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   BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10   

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https://dejure.org/2011,12490
BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10 (https://dejure.org/2011,12490)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2011 - IX R 31/10 (https://dejure.org/2011,12490)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2011 - IX R 31/10 (https://dejure.org/2011,12490)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • openjur.de

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst c, EStG § 3c Abs 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2
    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • Bundesfinanzhof

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG 2002, § 3c Abs 2 EStG 2002, § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 2 EStG 2002
    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • rewis.io

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusätzlicher Aufwendungsabzug bei unmittelbar mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbot bei symbolischem Kaufpreis

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil IX R 61/10 vom 6. April 2011, DStR 2011, 1411.
  • BFH, 10.09.2003 - III R 29/02

    Übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Der Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig (BFH-Urteil vom 10. September 2003 III R 29/02, BFH/NV 2004, 75).
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
    Das FG entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1589 veröffentlichten Urteil, der Kläger habe einen Veräußerungsverlust gemäß § 17 Abs. 1 und 2 EStG in Höhe der tatsächlichen Verständigung (162.258 EUR) erzielt, auf den allerdings das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden sei.
  • BFH, 15.02.2012 - I B 7/11

    Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der

    Nichts anderes gilt für die nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erhobene Rüge, dass der BFH zwischenzeitlich diese Rechtfrage --abweichend von der vorinstanzlichen Entscheidung im anhängigen Verfahren-- mit Urteil vom 6. April 2011 IX R 61/10 --BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8-- (vgl. auch Urteil vom 6. April 2011 IX R 31/10, BFH/NV 2011, 2028) verneint habe und deshalb ein Fall der sog. nachträglichen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbsatz FGO) gegeben sei.
  • FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 6/11

    Keine erweiterte Berücksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung

    Az. IX R 31/10".
  • FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09

    Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an

    Diese Frage ist bereits Gegenstand des Verfahrens des BFH mit dem Aktenzeichen IX R 31/10.
  • FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06

    Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG; Halbabzugsverbot;

    Der BFH hat über Fälle, in denen es trotz Einnahmen i.S.v. § 3 Nr. 40 EStG zu einem Verlust kommt, noch nicht entschieden (vgl. anhängige Revisionsverfahren IX R 31/10, IX R 33/10 und IX R 40/10).
  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 158/11

    Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem

    Es geht nicht darum, ab welcher Höhe ein Veräußerungspreis als für die Anwendung des Halbabzugsverbots erheblich zu erachten wäre, sondern darum, ob ein einem Veräußerungspreis von 0 EUR gleichzusetzender Kaufpreis für die Übernahme wertloser Anteile im Rechtsverkehr aus buchungstechnischen Gründen lediglich symbolische Bedeutung zukommt (BFH vom 06.04.2011 IX R 61/10, BFH/NV 2011, 1575 und IX 40/10, BStBl II 2011, 785 sowie IX R 31/10 n. v.).
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