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   BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05   

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https://dejure.org/2007,7725
BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05 (https://dejure.org/2007,7725)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2007 - IX R 31/05 (https://dejure.org/2007,7725)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2007 - IX R 31/05 (https://dejure.org/2007,7725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FördG § 1; ; FördG § 2; ; FördG § 3; ; FördG § 3 Satz 1; ; FördG § 3 Satz 2 Nr. 3; ; FördG § 4; ; FördG § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b; ; FördG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; FördG § 4 Ab... s. 2 Satz 2 Nr. 1; ; FördG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; FördG § 4 Abs. 3; ; EStG § 10e; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Sonderabschreibung nach dem FördG bei baulicher Umgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FöGbG § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b, FöGbG § 4 Abs 2 S 2 Nr 1, FöGbG § 4 Abs 2 S 3, FöGbG § 3 S 2 Nr 3
    Modernisierungsmaßnahmen; Neubau; Sanierung; Umbau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Eine erstmalige Herstellung einer Wohnung ist nämlich gegeben, wenn eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich --durch Baumaßnahmen-- geschaffen wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, zur fehlenden Herstellung bei allein rechtlicher Schaffung von Wohneinheiten).

    Diese jeweils durch bauliche Maßnahmen neu zu erstellenden Eigentumswohnungen --und nicht die früheren Wohnungen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1795)-- waren Gegenstand des für jede Wohnung geschlossenen Vertrags über die Beteiligung des jeweiligen Erwerbers/Bauherrn an der BHG.

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Ob die zur Neuschaffung von Wohnungen führenden Baumaßnahmen in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten aufgrund ihrer bautechnisch prägenden Wirkung als Neubau des Gesamtobjekts anzusehen sind, ist dabei ohne Bedeutung, weil Grundlage der gebotenen bautechnischen Betrachtung nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die jeweilige Eigentumswohnung als selbständiges Wirtschaftsgut ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810, zum Umbau eines Studentenwohnheims in Eigentumswohnungen).

    Danach haben die Kläger und Beigeladenen entsprechend den angefochtenen Feststellungsbescheiden gemäß § 3 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FördG für die erstellten Eigentumswohnungen --ungeachtet des Anteils an dem ggf. nur sanierten, nicht aber bautechnisch neu erstellten Gemeinschaftseigentum-- nur Anspruch auf eine Sonder-AfA in Höhe von 25 v.H. der Bemessungsgrundlage (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1067).

  • FG Düsseldorf, 24.08.2005 - 13 K 5676/01

    Sonderabschreibung; Modernisierungsaufwand; Neuherstellung; Sanierung; Umbau;

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Der gegen die entsprechend geänderten Feststellungsbescheide erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 330 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 62/88

    Eigentumswohnung nicht schon durch rechtliche Umwandlung eines bestehenden

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Eine erstmalige Herstellung einer Wohnung ist nämlich gegeben, wenn eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich --durch Baumaßnahmen-- geschaffen wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, zur fehlenden Herstellung bei allein rechtlicher Schaffung von Wohneinheiten).
  • BFH, 06.12.2006 - X R 34/04

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    a) Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz und die frühere Wohneigentumsförderung in § 10e des Einkommensteuergesetzes geltenden Begriff der Anschaffung in § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 X R 34/04, BFH/NV 2006, 40) gehören zu den Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten.
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Jedoch ist § 4 FördG kein selbständiger Begünstigungstatbestand; vielmehr regelt die Norm lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG voraus (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758).
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Ob die zur Neuschaffung von Wohnungen führenden Baumaßnahmen in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten aufgrund ihrer bautechnisch prägenden Wirkung als Neubau des Gesamtobjekts anzusehen sind, ist dabei ohne Bedeutung, weil Grundlage der gebotenen bautechnischen Betrachtung nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die jeweilige Eigentumswohnung als selbständiges Wirtschaftsgut ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810, zum Umbau eines Studentenwohnheims in Eigentumswohnungen).
  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    a) Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz und die frühere Wohneigentumsförderung in § 10e des Einkommensteuergesetzes geltenden Begriff der Anschaffung in § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 X R 34/04, BFH/NV 2006, 40) gehören zu den Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten.
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05
    Eine erstmalige Herstellung einer Wohnung ist nämlich gegeben, wenn eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich --durch Baumaßnahmen-- geschaffen wird (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 IX R 62/88, BFHE 169, 380, BStBl II 1993, 188; vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, zur fehlenden Herstellung bei allein rechtlicher Schaffung von Wohneinheiten).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 65/07

    Begriffe von Anschaffung und Herstellung i.S. von § 255 HGB gelten auch für das

    Steuerpflichtige, die begünstigte Investitionen im Fördergebiet durchführen, sind zur Vornahme von Sonderabschreibungen nach § 4 FördG berechtigt, sofern die Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG erfüllt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762, m.w.N.).

