Rechtsprechung
BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 52 Abs 23e, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG VZ 2011, EStG VZ 2007
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- Bundesfinanzhof
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 23e EStG vom 20.12.2007, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG vom 20.12.2007, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002 vom 19.10.2002, EStG VZ 2011, EStG VZ 2007
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts - IWW
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes, § ... 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 52 Abs. 23e EStG, § 52 Abs. 23g EStG, § 52 Abs. 18 Sätze 1 und 2 EStG, § 52 Abs. 23e Satz 1 EStG, § 52 Abs. 23e Satz 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Deutsches Notarinstitut
EStG (2008) § 52 Abs. 23e, § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts - Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Altenteilsleistungen als Sonderausgaben
- Betriebs-Berater
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- rewis.io
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (2008) § 52 Abs. 23e, § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Abzugsfähigkeit von Altenteilsleistungen als Sonderausgaben - datenbank.nwb.de
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gleitende Vermögensübergabe ? Anwendung des neuen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gleitende Vermögensübergabe
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Gleitende Vermögensübergabe - Wann findet das neue Recht Anwendung?
- pwc.de (Kurzinformation)
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen bei nachträglicher Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ertragsteuerlich günstige Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Leibrente auch heute noch möglich
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Besteuerung von Versorgungsleistungen
- Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
- Nießbrauch
- Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs
- Vorbehaltsnießbrauch
- Ablösung des Nießbrauchs
- Vorweggenommene Erbfolge
- Nießbrauchsbestellung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts
- Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchsrechts
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.03.2014 - 4 K 298/13
- BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14
Papierfundstellen
- BFHE 250, 78
- FamRZ 2015, 1892
- BB 2015, 2069
- DB 2015, 1935
- BStBl II 2016, 331
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs …
Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14
Es kommt vielmehr darauf an, ob die Versorgungsrente --wenn auch betragsmäßig eingeschränkt-- den ursprünglich vereinbarten Vorbehaltsnießbrauch ersetzt (gleitende Vermögensübergabe; BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).Hiervon wäre unter den vom FG festgestellten Umständen sogar im Zweifel auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.2.).
- BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente
Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14
a) Der für die Abziehbarkeit als dauernde Last erforderliche sachliche Zusammenhang mit der Vermögensübergabe wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Übergeber zunächst den Nießbrauch an dem übertragenen Vermögen vorbehalten hat und der Nießbrauch aufgrund eines später gefassten Entschlusses durch wiederkehrende Leistungen ersetzt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98). - FG Niedersachsen, 13.03.2014 - 4 K 298/13
Altenteilsleistungen als Sonderausgaben
Auszug aus BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. März 2014 4 K 298/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
Sonderausgabenabzug: Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen im …
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ist auf alle Versorgungsleistungen anzuwenden, für die das neue Recht nach Maßgabe der abschließend formulierten Übergangsvorschrift nicht anzuwenden ist (BFH-Urteil vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78).Für die Anwendungsvorschrift ist nicht der Zeitpunkt entscheidend, in dem die Versorgungsleistungen, die im Zusammenhang mit dieser Vermögensübertragung stehen, vereinbart worden sind (BFH-Urteil vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78).
Außerdem kann sich die Klägerin für die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135 und vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78 berufen.
- BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 31/19 R
Kranken- und Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragsbemessung - …
Das schließt ihre steuerrechtliche Berücksichtigung als Betriebsausgaben aus (vgl BFH Urteil vom 12.5.2015 - IX R 32/14 - BFHE 250, 78 RdNr 17, 19; BFH Beschluss vom 5.7.1990 - GrS 4-6/89 - BFHE 161, 317). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 16 KR 311/17 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Altenteilsleistungen Sonderausgaben (BFH, Urteil vom 12. Mai 2015 - IX R 32/14; auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2016 - 9K 1718/14).
- FG Köln, 15.07.2015 - 9 K 1363/14
Gleitende Vermögensübergabe, Anwendung des neuen Rechts
Im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 32/14 anhängige Revisionsverfahren war auch im vorliegenden Fall die Revision zuzulassen. - FG Nürnberg, 25.01.2019 - 7 K 410/15
Steuerliche Anerkennung von Geldleistungen als Sonderausgaben
An diesen Grundsätzen hat der Gesetzgeber bei der Neufassung von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 nichts geändert (BFH, Urteil vom 12.05.2015 - IX R 32/14, BFHE 250, 78, BStBl II 2016, 331).