Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42831
BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11 (https://dejure.org/2012,42831)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2012 - IX R 36/11 (https://dejure.org/2012,42831)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - IX R 36/11 (https://dejure.org/2012,42831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • openjur.de

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, EStG § 17 Abs 1 S 1
    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 17 Abs 1 S 1 EStG 1997 vom 23.10.2000
    (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater

    § 17 Abs. 1 S. 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • rewis.io

    (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der 1 % Grenze des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1%-Grenze) verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligungsgrenze: 1%

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Beteiligungsgrenze von einem Prozent verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der 1 % Grenze des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beteiligungsgrenze von 1% ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsgemäß

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsgrenze von 1 % bei Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsmäßig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsgrenze von 1 % für Anteilsveräußerungen im Privatvermögen ist verfassungsgemäß

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsgrenze von 1 Prozent verfassungsgemäß

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsgrenze von 1 % verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beteiligungsveräußerung
    Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
    Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 334
  • BB 2013, 213
  • BB 2013, 484
  • DB 2013, 151
  • BStBl II 2013, 164
  • NZG 2013, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
    a) Art. 3 Abs. 1 GG begrenzt die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Bereich des Steuerrechts in einer speziell diesem Regelungsgegenstand Rechnung tragenden Weise (dazu Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, BGBl I 2008, 2888 --Pendlerpauschale-- C.I.2.a ff., m.w.N.).

    aa) Die Entscheidung, ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, ist eine solche politischer Gestaltung und liegt --wie der Dualismus der Einkunftsarten-- innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 9. Juli 1969  2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302; allgemein in BVerfGE 122, 210, m.w.N.; in BVerfGE 127, 61, BGBl I 2010, 1296, unter B.II.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
    aa) Die Entscheidung, ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, ist eine solche politischer Gestaltung und liegt --wie der Dualismus der Einkunftsarten-- innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 9. Juli 1969  2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302; allgemein in BVerfGE 122, 210, m.w.N.; in BVerfGE 127, 61, BGBl I 2010, 1296, unter B.II.).

    Zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteil hat das BVerfG mit Beschluss vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 (BVerfGE 127, 61) jedoch lediglich entschieden, dass § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoße und nichtig sei, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 entstanden sind und die entweder --bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt-- nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden sind oder --bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes-- sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können.

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
    aa) Die Entscheidung, ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, ist eine solche politischer Gestaltung und liegt --wie der Dualismus der Einkunftsarten-- innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 9. Juli 1969  2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302; allgemein in BVerfGE 122, 210, m.w.N.; in BVerfGE 127, 61, BGBl I 2010, 1296, unter B.II.).
  • FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 516, veröffentlichten Urteil, der angefochtene Steuerbescheid sei rechtmäßig, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenkG verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).
  • BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung

    b) Der Bundesfinanzhof wies die Revision mit ebenfalls verfahrensgegenständlichem Urteil vom 24. Oktober 2012 - IX R 36/11 - (BFHE 239, 334) als unbegründet zurück.

    aa) Allerdings beanstandet der Beschwerdeführer zu Recht, dass der Bundesfinanzhof insoweit von vornherein keinen Anknüpfungspunkt für die Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG gesehen hat (vgl. BFH in dem angegriffenen Urteil, BFHE 239, 334 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11

    Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Die Beteiligungsgrenze von 1% i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist verfassungsgemäß (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 IX R 36/11, BStBl II 2013 Seite 164).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11

    Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 24.10.2012 IX R 36/11 (BFH/NV 2013, 452) entschieden, dass es nicht zu bestanden sei, dass auch die Wertsteigerung von der Gesetzesverkündung bis zum Inkrafttreten der 1%-Grenze erfasst werde.

    Es handle sich ausschließlich um eine Frage des Vertrauensschutzes, nicht aber einer Gleichheitswidrigkeit im Sinne des Art. 3 GG (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 IX R 36/11, BFH/NV 2013, 452, unter II.b bb; so auch bereits mit eingehender Begründung das Niedersächsische FG im Urteil vom 28.2.2012 12 K 10250/09, EFG 2012, 1337).

    Diese unterschiedliche Steuerfolge beruht jedoch insoweit allein darauf, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zulässigerweise - der Senat macht sich insoweit die Ausführungen im BFH-Urteil vom 24.10.2012 IX R 36/11 (BFH/NV 2013, 452) zu eigen - seine Auffassung von der Bestimmung des Einkommensbegriffs durch eine Ausweitung des Steuertatbestandes des § 17 EStG geändert hat.

    Der Senat ist bei seiner Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des BFH abgewichen, der ebenfalls die Zulässigkeit der Erfassung der stillen Reserven ab dem 26.10.2000 bejaht hat (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 IX R 36/11, BFH/NV 2013, 452 unter II.b bb).

  • FG Niedersachsen, 14.04.2015 - 13 K 255/12
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 24.10.2012 (Az.: IX R 36/11 , BStBl. II 2013, 164; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BVerfG: 2 BvR 364/13) an.

    Danach verstößt die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung des Steuersenkungsgesetzes enthaltene 1 % - Grenze für die Steuerbarkeit von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) , sondern bewegt sich innerhalb der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ( BFH, Urteil vom 24.10.2012 - IX R 36/11 , BStBl. II 2013, 164 m.w.N.).

    Nicht zu beanstanden ist auch die steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen von der Gesetzesverkündung bis zum Inkrafttreten der 1 %-Grenze ( BFH, Urteil vom 24.10.2012 - IX R 36/11 , BStBl. II 2013, 164 m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 14.04.2015 - 13 K 254/12
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 24.10.2012 (Az.: IX R 36/11 , BStBl. II 2013, 164; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BVerfG: 2 BvR 364/13) an.

    Danach verstößt die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung des Steuersenkungsgesetzes enthaltene 1 % - Grenze für die Steuerbarkeit von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) , sondern bewegt sich innerhalb der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit ( BFH, Urteil vom 24.10.2012 - IX R 36/11 , BStBl. II 2013, 164 m.w.N.).

    Nicht zu beanstanden ist auch die steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen von der Gesetzesverkündung bis zum Inkrafttreten der 1 %-Grenze ( BFH, Urteil vom 24.10.2012 - IX R 36/11 , BStBl. II 2013, 164 m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der

    Die Frage der Ermittlung des steuerpflichtigen Teils des Veräußerungsgewinns im Hinblick auf die weitere Absenkung der Beteiligungsgrenze auf nunmehr mindestens 1 % durch das Steuersenkungsgesetz mit Wirkung grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2002 kann vorliegend dahinstehen (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 X R 36/11, BStBl. II 2013, 164; anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 364/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht