Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.04.2017

Rechtsprechung
   BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32232
BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16 (https://dejure.org/2018,32232)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2018 - IX R 31/16 (https://dejure.org/2018,32232)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - IX R 31/16 (https://dejure.org/2018,32232)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3, BGB § 1090, EStG VZ 2008
    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • Bundesfinanzhof

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 22 Nr. 3 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 21 EStG, §§ 133, 157 BGB, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 135 Abs. 1 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 22 Nr. 3; BGB § 1090
    Einmalige Entschädigungszahlung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht einkommensteuerbar

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung einer einmaligen Entschädigung für das Recht auf Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3; BGB § 1090
    Keine Steuerbarkeit einer für dingliche Eigentumsbeschränkung gezahlten Entschädigung (hier: Überspannung des Grundstücks mit Hochspannungsleitung)

  • rewis.io

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3
    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • rechtsportal.de

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3
    Ertragsteuerliche Behandlung einer einmaligen Entschädigung für das Recht auf Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einkommensteuer für die Entschädigung für eine Hochspannungsleitung über dem Grundstück?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung - und die Einkommensteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Strom-leitung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung muss nicht versteuert werden

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Luft doch nicht steuerbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht einkommensteuersteuerpflichtig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Stromleitung an Grundstückseigentümer ist steuerfrei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 262, 102
  • NJW 2018, 3335
  • NZM 2019, 103
  • BB 2018, 2453
  • DB 2018, 2546
  • BStBl I 2018, 759
  • BStBl II 2018, 759
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Hat eine solche Belastung keinen endgültigen Rechtsverlust (Eigentumsverlust) zur Folge, kann das Entgelt hierfür als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu beurteilen sein, wenn es sich nach seinem wirtschaftlichen Gehalt als Gegenleistung für die Nutzung eines Grundstücks des Privatvermögens darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BFHE 177, 478, BStBl II 1995, 640, unter I.1.a, m.w.N.).

    Das empfangene Entgelt muss sich aber nach seinem wirtschaftlichen Gehalt als Gegenleistung für die Nutzung eines Grundstücks des Privatvermögens darstellen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 177, 478, BStBl II 1995, 640, unter I.1.a, m.w.N.).

    Eine Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG liegt zudem nicht darin, dass der Steuerpflichtige alleine zur Vermeidung einer sonst rechtlich zulässigen förmlichen Enteignung daran mitwirkt, durch vertragliche Vereinbarung lediglich eine dem Ergebnis eines möglichen Enteignungsverfahrens entsprechende Beschränkung seines Eigentums (gegen Entschädigung) hinzunehmen bzw. vorwegzunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 478, BStBl II 1995, 640, unter I.2.c, m.w.N.).

  • BFH, 19.04.1994 - IX R 19/90

    Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Für die Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist es hierbei unerheblich, ob der Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung ein freiwillig begründetes Rechtsverhältnis oder aber z.B. ein Besitzeinweisungsbeschluss einer Behörde zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 1963 VI 216/61 U, BFHE 77, 169, BStBl III 1963, 380, m.w.N., und Senatsurteil vom 19. April 1994 IX R 19/90, BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640, unter 1., m.w.N.).

    Der Streitfall unterscheidet sich insoweit von dem Senatsurteil in BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640, da dort eine nur befristete Dienstbarkeit eingeräumt worden war.

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BFH für die Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG unerheblich, ob der Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung ein freiwillig begründetes Rechtsverhältnis oder aber z.B. ein Besitzeinweisungsbeschluss einer Behörde zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 77, 169, BStBl III 1963, 380, m.w.N., und Senatsurteil in BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640, unter 1., m.w.N.).

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 25/13

    Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim "Kaufvertrag" über

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    a) Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer einem anderen zeitlich begrenzt unbewegliches Vermögen oder Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, gegen Entgelt zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt (z.B. Senatsurteil vom 11. Februar 2014 IX R 25/13, BFHE 244, 555, BStBl II 2014, 566, Rz 14, zur unwiederbringlichen Übertragung einer Salzabbaugerechtigkeit).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung durch den BFH beschränkt sich daher darauf, ob die vorgenommene Würdigung unter Beachtung der gesetzlichen Auslegungsregeln (insbesondere §§ 133, 157 BGB) möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 244, 555, BStBl II 2014, 566, Rz 16, m.w.N., zur unwiederbringlichen Übertragung einer Salzabbaugerechtigkeit).

    Im Ausgangspunkt hat es das FG zunächst unterlassen, die zeitlich begrenzte, unter § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallende entgeltliche Nutzungsüberlassung, klar von der grundsätzlich entgeltlichen, aber nicht steuerbaren dauerhaften Übertragung eines Wirtschaftsguts abzugrenzen (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 244, 555, BStBl II 2014, 566, zur unwiederbringlichen Übertragung einer Salzabbaugerechtigkeit).

  • FG Düsseldorf, 20.09.2016 - 10 K 2412/13

    Einkommensteuerbarkeit einer anlässlich der Überspannung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. September 2016 10 K 2412/13 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 11. Juni 2013 sowie der Einkommensteuerbescheid des Beklagten für 2008 vom 31. Oktober 2012 aufgehoben.

    Mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1877 veröffentlichten Entscheidung wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, die Entscheidung des FG vom 20. September 2016 10 K 2412/13 E, die Einspruchsentscheidung vom 11. Juni 2013 und den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. Oktober 2012 aufzuheben.

  • BFH, 14.06.1963 - VI 216/61 U

    Qualifizierung von Nutzungsentschädigungen als Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Für die Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist es hierbei unerheblich, ob der Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung ein freiwillig begründetes Rechtsverhältnis oder aber z.B. ein Besitzeinweisungsbeschluss einer Behörde zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 1963 VI 216/61 U, BFHE 77, 169, BStBl III 1963, 380, m.w.N., und Senatsurteil vom 19. April 1994 IX R 19/90, BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640, unter 1., m.w.N.).

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BFH für die Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG unerheblich, ob der Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung ein freiwillig begründetes Rechtsverhältnis oder aber z.B. ein Besitzeinweisungsbeschluss einer Behörde zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 77, 169, BStBl III 1963, 380, m.w.N., und Senatsurteil in BFHE 174, 342, BStBl II 1994, 640, unter 1., m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 96/97

    Keine sonstigen Einkünfte bei Aufgabe eines dinglichen Rechts

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Steht --wie hier-- nicht die (zeitlich begrenzte) Nutzungsüberlassung des Grundstücks oder Teile hiervon im Vordergrund, sondern vielmehr die endgültige Aufgabe eines eigenständig zu beurteilenden Vermögenswerts (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391, zu § 22 Nr. 3 EStG), so ist der Vorgang demnach wie eine (nicht steuerbare) Vermögensumschichtung zu behandeln.
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 46/15

    Poolvereinbarung und Veräußerung einer Beteiligung - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Wird das Entgelt --wie hier-- dafür erbracht, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird, so gehört es nicht zu den Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 11. April 2017 IX R 46/15, BFH/NV 2017, 1030, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.1982 - IV R 19/79

    Pauschalentschädigung - Landwirt - Erdölunternehmen - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Anders als in dem BFH-Urteil vom 14. Oktober 1982 IV R 19/79 (BFHE 137, 255, BStBl II 1983, 203) enthält die Vereinbarung auch keine Regelung, wonach der Kläger von der D-GmbH unter bestimmten Voraussetzungen die Rückübertragung der erworbenen Rechte verlangen kann.
  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74

    Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung -

    Auszug aus BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16
    Diese Fälle des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern des Privatvermögens hat der BFH stets von der Zurechnung des Entgelts zu den Einkünften i.S. von § 21 EStG und § 22 Nr. 3 EStG ausgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt

    Das BFH-Urteil vom 2. Juli 2018 IX R 31/16 (BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759), mit dem der BFH eine Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung als weder nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG noch nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar angesehen hat, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Zahlung stellte hiernach kein Entgelt für die (zeitlich begrenzte) Nutzung, sondern für die dauerhafte dingliche Belastung des Grundstücks dar (i.E. ebenso BFH-Urteil in BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759 zu einer Entschädigung für das mit einer Dienstbarkeit gesicherte Recht zur Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung).

