, der das Gebäude bzw. den Gebäudeteil für seine betrieblichen Zwecke nutzt; dabei kann es sich aus Sicht des Steuerpflichtigen sowohl um eine eigenbetriebliche (so im Fall des BFH, Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 58/04 -, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707; Umnutzung einer Halle, Ausbau einer kohlebetriebenen Heizkraftanlage und Einbau einer Müllbehandlungsanlage) als auch um eine fremdbetriebliche Nutzung handeln (so im Fall des BFH, Urteil vom 25. September 2007 - IX R 28/07 -, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218; Umbau von an einen Psychotherapeuten vermieteten Praxisräumen).

    Entscheidend ist, ob die baulichen Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen ( BFH, Urteil vom 25. September 2007 - IX R 28/07 -, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218, Rz. 15).

  • BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 HGB (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218).
  • FG Münster, 22.01.2020 - 13 K 3039/16

    Einkommensteuer - Zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und sofort

    Wesentliche Verbesserung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts durch die Baumaßnahme gehoben wird (BFH-Urteil vom 25.9.2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218, Rz. 15).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 14/10

    Herstellungskosten für den Neubau eines Gebäudeteils

    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches --HGB-- (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218).

    Ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungsaufwand führt, ist für einzelne Gebäudeteile gesondert zu prüfen, wenn diese Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen (BFH-Urteil in BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218).

  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Das ist aber nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569; vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218) die Voraussetzung für die Zuordnung der Aufwendungen zu den Herstellungskosten.
  • BFH, 25.03.2009 - V R 9/08

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau - in § 255 Abs. 2

    Eine Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB liegt u.a. vor, wenn ein Gebäude aufgestockt oder daran ein Anbau errichtet wird, wenn es in seiner Substanz vermehrt oder seine nutzbare Fläche vergrößert wird (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; vom 25. September 2007 IX R 28/07, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2014 - 6 K 1326/11

    Berücksichtigung von Umbaukosten einer zahnärztlichen Praxis als nachträgliche

    Folglich ist bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungsaufwand führt, bei unterschiedlicher Nutzung nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf den jeweiligen Gebäudeteil abzustellen (BFH- Urteil vom 25. September 2007, IX R 28/07, BStBl II 2008, 218).

    Folglich kann für eine Erweiterung schon ein geänderter Grundriss genügen, der mehr auf die Praxisbedürfnisse zugeschnitten ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 2007 IX R 28/07, BStBl 2008, 218).

    Das setzt nur bei Wohngebäuden voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Wohnungsausstattung (Elektro- Heizungs- Sanitärinstallation und Fenster) in ihrer Funktion deutlich erweitert oder verbessert werden, während es auf diese Kernbereiche der Ausstattung bei betrieblich genutzten Gebäuden weniger ankommt (BFH-Urteil vom 25. September 2007, IX R 28/07, BStBl II 2008, 218).

  • FG München, 02.04.2009 - 5 K 2961/07

    Herstellungskosten bei Ersetzung eines Flachdachs durch ein Satteldach mit

    Diese Auffassung stehe nach ihrer Ansicht aber gegen die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 25. September 2007 (IX R 28/07, BStBl II 2007, 218).

    Das Urteil des BFH vom 25. September 2007 (IX R 28/07, BStBl II 2008, 218) steht damit nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit dem Urteil des BFH vom 19. September 1995.

  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 1471/09

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine neue

  • FG München, 10.07.2012 - 13 K 3810/09

    Kein sofortiger Werbungskostenabzug von Aufwendungen für die Umwandlung eines

  • FG Köln, 29.04.2009 - 4 K 3409/07

    Umsatzsteuerfreiheit von medizinisch nicht indizierten Leistungen eines

  • FG Düsseldorf, 13.09.2018 - 14 K 3011/17

    Berücksichtigung des "Verlustes aus gezahltem Kapital" i.R.d. Einkünfte aus

  • FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19

    Erkennung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 3062/06

    Festsetzungsverjährung bei Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2009 - 3 K 1733/06

    Abgrenzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen

  • FG Köln, 21.08.2008 - 10 K 124/08

    Bewertung von Aufwendungen für ein vermietetes Grundstück als sofort abzugsfähige

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