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   BFH, 20.11.2012 - IX R 30/12   

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https://dejure.org/2012,47725
BFH, 20.11.2012 - IX R 30/12 (https://dejure.org/2012,47725)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2012 - IX R 30/12 (https://dejure.org/2012,47725)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2012 - IX R 30/12 (https://dejure.org/2012,47725)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • openjur.de

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 169 Abs 2 S 2, EStG § 10d Abs 4 S 6, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 23 Abs 3 S 8
    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • Bundesfinanzhof

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 2 S 2 AO, § 10d Abs 4 S 6 EStG 2002 vom 13.12.2006, § 23 Abs 3 S 9 EStG 2002 vom 13.12.2006, § 23 Abs 3 S 8 EStG 2009 vom 08.12.2010
    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • Betriebs-Berater

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • rewis.io

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Feststellung von privaten Veräußerungsverlusten bei Verdacht der Hinterziehung von Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist für die Feststellung von privaten Veräußerungsverlusten bei Verdacht der Hinterziehung von Einkommensteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Festsetzungsverlängerung für die im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärten Verluste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Festsetzungsverlängerung für bei einer strafbefreienden Selbstanzeige nacherklärte Verluste

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Ablaufhemmung für Verlustfeststellung aufgrund strafbefreiender Selbstanzeige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 4
  • BB 2013, 853
  • DB 2013, 971
  • BStBl II 2013, 995
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.02.2008 - VIII R 1/07

    Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs.

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 30/12
    Eine unterschiedliche Verjährung einzelner Teilbeträge desselben Steueranspruchs ist danach möglich (einhellige Auffassung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 26. Februar 2008 VIII R 1/07, BFHE 220, 229, BStBl II 2008, 659; Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 169 AO Rz 66; Kruse in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 169 AO Rz 14; Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 169 Rz 22; Klein/Rüsken, AO, 11. Aufl., § 169 Rz 25).

    aa) Wenn es § 169 Abs. 2 Satz 2 AO mit der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist dem durch die Steuerstraftat geschädigten Steuergläubiger ermöglichen soll, die ihm vorenthaltenen Steuerbeträge auch nach Ablauf von vier Jahren zurückzufordern, so darf diese Grundentscheidung --z.B. in Erstattungsfällen-- nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden (eingehend zum Zweck BFH-Urteil in BFHE 220, 229, BStBl II 2008, 659).

  • FG Münster, 23.05.2012 - 11 K 631/11

    Feststellungsfrist, Festsetzungsfrist zur ESt, Verjährung

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 30/12
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1638 veröffentlichten Urteil verpflichtete das Finanzgericht (FG) das FA, den verbleibenden Verlustvortrag antragsgemäß festzustellen.
  • BFH, 28.07.2021 - IX R 29/19

    Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

    Soweit die Steuer nicht hinterzogen bzw. leichtfertig verkürzt worden ist, bleibt es hingegen bei der regulären Festsetzungsfrist (Grundsatz der Teilverjährung, vgl. nur Senatsurteil vom 20.11.2012 - IX R 30/12, BFHE 240, 4, BStBl II 2013, 995, m.w.N.; Drüen in Tipke/Kruse, § 169 AO Rz 14).
  • FG München, 12.09.2019 - 10 K 3043/18

    Änderbarkeit der Steuerfestsetzung als Voraussetzung für die Verlustfeststellung

    Das vom FA genannte BFH-Urteil vom 20. November 2012 IX R 30/12, BFHE 240, 4, BStBl II 2013, 995 komme zu demselben Ergebnis.

    Eine unterschiedliche Verjährung einzelner Teilbeträge desselben Steueranspruchs ist danach möglich (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2012 IX R 30/12, BFHE 240, 4, BStBl II 2013, 995).

  • FG München, 22.10.2013 - 13 K 2071/11

    Gesonderte Verlustfeststellung nach § 2a EStG für Zwecke des

    Für die Verlustfeststellungen nach § 2a EStG für die Jahre 2000 und 2001 ist die besondere Ablaufhemmung des § 10d Abs. 4 Satz 6, 1. Halbsatz EStG eingetreten (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.2012 IX R 30/12, BFH/NV 2013, 808).

    Da das JStG 2007 bereits am 19. Dezember 2006 in Kraft getreten ist und die regulären Feststellungsfristen für die Feststellungen nach § 2a EStG zum Schluss der Veranlagungszeiträume 2000 (31. Dezember 2006) und 2001 (31. Dezember 2007) am 19. Dezember 2006 noch nicht abgelaufen waren, ist § 10d Abs. 4 Satz 6, 1. Halbsatz EStG in den Streitjahren 2000 und 2001 anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.2012 IX R 30/12, BFH/NV 2013, 808 zur Anwendung des § 10d Abs. 4 Satz 6, 1. Halbsatz i.V.m. § 23 Abs. 3 Satz 9, 2. Halbsatz EStG).

  • LG Köln, 11.06.2019 - 109 KLs 3/18

    Vorsätzliche Verkürzung der Einkommensteuer durch die Nichtangabe der Einkünfte

    Ein Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG ist nicht festgestellt worden und konnte aufgrund Verjährung auch nicht mehr festgestellt werden (vgl. BFH, Urt. v. 20.11.2012 - IX R 30/12, DStRE 2013, 630).
  • FG München, 29.07.2019 - 7 K 2779/16

    Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre wegen Steuerhinterziehung

    Bezieht sich die Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung nur auf Sachverhalte, die einen Teil der festgesetzten Steuer betreffen, bleibt es im Übrigen bei der vierjährigen Frist, sodass insoweit Teilfestsetzungsverjährung eintritt (BFH-Urteil vom 20. November 2012 IX R 30/12, BFHE 240, 4, BStBl II 2013, 995).
  • FG Nürnberg, 15.11.2017 - 5 K 1159/15

    Zinsfestsetzung im Einkommensteuerbescheid 2000 sowie Erlass der Zinsen nach §

    Der vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Auffassung, es habe bei der Änderung der Steuerfestsetzung im Berichtigungsbescheid vom 21.05.2014 kein Fall des § 129 AO vorgelegen, sondern die Änderung habe sich aus der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 20.11.2012 (Az. IX R 30/12, BFHE 240, 4, BStBl. II 2013, 995) ergeben, kann der Senat nicht folgen.
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