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   BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07   

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https://dejure.org/2009,565
BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07 (https://dejure.org/2009,565)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2009 - IX R 34/07 (https://dejure.org/2009,565)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - IX R 34/07 (https://dejure.org/2009,565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    AO §§ 41, 42; EStG § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 3

  • Betriebs-Berater

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen - Kein Vorliegen eines Scheingeschäftes - Einkünfteerzielungsabsicht - Einkommensverwendung

  • Judicialis

    AO § 41 ABs. 1 S. 1; ; AO § 41 ABs. 1 S. 2; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der ringweisen Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen als sonstige Leistung nach dem Einkommensteuergesetz; Weiterleitung von vereinnahmten Provisionen im Spannungsfeld ...

  • datenbank.nwb.de

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einmalige Provision für die Vermittlung von Lebensversicherungen auch bei Ringgeschäft unter nahen Angehörigen steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG) ? Kein Werbungskostenabzug hinsichtlich der an den anderen Angehörigen abzuführenden Provision ? Fortführung der neueren Rspr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ringweise Vermittlung - BFH hat entschieden - Provisionen aus ringweiser Vermittlung sind steuerpflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Courtagen aus ringweiser Vermittlung sind steuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der ringweisen Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen als sonstige Leistung nach dem Einkommensteuergesetz; Weiterleitung von vereinnahmten Provisionen im Spannungsfeld ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO §§ 41, 42; EStG § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Nr. 2, § 22 Nr. 3
    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Private Versicherungsvermittlung steuerpflichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen steuerpflichtig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsweitergabe als sonstige steuerbare Leistung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen müssen von jedem Empfänger versteuert werden - Steuerbare Provision im Sinne des Einkommensteuergesetzes

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Ringweise Vermittlung von Lebensversicherungen: Besteuerung der Provisionen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3
    Angehörige; Lebensversicherung; Provision; Vermittlungsprovision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 252
  • NJW-RR 2009, 776
  • BB 2009, 523
  • DB 2009, 541
  • BStBl II 2009, 532
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05

    Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Auch bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wird eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare sonstige Leistung erbracht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

    Die bei ringweiser Vermittlung als Gegenleistung von der Versicherungsgesellschaft vereinnahmte Provision kann nicht um eben den Betrag der Provision als Werbungskosten gemindert werden, wenn der Vermittler diesen Betrag aufgrund einer Vereinbarung der an der ringweisen Vermittlung beteiligten Personen untereinander zwar an den Versicherungsnehmer weiterleiten muss, er umgekehrt aber einen Auskehrungsanspruch gegenüber demjenigen hat, der den Abschluss seiner Versicherung vermittelt (Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

    Insoweit verhält es sich im Streitfall ebenso wie im Fall kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen, so dass der Senat zur weiteren Begründung und --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf sein Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007, 657, unter II. 2. c) verweist.

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05

    Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Indem sie ihrer Schwester die Provision weiterleitete, verwendete die Klägerin ihr Einkommen (vgl. zur Einkommensverwendung BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, und vom 2. September 2008 X R 8/06, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 62).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Werbungskosten sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, die bei der Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie erwachsen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 EStG), und das heißt, durch die sie veranlasst sind (BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Das Verhalten der Klägerin erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG schon deshalb, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages war und sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 8/06

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Indem sie ihrer Schwester die Provision weiterleitete, verwendete die Klägerin ihr Einkommen (vgl. zur Einkommensverwendung BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl II 2008, 26, und vom 2. September 2008 X R 8/06, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 62).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Der Vorgang der Einnahmeerzielung war mit der Zahlung durch V an die Klägerin (§ 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 EStG) bereits abgeschlossen (vgl. auch das BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44), so dass die Zahlung an SH nicht mehr mit der Einkünfteerzielung zusammenhing.
  • FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1577/05

    Einordnung einer als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung als sonstige

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07
    Es kam in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1511 veröffentlichtem Urteil zu dem Ergebnis, das Verhalten der Klägerin erfülle zwar den Tatbestand des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), so dass die Einnahme von 31 250 DM grundsätzlich steuerbar sei.
  • FG München, 28.01.2021 - 3 K 1983/17

    Feststellungslast des Finanzamt für das Vorliegen der Voraussetzungen von

    Wird aber mit dem Geschäft ein bestimmter, wirtschaftlich vernünftiger Zweck verfolgt, so ist es i.d.R. kein Scheingeschäft (BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BStBl II 1988, 640, Rz. 32 f. und vom 20. Januar 2009 IX R 34/07, BStBl II 2009, 532).
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 29/08

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen - Werbungskosten

    Dieser Anspruch beruht auf einer die Vermittlungsleistungen umfassenden Verwendungsvereinbarung, die den Aufwandscharakter der (Weiterleitungs-)Zahlungen entfallen lässt (vgl. eingehend dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 34/07, BFHE 224, 252, BStBl II 2009, 532).
  • BFH, 08.04.2020 - IX B 88/19

    Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Den BFH-Entscheidungen vom 21.11.1997 - X R 124/94 (BFHE 184, 540, BStBl II 1998, 133) und vom 20.01.2009 - IX R 34/07 (BFHE 224, 252, BStBl II 2009, 532) lagen gar keine Bestechungszahlungen zugrunde.
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