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   BFH, 01.04.2009 - IX R 31/08   

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https://dejure.org/2009,1693
BFH, 01.04.2009 - IX R 31/08 (https://dejure.org/2009,1693)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - IX R 31/08 (https://dejure.org/2009,1693)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - IX R 31/08 (https://dejure.org/2009,1693)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes i.S.v. § 17 Abs. 2, 4 Einkommensteuergesetz (EStG) i.R.e. Erwerbs einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - Auswirkungen einer Absenkung der ursprünglich wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf ...

  • Betriebs-Berater

    Behaltefrist und Auflösungsverlust i.S. von § 17 EStG

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes i.S.v. § 17 Abs. 2 , 4 Einkommensteuergesetz ( EStG ) i.R.e. Erwerbs einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; Auswirkungen einer Absenkung der ursprünglich wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf ...

  • datenbank.nwb.de

    Behaltefrist und Auflösungsverlust i.S. von § 17 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wesentliche Beteiligung ? Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach entgeltlichem Erwerb der wesentlichen Beteiligung innerhalb der Haltefrist von fünf Jahren auch bei anschließendem Absinken der Beteiligung unter die Wesentlichkeitsgrenze von 1%

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behaltefrist und Auflösungsverlust

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Behaltefrist und Auflösungsverlust i.S. von § 17 EStG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ursprünglich wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist bei Ermittlung eines Auflösungsverlustes zu berücksichtigen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2 S 4
    Behaltefrist; Kapitalerhöhung; Veräußerungsverlust; Wesentliche Beteiligung; Wesentlichkeitsgrenze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 530
  • NJW-RR 2009, 1488
  • BB 2009, 1666
  • DB 2009, 1737
  • BStBl II 2009, 810
  • BStBl II 2010, 810
  • NZG 2009, 1079
  • NZG 2009, 985
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04

    Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 31/08
    Die relevante Beteiligung von zumindest 1% gilt für Auflösungen ab dem Jahr 2002 (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 VIII B 129/04, BFH/NV 2005, 540).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 7/12

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

    Durch diese im gesetzlichen Tatbestand angelegte Rückbezüglichkeit soll Gestaltungen entgegengewirkt werden, den Rechtsfolgen des § 17 EStG mittels Teilveräußerungen auszuweichen (vgl. zum Zweck Gosch in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 17 Rz 30; s. auch BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 31/08, BFHE 224, 530, BStBl II 2009, 810).
  • FG Düsseldorf, 15.07.2010 - 16 K 4642/09

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Verlustes aufgrund der Veräußerung von zwei

    Danach wäre der Veräußerungsverlust bei einer Veräußerung nach dem 1. Januar 2002 --nach Maßgabe der vom BFH befürworteten Auslegung des § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG i.d.F. des UntStFG (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2008 IX R 22/08, BFHE 223, 228, BStBl II 2009, 527 und vom 1. April 2009 IX R 31/08, BFHE 224, 530, BStBl II 2009, 810)-- deshalb zu berücksichtigen gewesen, weil der (gründungsgeborene) Anteil im gesamten Fünf-Jahreszeitraum zu einer Beteiligung von 1 v.H. gehörte.

    Der Senat bejaht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht zuletzt aufgrund des Umstands, dass "beim Erwerb einer originär wesentlichen Beteiligung jeder Gestaltungsmissbrauch denklogisch ausgeschlossen" ist und ein solcher Erwerb, sofern er innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt, nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 2 1. Alt. EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002 selbst dann privilegiert ist, wenn die Beteiligung vor der Veräußerung zu einer unwesentlichen abgesunken ist (vgl. das zu § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 2 1. Alt. EStG i.d.F des UntStFG ergangene BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 31/08, BFHE 224, 530, BStBl II 2009, 810).

  • BFH, 16.02.2010 - IX B 165/09

    Wesentlichkeit einer Beteiligung i. S. v. § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG

    Auch das von den Klägern angeführte BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 31/08 (BFHE 224, 530, BStBl II 2009, 810) betrifft mit einer von vornherein relevanten Beteiligung einen anderen Fall, der noch dazu in § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 2  1.
  • FG Düsseldorf, 27.05.2010 - 14 K 8/08

    Veräußerungsverlust aus wesentlicher Beteiligung; Veräußerungsverlust;

    Die Gesetzesformulierung "Erwerb zur Begründung einer Beteiligung" umfasst grundsätzlich nicht nur den Hinzuerwerb von Anteilen, durch den eine bis dahin geringere Beteiligung relevant wird, sondern auch die Fälle, in denen der Steuerpflichtige von Vornherein eine qualifizierte Beteiligung erwirbt (vgl. BFH-Urteil vom 01.04.2009 IX R 31/08, JURIS Rn. 12 und 13).
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