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18

    Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der

    Hat eine solche Belastung keinen endgültigen Rechtsverlust (Eigentumsverlust) zur Folge, kann das Entgelt hierfür als Miet- oder Pachtzins zu beurteilen sein, wenn es sich nach seinem wirtschaftlichen Gehalt als Gegenleistung für die Nutzung eines Grundstücks darstellt (ebenso BFH-Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31/16, BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759, Rz 15, m.w.N., zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

    Dementsprechend kann auch nicht angenommen werden, dass die Gemeinde die fraglichen Leistungen an den Kläger für eine Nutzungsüberlassung erbracht hat (s.a. Senatsurteil in BFHE 263, 191, BStBl II 2019, 311, zur Entschädigung für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts, und BFH-Urteil in BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759, zur Entschädigung für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte, zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung).

  • BFH, 10.11.2020 - IX R 32/19

    Zur Frage des Rückflusses von Werbungskosten bei einvernehmlicher Beilegung des

    aa) Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (ständige Rechtsprechung; vgl. nur Senatsurteile vom 13.03.2018 - IX R 18/17, BFHE 261, 264, BStBl II 2018, 531, Rz 12, und vom 02.07.2018 - IX R 31/16, BFHE 262, 102, BStBl II 2018, 759, Rz 24).
  • FG Niedersachsen, 31.08.2023 - 4 K 36/22

    Entschädigungsleistungen; Erdgasleitung; Keine Verteilung von

    Folglich spricht diese Art und Weise der Berechnung der Entschädigung für den Ausgleich einer Wertminderung (vgl. auch BFH, Urteil vom 2. Juli 2018 - IX R 31/16 , BFHE 262, 102, BStBl. II 2018, 759).

    Denn da für die Vertragsparteien gerade nicht die Vergütung der Nutzungsmöglichkeit am Grundstück für eine bestimmte Zeit im Vordergrund der Entschädigungszahlung stand, war es aus ihrer Sicht folgerichtig, die Laufzeit nicht zu bestimmen (vgl. BFH, Urteil vom 2. Juli 2018 - IX R 31/16 , BFHE 262, 102, BStBl. II 2018, 759).

  • FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16

    Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von

    Entscheidend ist somit, ob das Entgelt als Ausgleich für den endgültigen Verlust eines Wirtschaftsguts in seiner Substanz oder für die Gebrauchsüberlassung zur Nutzung, den Verzicht auf eine Nutzungsmöglichkeit oder deren Beschränkung, etwa durch eine Belastung, gezahlt wird, während der Vermögenswert, aus dem die Nutzungen fließen, in seiner Substanz erhalten bleibt (vgl. BFH-Urteile vom 11.02.2014 IX R 25/13; BStBl. 2014, 566; vom 02.07.2018 IX R 31/16, BStBl. II 2018, 759).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2017 - IX R 31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17123
BFH, 11.04.2017 - IX R 31/16 (https://dejure.org/2017,17123)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2017 - IX R 31/16 (https://dejure.org/2017,17123)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2017 - IX R 31/16 (https://dejure.org/2017,17123)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3, BGB § 1090, EStG VZ 2008
    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • Bundesfinanzhof

    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 22 Nr 3 EStG 2002, § 1090 BGB, EStG VZ 2008
    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die ertragssteuerliche Behandlung einer Entschädigung für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

  • Betriebs-Berater

    Beitrittsaufforderung an BMF - Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • rewis.io

    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • rechtsportal.de

    Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die ertragssteuerliche Behandlung einer Entschädigung für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

  • datenbank.nwb.de

    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • Der Betrieb

    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung steuerpflichtig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beitrittsaufforderung an BMF - Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entschädigungen für den Bau von Hochspannungsleitungen steuerpflichtig?

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 1, EStG § 22 Nr 3, EStG § 21
    Entschädigung, Strom, Leistung, Grundstück

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 257, 411
  • BB 2017, 1301
  • DB 2017, 1430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 20.09.2016 - 10 K 2412/13

    Einkommensteuerbarkeit einer anlässlich der Überspannung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 11.04.2017 - IX R 31/16
    Mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1877 veröffentlichten Entscheidung wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, die Entscheidung des FG vom 20. September 2016  10 K 2412/13 E, die Einspruchsentscheidung vom 11. Juni 2013 und den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. Oktober 2012 aufzuheben.

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