Rechtsprechung
BFH, 24.09.1985 - IX R 32/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung zur Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Der BFH ist bereits bisher im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats davon ausgegangen, daß Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 7/79, BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394;… vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705, 706), und daß die Fremdvermietung regelmäßig in der Absicht ausgeübt wird, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen (Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, 329, BStBl II 1987, 774; vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449). - BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84
Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach § …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, Abschn. C IV 3 c aa (2)), wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze bei Ferien- und Zweitwohnungen anwendbar sein könnten (BFH-Urteile vom 22. Januar 1980 VIII R 134/78, BFHE 130, 261, BStBl II 1980, 447; vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449;… vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und III R 139/85, BFH/NV 1988, 774;… vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705;… vgl. auch Urteil in BFH/NV 1991, 369). - FG Brandenburg, 25.11.1999 - 4 K 2014/98
Einkünfteerzielungsabsicht bei vorübergehender Vermietung vor Selbstnutzung
Nach der Rechtsprechung des BFH kann zudem die Überschusserzielungsabsicht erst später einsetzen oder wegfallen mit der Folge, dass eine einkommensteuerrechtlich erhebliche Tätigkeit entsprechend später beginnt oder wegfällt (BFH Urteil vom 24.09.1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449).
- FG Düsseldorf, 23.02.1999 - 3 K 1188/95
Negative Einkünfte aufgrund steuerlicher Subventionsnormen und Lenkungsnormen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01
Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung; …
Der BFH ist im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats davon ausgegangen, dass Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 7/79, BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394;… vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705, 706), und dass die Fremdvermietung regelmäßig in der Absicht ausgeübt wird, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen (Urteile vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, 329, BStBl II 1987, 774; vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449). - FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; …
Nach der Rechtsprechung des BFH kann zudem die Überschusserzielungsabsicht erst später einsetzen oder wegfallen mit der Folge, dass eine einkommensteuerrechtlich erhebliche Tätigkeit entsprechend später beginnt oder wegfällt (vgl. BFH-Urteilvom 24.09.1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449 m.w.N.).Hierbei spielt es keine Rolle, ob man bei derErmittlung des Totaleinnahmeüberschusses eine Gesamtperiode von 50 oder 100 Jahren zugrunde legt, denn angesichts der vorzeitigen Veräußerung des Objekts war es den Klägern nicht mehr möglich, ein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermögensnutzung zu erreichen - wie von der Rechtsprechung gefordert (BFH-Urteil vom 24.09.1985 IX R 32/80, a.a.O.).
- FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06
Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus …
Die Überschusserzielungsabsicht kann erst später einsetzen oder später wegfallen mit der Folge, dass eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit entsprechend beginnt oder wegfällt (…vgl. Gänger in Bordewin/Brandt, EStG, § 21 Rz. 12 ff; BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449 m.w.N.). - FG Hamburg, 15.08.1996 - III 2/96
Berücksichtigug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.10.1990 - IX R 92/89
Revision mangels zureichender tatsächlicher Begründung von Beweisangebot
Es hätte dazu weiterer tatsächlicher Feststellungen zur Höhe der Werbungskostenüberschüsse nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften bedurft (vgl. das Urteil des BFH vom 5. Mai 1988 III R 41/85, BFHE 153, 374, BStBl II 1988, 778, und das Urteil des erkennenden Senats vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449). - FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96
Grundstücksübergabe und Rückanmietung
Durch die Verpflichtung gegenüber dem 1953 geborenen Bruder des Klägers war eine Überschußerzielung auf dessen Lebenszeit voraussichtlich nicht möglich und vom Kläger aufgrund der Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechtes auch nicht beabsichtigt (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.09.1985 IX R 32/80 , BFH/NV 1986, 449 und Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11.06.1991 III 284/89, EFG 1992, 268). - BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
- BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90
Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 130/99
Zur Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91