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz und die frühere Wohneigentumsförderung in § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltenden Begriff der Anschaffung i.S. von § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 762) gehören zu den Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten.

    Auch dann können die entsprechenden Aufwendungen nicht als nachträgliche Herstellungskosten oder Modernisierungsaufwendungen angesehen werden, weil es sich dann nicht um nachträgliche, sondern um erstmalige Herstellungsaufwendungen handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 762).

    Eine erstmalige Herstellung einer Wohnung ist gegeben, wenn eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich --durch Baumaßnahmen-- geschaffen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 762, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 1/08

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut - keine Versagung

    Steuerpflichtige, die begünstigte Investitionen im Fördergebiet durchführen, sind zur Vornahme von Sonderabschreibungen nach § 4 FördG berechtigt, sofern die Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG erfüllt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762, m.w.N.).

    Eine erstmalige Herstellung eines Gebäudes ist gegeben, wenn ein neues, bisher nicht vorhandenes Gebäude nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich --durch Baumaßnahmen-- geschaffen wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 762, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Zwar ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren unter dem Az. IX R 31/05 (Vorinstanz: Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2005 13 K 5676/01 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 330) anhängig.

    Das trifft sowohl auf den (anders gelagerten) Sachverhalt des beim BFH unter dem Az. IX R 31/05 anhängigen Verfahrens zu (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330: Umbau von bisher 10 Wohnungen in nunmehr 20 Wohnungen; s.a. dessen Urteil vom 17. März 2005 11 K 691/03 EZ, EFG 2005, 931, Rev. IX R 19/05: Umbau von Studentenzimmern in eine Eigentumswohnung) wie auch auf den dem Urteil des FG Köln vom 8. Dezember 2004 7 K 1308/02 (EFG 2005, 551, rkr.) zugrunde liegenden Sachverhalt (Umbau eines als Schule mit Anbau errichteten Gebäudes in ein Mehrfamilienhaus).

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 35/10

    Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue

    In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die durchgeführten Baumaßnahmen bautechnisch zu einem Neubau (eines Gebäudeteils) geführt haben (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1839, und vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Ob die zur Neuschaffung von Wohnungen führenden Baumaßnahmen in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten aufgrund ihrer bautechnisch prägenden Wirkung als Neubau des Gesamtobjektes anzusehen sind, ist dabei ohne Bedeutung, weil Grundlage der gebotenen bautechnischen Betrachtung nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die jeweilige Eigentumswohnung als selbständiges Wirtschaftsgut, für das die erhöhte Absetzung beansprucht wird, ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762, ergangen zum Fördergebietsgesetz).
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zum einen geklärt, unter welchen Voraussetzungen der Umbau eines Gebäudes einem Neubau gleichkommt (vgl. etwa BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762; vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).
  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 169/11

    Errichtung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG bei Sanierung eines

    Nicht erforderlich ist, dass sich durch den Umbau die Nutzungsfunktion des ganzen Gebäudes verändert; es genügt die Änderung der Nutzungsfunktion eines Gebäudeteils (BFH-Urteile vom 19.08.2008 IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552; vom 18.09.2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762; vom 23.11.2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543).
  • BFH, 22.02.2012 - IX B 143/11

    NZB: Fördergebietsgesetz; Modernisierungs- und Umbau-Maßnahmen; zur Herstellung

    Vielmehr hat das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1795; vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762) zutreffend entschieden, dass im Streitfall die von den Klägern erworbene, noch zu erstellende Wohneinheit (Eigentumswohnung Nr. 2) unter Verwendung vorhandener Bausubstanz neu hergestellt wurde und daher lediglich eine Sonderabschreibung in Höhe von 25 % zu gewähren ist.
  • FG Münster, 05.11.2007 - 4 K 616/04

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und Steuerbegünstigung

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551, rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Ob die zur Neuschaffung von Wohnungen führenden Baumaßnahmen in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten aufgrund ihrer bautechnisch prägenden Wirkung als Neubau des Gesamtobjektes anzusehen sind, ist dabei ohne Bedeutung, weil Grundlage der gebotenen bautechnischen Betrachtung nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die jeweilige Eigentumswohnung als selbständiges Wirtschaftsgut, für das die erhöhte Absetzung beansprucht wird, ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762, ergangen zum Fördergebietsgesetz).
  • FG Münster, 24.08.2007 - 4 K 616/04

    Anschaffungskosten; Modernisierungsmaßnahmen

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

  • FG Thüringen, 17.03.2022 - 4 K 559/19
  • FG Düsseldorf, 23.11.2010 - 13 K 7534/04

    Nichtigkeit einer Empfangsvollmacht gem. § 183 AO - Verstoß gegen das

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

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