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   BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09   

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https://dejure.org/2010,4199
BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09 (https://dejure.org/2010,4199)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2010 - IX R 28/09 (https://dejure.org/2010,4199)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - IX R 28/09 (https://dejure.org/2010,4199)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • openjur.de

    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 90 Abs 2, FGO § 90a Abs 2 S 1, FGO § 96 Abs 2
    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 FGO, § 90a Abs 2 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 FGO, § 90a Abs 2 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • rewis.io

    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • rewis.io

    Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Eröffnung einer mündlichen Verhandlung auf Antrag einer den Prozessbevollmächtigten wechselnden Partei trotz Verzicht auf mündliche Verhandlung durch den vorherigen Bevollmächtigten bei Erlass eines Gerichtsbescheids; Überprüfung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf des ursprünglichen Verzichts auf mündliche Verhandlung; Anspruch auf rechtliches Gehör bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 18
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09
    Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 1, 2 FördG --hierunter fallen auch Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten-- sind als die Normal-AfA übersteigende Abschreibungen in eine befristete Prognose einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1999 - V R 102/98

    Einverständnis mit Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09
    Erlässt das FG trotz eines von allen Beteiligten ausgesprochenen Verzichts auf mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid, muss es --jedenfalls nach einem Wechsel des Prozessbevollmächtigten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 1999 V R 102/98, BFH/NV 1999, 1480)-- dem Kläger die Möglichkeit einräumen, sein Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, das er mit einem Antrag nach § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO verfolgt, im Rahmen einer mündlichen Verhandlung auch wahrzunehmen.
  • BFH, 08.06.1994 - IV R 9/94

    Irrtum über die Unwiderruflichkeit eines wirksam erklärten Anhörungsverzichts

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09
    Als insoweit maßgeblichen Umstand sieht es der Senat an, dass das FG an die Verzichtserklärungen der Beteiligten positiv nicht gebunden und mithin der Erlass einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in das Ermessen des Gerichts gestellt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 1994 IV R 9/94, BFH/NV 1995, 129).
  • BFH, 11.08.1987 - IX R 135/83

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09
    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 4 FGO ist u.a. dann anzunehmen, wenn das FG unter Verstoß gegen § 90 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entschieden hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 1987 IX R 135/83, BFHE 151, 297, BStBl II 1988, 141, m.w.N.).
  • BFH, 02.07.2008 - IX B 46/08

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene bei geschlossenem

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09
    Auch wenn es eines von vornherein geschaffenen Finanzierungskonzepts nicht bedarf, ist es dem Tatsachengericht im Einzelfall nicht verwehrt, aufgrund des tatsächlichen Einsatzes von Fremdmitteln bei Beginn des Investments und dem gleichzeitigen Fehlen einer damit im Zusammenhang stehenden bindenden Vereinbarung über den späteren Einsatz von Eigenmitteln (zur Ablösung der Fremdmittel) zu dem Schluss zu gelangen, dass es dem Steuerpflichtigen in erster Linie darauf ankam, aufgrund der zu erwartenden langjährigen Verlustzuweisungen Steuerersparnisse zu erzielen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 IX B 46/08, BFHE 222, 387, BStBl II 2008, 815, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2003 - I B 39/03

    Wechsel auf der Richterbank

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 28/09
    Zwar kann ein Verzicht auf mündliche Verhandlung nur ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage nach Abgabe der Einverständniserklärung wesentlich geändert hat (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    aa) Die Auslegungsregeln für Willenserklärungen in den §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind auch zur Auslegung der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung einer Behörde --auch soweit diese als Verwaltungsakt aufzufassen ist-- heranzuziehen (z.B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 VIII R 290/81, BFH/NV 1988, 749; vom 11. Mai 2010 IX R 28/09, BFH/NV 2010, 2076; vom 11. April 2013 IV R 11/10, BFH/NV 2013, 1569).

    Maßgeblich ist danach der objektive Erklärungswert (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2076) bzw. die Sicht eines objektiven Betrachters (z.B. BFH-Urteile vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; vom 24. Juni 2008 IX R 64/06, BFH/NV 2008, 1676).

  • BFH, 04.09.2019 - VI R 39/17

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung kann daher nur ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage nach Abgabe der Einverständniserklärung wesentlich geändert hat (z.B. BFH-Urteil vom 11.05.2010 - IX R 28/09, und BFH-Beschluss vom 19.04.2016 - IX B 110/15, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung kann daher nur ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage nach Abgabe der Einverständniserklärung wesentlich geändert hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 28/09, BFH/NV 2010, 2076; BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2011 IX S 2/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1383, und vom 17. Oktober 2011 IX B 108/11, BFH/NV 2012, 245; vom 23. Juni 2014 X B 167/13, BFH/NV 2014, 1566; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 90 Rz 13 f., m.w.N.; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 90 FGO Rz 53 ff.).
  • BFH, 12.10.2017 - III B 32/17

    Verzicht auf mündliche Verhandlung; Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die für die Wirksamkeit einer solchen Widerrufserklärung geforderte wesentliche Änderung der Prozesslage (z.B. BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 28/09, BFH/NV 2010, 2076) im Streitfall tatsächlich vorlag, auch wenn dafür einiges spricht, da das FG nach der Verzichtserklärung weitere rechtliche Hinweise erteilt und auch selbst weiteren Aufklärungsbedarf gesehen hat.
  • BFH, 04.05.2011 - IX S 2/11

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung - Verzicht auf beantragte

    Der --von der rechtskundig vertretenen Klägerin schriftsätzlich mitgeteilte-- Verzicht auf mündliche Verhandlung kann nur ausnahmsweise widerrufen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2003 I B 39/03, BFH/NV 2004, 350; BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 28/09, BFH/NV 2010, 2076); die dazu erforderliche wesentliche Änderung der Prozesslage war im Streitfall indes nicht gegeben.
  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 353/16

    Keine Entprägung einer GmbH & Co. KG durch Treuhandvereinbarung und Reichweite

    Maßgeblich ist danach der objektive Erklärungswert (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 28/09 BFH/NV 2010, 2076) bzw. die Sicht eines objektiven Betrachters (z. B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02 BStBl II 2004, 908; vom 24. Juni 2008 IX R 64/06 BFH/NV 2008, 1676).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.936

    Eine vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans im Innenbereich gelegene bebaubare

    Eine solche wird nach allgemeiner Meinung dann angenommen, wenn von einer Partei nach Abgabe der Verzichtserklärungen wesentliches neues Vorbringen in das Verfahren eingeführt wird (so z.B. BVerwG vom 24.10.1968 NJW 1969, 252; BFH vom 11.5.2010 BFH/NV 2010, 2076; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 8 zu § 101).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897

    Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen

    Eine solche wird nach allgemeiner Meinung dann angenommen, wenn von einer Partei nach Abgabe der Verzichtserklärungen wesentliches neues Vorbringen in das Verfahren eingeführt wird (so z.B. BVerwG vom 24.10.1968 NJW 1969, 252; BFH vom 11.5.2010 BFH/NV 2010, 2076; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 8 zu § 101).
  • FG Sachsen, 18.05.2011 - 6 K 1169/08

    Eltern verlieren nicht Anspruch auf Kindergeld im Falle des Lebens der Kinder im

    Ein solcher Widerruf ist nur ausnahmsweise möglich, wenn sich die Prozesslage nach Abgabe der Einverständniserklärung wesentlich geändert hat (Urteil des BFH vom 11. Mai 2010, IX R 28/09 , BFH/NV 2010, 2076 m. w. N; ständige Rechtsprechung).
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