Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49953
BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11 (https://dejure.org/2012,49953)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - IX R 33/11 (https://dejure.org/2012,49953)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - IX R 33/11 (https://dejure.org/2012,49953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,49953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • openjur.de

    Verkauf von Aktien; Treuhandverhältnis; Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 159 Abs 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 370 Abs 1
    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • Bundesfinanzhof

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 159 Abs 1 AO, § 169 Abs 2 S 2 AO, § 370 Abs 1 AO
    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • IWW
  • rewis.io

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Festsetzungsfrist von 10 Jahren; Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Treuhandverhältnisses; Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anwendung einer Festsetzungsfrist von 10 Jahren gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO; Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hessen, 26.06.1997 - 1 K 2331/95

    Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11
    Eine Beweislastentscheidung auf der Grundlage von § 159 Abs. 1 AO zu Lasten der Kläger genügt insoweit nicht (FG München vom 26. November 1997  1 K 805/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 524; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 159 AO Rz 6).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11
    Die Feststellungslast für die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung trifft das FA (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 169 AO Rz 69; Mack, Die Steuerberatung 2012, 440, 443).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11
    Für die Feststellung der Steuerhinterziehung sei kein höherer Grund von Gewissheit notwendig als für andere Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trifft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466).
  • BFH, 20.06.2007 - II R 66/06

    Erbenhaftung - Steuerhinterziehung durch Erblasser - Frage nach der Beweislast

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11
    Das FG hat die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung, d.h. eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).
  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11
    Sollte sich dabei ergeben, dass die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist, wären weitere Feststellungen im Hinblick darauf zu treffen, dass nach der Rechtsprechung eine wesentliche Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG auch dann nicht zustande kommt, wenn im Zuge von Anteilsübertragungen in mehreren Teilakten zwar vorübergehend die Beteiligungsgrenze von 25 % überschritten wird, der Gesellschafter aber nach dem vertraglichen Gesamtkonzept im Ergebnis nur mit 25 % beteiligt werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2011 IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318).
  • FG München, 26.11.1997 - 1 K 805/92
    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11
    Eine Beweislastentscheidung auf der Grundlage von § 159 Abs. 1 AO zu Lasten der Kläger genügt insoweit nicht (FG München vom 26. November 1997  1 K 805/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 524; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 159 AO Rz 6).
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1057, unter II.3.).
  • BFH, 08.11.2017 - IX R 35/15

    Verstoß gegen die Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) eines zurückverweisenden

    Auf die begründete Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof --BFH-- (Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 33/11, BFH/NV 2013, 1057) dieses Urteil im ersten Rechtsgang aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Das angefochtene Urteil beruhe insbesondere auf dem Verfahrensmangel, dass sich das FG nicht gemäß § 126 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an die rechtliche Beurteilung durch den BFH im Verfahren IX R 33/11 gehalten habe; der BFH habe ausdrücklich festgestellt, dass die reguläre Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO abgelaufen und ihr Ablauf nicht nach § 171 Abs. 5 AO gehemmt gewesen sei.

    a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil im ersten Rechtsgang (in BFH/NV 2013, 1057) zur Frage der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO entschieden.

    b) Das FG hat gegen die Bindungswirkung des genannten Revisionsurteils (in BFH/NV 2013, 1057) verstoßen, indem es unter Annahme einer Hemmung nach § 171 Abs. 5 AO den Ablauf der regulären Festsetzungsfrist verneint hat, so dass einer Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung vom 4. August 1998 gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Festsetzungsverjährung nicht entgegengestanden habe.

    Nach dem Revisionsurteil (in BFH/NV 2013, 1057) sollte und durfte das FG nur noch prüfen, ob die für eine Festsetzungsfrist von zehn Jahren gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO erforderliche Steuerhinterziehung festgestellt werden kann.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen im Senatsurteil in BFH/NV 2013, 1057, unter II.2.

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 51/14

    Kapitaleinkünfte aus einem Auslandsdepot

    Dies gilt auch für die Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten gemäß § 90 Abs. 2 AO (Senatsurteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364; BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 II R 42/14, BFHE 254, 105, BStBl II 2016, 868; Senatsbeschluss vom 20. September 2007 VIII B 66/07, BFH/NV 2007, 2246; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 33/11, BFH/NV 2013, 1057).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    Die Feststellungslast für die jeweiligen Tatbestandsmerkmale trifft das Finanzamt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 33/11 BFH/NV 2013, 1057; jeweils zu einem Fall der Steuerhinterziehung).
  • BFH, 20.10.2016 - V R 36/14

    Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht

    Dafür müssen die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung, das heißt eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen sein (BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 33/11, BFH/NV 2013, 1057, Rz 30; vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 15; vom 2. April 2014 VIII R 38/13, BFHE 245, 295, BStBl II 2014, 698, Rz 51, zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; Senatsbeschluss vom 16. März 2016 V B 89/15, BFH/NV 2016, 993, Rz 9, zu § 173 Abs. 2 Satz 1 AO; vgl. bereits Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).

    Die Feststellungslast für die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung trifft das FA (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1057, Rz 30; vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10, BFHE 240, 195, BStBl II 2013, 526, Rz 14; in BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 15; in BFHE 245, 295, BStBl II 2014, 698, Rz 51).

  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 33/11, BFH/NV 2013, 1057 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 18.04.2023 - IX B 7/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Auch hinsichtlich einer Divergenz zum Senatsurteil vom 11.12.2012 - IX R 33/11 (BFH/NV 2013, 1057) fehlt es an der Darlegung abweichender Rechtssätze in der BFH-Entscheidung auf der einen und der FG-Entscheidung auf der anderen Seite.
  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Leichtfertige Steuerverkürzung bei Missachtung der Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs.

    Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung (vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - IX R 33/11, BFH/NV 2013, 1057-1060 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 3 V 194/15

    Aussetzung der Vollziehung: Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides an einen

    Für die Beurteilung, ob die verlängerte Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO eingreift, hat das FG die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung, d. h. eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen (BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 33/11, juris).
  • FG Hamburg, 20.06.2013 - 3 V 69/13

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Überweisung angeblicher

    aaa) (1) Für die Beurteilung, ob die verlängerte Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO eingreift, hat das FG die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung, d. h. eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen (BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 33/11, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 13 K 13223/13

    Einkommensteuer 1998, 1999

  • FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11202/18

    Gewinnermittlung bei Erhalt von verdeckten Rabatten eines Lieferanten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht