Rechtsprechung
BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- openjur.de
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- Bundesfinanzhof
EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst c, EStG § 3c Abs 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- Bundesfinanzhof
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG 2002, § 3c Abs 2 EStG 2002, § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 2 EStG 2002
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis - rewis.io
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- ra.de
- rewis.io
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusätzlicher Aufwendungsabzug bei unmittelbar mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen
- datenbank.nwb.de
Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung des Halbabzugsverbot bei symbolischem Kaufpreis
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsverluste
- Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07
- BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis - …
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil IX R 61/10 vom 6. April 2011, DStR 2011, 1411. - BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Der Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig (BFH-Urteil vom 10. September 2003 III R 29/02, BFH/NV 2004, 75). - BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220;… vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
- BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220;… vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627). - BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163). - BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627). - FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07
Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Das FG entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1589 veröffentlichten Urteil, der Kläger habe einen Veräußerungsverlust gemäß § 17 Abs. 1 und 2 EStG in Höhe der tatsächlichen Verständigung (162.258 EUR) erzielt, auf den allerdings das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden sei.
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
Nichts anderes gilt für die nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erhobene Rüge, dass der BFH zwischenzeitlich diese Rechtfrage --abweichend von der vorinstanzlichen Entscheidung im anhängigen Verfahren-- mit Urteil vom 6. April 2011 IX R 61/10 --BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8-- (vgl. auch Urteil vom 6. April 2011 IX R 31/10, BFH/NV 2011, 2028) verneint habe und deshalb ein Fall der sog. nachträglichen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbsatz FGO) gegeben sei. - FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 6/11
Keine erweiterte Berücksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung
Az. IX R 31/10". - FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an …
Diese Frage ist bereits Gegenstand des Verfahrens des BFH mit dem Aktenzeichen IX R 31/10. - FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06
Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG; Halbabzugsverbot; …
Der BFH hat über Fälle, in denen es trotz Einnahmen i.S.v. § 3 Nr. 40 EStG zu einem Verlust kommt, noch nicht entschieden (vgl. anhängige Revisionsverfahren IX R 31/10, IX R 33/10 und IX R 40/10). - FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 158/11
Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem …
Es geht nicht darum, ab welcher Höhe ein Veräußerungspreis als für die Anwendung des Halbabzugsverbots erheblich zu erachten wäre, sondern darum, ob ein einem Veräußerungspreis von 0 EUR gleichzusetzender Kaufpreis für die Übernahme wertloser Anteile im Rechtsverkehr aus buchungstechnischen Gründen lediglich symbolische Bedeutung zukommt (BFH vom 06.04.2011 IX R 61/10, BFH/NV 2011, 1575 und IX 40/10, BStBl II 2011, 785 sowie IX R 31/10 n. v.).