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   BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09   

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https://dejure.org/2010,4215
BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09 (https://dejure.org/2010,4215)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 30/09 (https://dejure.org/2010,4215)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 30/09 (https://dejure.org/2010,4215)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • openjur.de

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen; Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben; Generationennachfolge-Verbund

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • Bundesfinanzhof

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002
    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002
    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, 9 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 Nr. 1a, 12 Nr. 2; GG Art. 3, 14
    Rentenzahlungen aus einem Vermächtnis an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig

  • Wolters Kluwer

    Rentenzahlungen als Werbungskosten zur Erwerbung der Mieteinnahmen - Zugehörigkeit eines Empfängers von wiederkehrenden Leistungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund als Voraussetzung für die Abziehbarkeit dieser Bezüge als Sonderausgaben

  • rewis.io

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • ra.de
  • rewis.io

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenzahlungen als Werbungskosten zur Erwerbung der Mieteinnahmen; Zugehörigkeit eines Empfängers von wiederkehrenden Leistungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund als Voraussetzung für die Abziehbarkeit dieser Bezüge als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Rentenzahlungen an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers aus einem Vermächtnis weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    b) Als Sonderausgaben abziehbar sein können solche wiederkehrenden Leistungen, die anlässlich einer Betriebs- oder Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge vorbehalten worden sind (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 237, BStBl II 1992, 78; ständige Rechtsprechung zum "Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen", zuletzt BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280, BStBl II 2002, 646).

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dagegen können wiederkehrende Leistungen eines Erben z.B. an die Witwe des Erblassers als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn sie auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruhen und der Erbe von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen erhalten hat (sog. "erbrechtliche" private Versorgungsrente, vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, und vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602; P. Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz B 185 f., B 290 f.).

    Der Erblasser räumt dabei durch eine letztwillige Verfügung --sachverhaltsbezogen auch aufgrund eines Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrags-- einer an sich erbberechtigten Person nur einen Anspruch auf Versorgungsleistungen ein (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633).

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).
  • BFH, 27.03.2001 - X R 106/98

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dies hat der BFH abgelehnt (BFH-Urteil vom 27. März 2001 X R 106/98, BFH/NV 2001, 1242).
  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Der Generationennachfolgeverbund umfasst grundsätzlich nur gegenüber dem Erblasser pflichtteilsberechtigte Personen (zur Ausnahme bei Geschwistern des Hofübernehmers s. BFH-Urteil vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820).
  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, so sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzustellen; auch deren Ablösung führt nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Gleiches gilt für Versorgungsleistungen, die ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) haben und die Versorgung eines Erben bezwecken (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; s. bereits BFH-Urteil vom 1. August 1975 VI R 168/73, BFHE 116, 505, BStBl II 1975, 882).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dagegen können wiederkehrende Leistungen eines Erben z.B. an die Witwe des Erblassers als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn sie auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruhen und der Erbe von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen erhalten hat (sog. "erbrechtliche" private Versorgungsrente, vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, und vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602; P. Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz B 185 f., B 290 f.).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 113/92

    Begleichung von Nachlaßverbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Die Erfüllung des Vermächtnisses ist kein entgeltliches Anschaffungsgeschäft (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1994 IX R 113/92, BFH/NV 1995, 959, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - X R 31/00

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BFH, 01.08.1975 - VI R 168/73

    Leistungen auf Grund einer letztwilligen Verfügung als Leibrente

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

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