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   BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09   

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https://dejure.org/2010,8304
BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09 (https://dejure.org/2010,8304)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2010 - IX R 35/09 (https://dejure.org/2010,8304)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - IX R 35/09 (https://dejure.org/2010,8304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • openjur.de

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • Bundesfinanzhof

    EigZulG § 11 Abs 5, EigZulG § 15 Abs 1, AO § 155 Abs 1 S 3, AO § 155 Abs 4, AO § 173 Abs 1, AO § 347, AO § 362 Abs 1
    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • Bundesfinanzhof

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 5 EigZulG vom 26.03.1997, § 15 Abs 1 EigZulG, § 155 Abs 1 S 3 AO, § 155 Abs 4 AO, § 173 Abs 1 AO
    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 5 EigZulG vom 26.03.1997, § 15 Abs 1 EigZulG, § 155 Abs 1 S 3 AO, § 155 Abs 4 AO, § 173 Abs 1 AO
    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • rewis.io

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • ra.de
  • rewis.io

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung bei Dauerverwaltungsakten und ihr Verhältnis zur Korrektur nach § 173 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine neu hergestellte Eigentumswohnung; Rückwirkende Durchbrechung der Bestandskraft bei Rücknahme eines Einspruch gegen die Ablehnung der Änderung hinsichtlich der Kenntnis von der fehlerhaften Festsetzung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Neufestsetzung der Eigenheimzulage, wenn zuvor ein Änderungsantrag nach § 173 Abs. 1 AO fehlerhaft abgelehnt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine neu hergestellte Eigentumswohnung; Rückwirkende Durchbrechung der Bestandskraft bei Rücknahme eines Einspruchs gegen die Ablehnung der Änderung hinsichtlich der Kenntnis von der fehlerhaften Festsetzung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09
    Der erkennende Senat gab im Urteil vom 7. November 2006 IX R 19/05 (BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693) der Klage statt, weil der Umbau zu einer neuen Wohnung geführt habe.

    Die Kläger haben Anspruch auf ungekürzte Eigenheimzulage für die Anschaffung ihrer Eigentumswohnung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Satz 1 EigZulG) in Höhe eines jährlichen Fördergrundbetrages in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 5.000 DM (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EigZulG; vgl. dazu eingehend BFH-Urteil in BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

    Diese Festsetzung war, wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen, fehlerhaft (vgl. dazu das BFH-Urteil in BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

  • BFH, 26.05.2004 - III B 89/03

    Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09
    Denn das Gesetz bezieht sich in § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG --anders als in § 11 Abs. 4 EigZulG und § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO-- nicht auf "nachträglich" bekannt werdende und damit nicht notwendig auf neue Umstände (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221; zu § 22 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes BFH-Urteil vom 16. September 1987 II R 237/84, BFH/NV 1988, 690).
  • BFH, 16.09.1987 - II R 237/84

    Die in einem Einheitswertbescheid über ein Grundstück getroffenen Feststellungen

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09
    Denn das Gesetz bezieht sich in § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG --anders als in § 11 Abs. 4 EigZulG und § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO-- nicht auf "nachträglich" bekannt werdende und damit nicht notwendig auf neue Umstände (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221; zu § 22 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes BFH-Urteil vom 16. September 1987 II R 237/84, BFH/NV 1988, 690).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09
    Darin unterscheidet sich die --materielle Fehler beseitigende-- Neufestsetzung von Eigenheimzulage, um die es hier geht, von Anpassungen anderer Dauerverwaltungsakte über Steuervergütungen im Einkommensteuerrecht, z.B. im Kindergeldrecht (vgl. dazu und zum Umfang der Bestandskraft einer Ablehnung von Kindergeld BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 164/98, BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89).
  • FG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 K 2388/08

    Möglichkeit einer abstrakten Kenntnisnahme einer Fehlerquelle als zur konkreten

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 35/09
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1627 veröffentlichten Urteil verneinte es die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 EigZulG: Zwar sei der Fehler dem FA schon bei dem Änderungsantrag im Jahr 2002 bekannt gewesen.
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 21/10

    Pflicht zur Anpassung eines Folgebescheids an den Grundlagenbescheid - Zeitpunkt

    Das gilt nach § 155 Abs. 4 AO sinngemäß auch für die Festsetzung einer Steuervergütung (Steuervergütungsbescheid), wie es z.B. die Eigenheimzulage ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 2010 IX R 35/09, BFH/NV 2010, 1621).

    Abgesehen davon wird durch eine antragsgemäße Festsetzung der Eigenheimzulage kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2003 III B 144/02, BFH/NV 2004, 163; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221), wie auch die Aufhebungs- und Änderungsvorschriften des § 11 Abs. 4 und 5 EigZulG zeigen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 2007 IX R 42/06, BFH/NV 2007, 2078; in BFH/NV 2010, 1621).

  • BFH, 16.03.2012 - IX B 156/11

    Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage - keine Divergenz bei

    Denn durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2003 III B 144/02, BFH/NV 2004, 163; BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 26/05, BFHE 217, 373, BStBl II 2007, 859 a.E.), wie auch die Aufhebungs- und Änderungsvorschriften des § 11 Abs. 4 und Abs. 5 des Eigenheimzulagengesetzes zeigen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 2007 IX R 42/06, BFH/NV 2007, 2078; vom 11. Mai 2010 IX R 35/09, BFH/NV 2010, 1621).
  • FG Köln, 28.06.2013 - 6 K 3384/08

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

    Die anderslautende Rechtsprechung zu den Dauerverwaltungsakten bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Kindergeld (BFH, Urteile vom 29.1.2003 VIII R 60/00, BFH/NV 2003, 927 und 4.8.2011 III R 71/10, BFHE 235, 203, BStBl II 2013, 380) oder der Gewährung bzw. Ablehnung von Eigenheimzulage (BFH, Urteil vom 11.05.2010 IX R 35/09, BFH/NV 2010, 1621) betrifft Steuervergütungen und ist nicht auf das KraftStG übertragbar.
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