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   BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13   

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https://dejure.org/2014,49072
BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13 (https://dejure.org/2014,49072)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2014 - IX R 30/13 (https://dejure.org/2014,49072)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2014 - IX R 30/13 (https://dejure.org/2014,49072)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten Währungskurssteigerungen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 52 Abs 1 S 1, AO § 39
    Veräußerungszeitpunkt i.S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten Währungskurssteigerungen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • Bundesfinanzhof

    Veräußerungszeitpunkt i.S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten Währungskurssteigerungen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 17 Abs 2 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 39 AO
    Veräußerungszeitpunkt i.S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten Währungskurssteigerungen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • IWW

    § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, § ... 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 174 Abs. 4 AO, § 17 EStG, § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 17 Abs. 2 EStG, § 126 Abs. 4 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung eines Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 1 S. 1 EStG; Bindung des Revisionsgerichs an die tatsächlichen Feststellung der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • rewis.io

    Veräußerungszeitpunkt i.S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten Währungskurssteigerungen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung eines Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 1 S. 1 EStG ; Bindung des Revisionsgerichs an die tatsächlichen Feststellung der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 Abs. 1 S. 1; FGO § 118 Abs. 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung eines Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Veräußerung i.S. des § 17 EStG; Berücksichtigung von realisierten Wertsteigerungen von in einer Fremdwährung veräußerten Kapitalgesellschaftsanteilen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungsgewinne - und Währungskusrsteigerungen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Am 1. Juni 2011 erließ das FA geänderte, zum Gegenstand des Klageverfahrens gewordene Einkommensteuerbescheide für 1999, in denen die Veräußerungsgewinne unter Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--; BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BVerfGE 127, 61, BStBl II 2011, 86) auf jeweils ... DM herabgesetzt wurden.

    Auch wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien erst im September 1999 auf die Z-AG übergegangen sei, entstünde bei Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG (in BVerfGE 127, 61, BStBl II 2011, 86) kein steuerbarer Veräußerungsgewinn in Form von Wertsteigerungen in der Zeit zwischen 1. April 1999 und September 1999.

    a) Das BVerfG hat in dem Beschluss in BVerfGE 127, 61, BStBl II 2011, 86 entschieden, dass die in § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 geregelte rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % nichtig ist, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind und die entweder --bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt-- nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder --bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes-- sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können.

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    b) Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des --dinglichen-- Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteile in BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    Für eine in Fremdwährung veräußerte Beteiligung i.S. von § 17 EStG ist der Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Veräußerung in DM/EUR umzurechnen (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1658; vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564, m.w.N.).

    Maßgeblich ist grundsätzlich der amtliche Umrechnungskurs im Bewertungszeitpunkt (BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295; in BFH/NV 2008, 1658; in BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung;

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Für eine in Fremdwährung veräußerte Beteiligung i.S. von § 17 EStG ist der Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Veräußerung in DM/EUR umzurechnen (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1658; vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564, m.w.N.).

    Maßgeblich ist grundsätzlich der amtliche Umrechnungskurs im Bewertungszeitpunkt (BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295; in BFH/NV 2008, 1658; in BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).

  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08

    Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Februar 2013  11 K 446/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1751 veröffentlichten Urteil statt.

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832; vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; Beschluss des FG München vom 6. Juli 2006  5 V 2015/06, juris).

    b) Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des --dinglichen-- Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteile in BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

  • BFH, 13.01.2011 - V R 63/09

    Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen -

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Sie bindet den Senat daher gemäß § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Mai 2011 IV R 34/08, BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787; vom 13. Januar 2011 V R 63/09, BFHE 233, 64, BStBl II 2011, 461, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08

    Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Sie bindet den Senat daher gemäß § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Mai 2011 IV R 34/08, BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787; vom 13. Januar 2011 V R 63/09, BFHE 233, 64, BStBl II 2011, 461, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Die Frage nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums stellt sich im Streitfall nicht mehr, da das zivilrechtliche Eigentum übergegangen ist (zu einem Sonderfall s. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140).
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Entsprechend dem Normzweck des § 17 EStG, den aufgrund der Veräußerung eines Geschäftsanteils eintretenden Zuwachs der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 33/94, BFHE 178, 197, BStBl II 1995, 870), sind Währungskursänderungen nach dem 31. März 1999 im Zeitpunkt der späteren Veräußerung --entgegen der Auffassung des FG und der Kläger-- bei der Ermittlung des steuerbaren Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen, da sie sich auf die Höhe eines nach § 17 EStG steuerbaren Gewinns --gleichermaßen zugunsten wie zulasten der Steuerpflichtigen-- auswirken (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2.

    Auszug aus BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832; vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; Beschluss des FG München vom 6. Juli 2006  5 V 2015/06, juris).
  • FG München, 06.07.2006 - 5 V 2015/06

    Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Aktientausch

  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von

  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei

  • BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2014 IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489, m.w.N.).

    Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer am maßgebenden Stichtag erlangt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 489); dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    Dementsprechend hat der Senat auch entschieden, dass realisierte Währungskursveränderungen die Höhe des Veräußerungsgewinns beeinflussen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 489).

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 7/16

    Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2014 IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489, m.w.N.).

    Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des --dinglichen-- Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, und in BFH/NV 2015, 489, m.w.N.).

  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines

    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.2014 - IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2022 - IX R 19/20

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein

    Diese Grundsätze gelten im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut, aber auch in Ansehung des --soweit hier maßgebend-- unverändert gebliebenen Zwecks der Norm (s. Senatsurteil vom 18.11.2014 - IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489, Rz 23) für § 17 EStG in der seit 1999 geltenden Fassung gleichermaßen (gl.A. Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 17 Rz 89; Pung/Werner in Dötsch/Pung/Möhlenbrock --D/P/M--, Kommentar zum KStG, § 17 EStG Rz 251; Brandis/Heuermann/Vogt, § 17 EStG Rz 572; Oellerich in Bordewin/Brandt, § 17 EStG Rz 248; Frotscher in Frotscher/Geurts, EStG, § 17 Rz 213, 163. Lfg. 5/2011).

    dd) Aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2015, 489 ergibt sich nichts anderes.

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2016 - 3 K 1521/11

    Buchführungspflicht einer in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die mangelnde Ausübung des Wahlrechts durch die Kapitalgesellschaft zur Folge hätte, dass der nach ausländischem Recht erstellte Abschluss für deren Besteuerung nach deutschem Recht maßgeblich wäre (so aber womöglich Kanzler, HFR 2015, 332).
  • FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12

    Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber das rechtliche, zumindest aber das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (BFH, Urteil vom 18.11.2014 IX R 30/13, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2015, 489, Rz. 18; Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris, Rz. 11).

    Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH, BFH/NV 2015, 489; Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris).

  • FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG - Maßgeblichkeit der

    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.11.2014 IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489; vom 13.10.2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212).
  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

    Vollendet ist die Veräußerung mit dem Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (vgl. BFH, Urteil vom 18. November 2014 - IX R 30/13 -, Rn. 18, juris).
  • BFH, 06.11.2015 - IX B 54/15

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einer im Ausland belegenden Immobilie

    Entsprechend dem Normzweck des § 23 EStG, den aufgrund der Veräußerung der in der Vorschrift aufgezählten Wirtschaftsgüter eintretenden Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit zu erfassen, sind Währungskursänderungen im Zeitpunkt der späteren Veräußerung bei der Ermittlung des steuerbaren Veräußerungsgewinns i.S. des § 23 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 2014 IX R 11/13, BFHE 244, 44, BStBl II 2014, 385, unter II.2.b, sowie --zu § 17 EStG-- vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564, und vom 18. November 2014 IX R 30/13, BFH/NV 2015, 489, unter II.1.c).
  • BFH, 30.06.2022 - IV R 19/18

    Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem

    Wesentlich ist eine Beteiligung für Veräußerungsvorgänge bis zum Veranlagungszeitraum 1998 ab einer Quote von mehr als 25 %, erst ab dem Veranlagungszeitraum 1999 ab einer Quote von 10 % (§ 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 --StEntlG 1999/2000/2002--, BGBl I 1999, 402; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.11.2014 - IX R 30/13, Rz 17), heute ab einer Quote von mindestens 1 %.
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 40/15

    Keine Minderung des Veräußerungspreises i. S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das

  • FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15

    Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19

    Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

  • FG Niedersachsen, 17.09.2020 - 11 K 109/18

    Verlustverrechnungbeschränkungen bei negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • FG Köln, 07.10.2020 - 5 K 2290/18

    Einkünfte aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH;

  • FG Nürnberg, 02.09.2021 - 3 K 1327/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

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