Rechtsprechung
   BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8979
BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05 (https://dejure.org/2007,8979)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2007 - IX R 37/05 (https://dejure.org/2007,8979)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2007 - IX R 37/05 (https://dejure.org/2007,8979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EigZulG § 2; ; EigZulG § 3; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums; Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchsrechts führt nicht zum Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Übertragenden; Abzug der Vorkostenpauschale nur im Jahr der Fertigstellung oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstreit über die Gewährung einer Eigenheimzulage; Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer; Definition des Begriffs "eigen" i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 3, EigZulG § 2, EStG § 10 i, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Anschaffung; Förderzeitraum; Vorkostenpauschale; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen, ist für die Förderung auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N., und in BFH/NV 2006, 2225).

    Ebenso ist die Bestellung des lebenslänglichen dinglichen Wohnrechts zugunsten des Vaters der Klägerin nicht geeignet, die Klägerin als Eigentümerin für die gewöhnliche Nutzungsdauer von den Einwirkungen auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich auszuschließen (vgl. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und in BFH/NV 2006, 2225, unter II. 1. d, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (z.B. BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. b).

    Schuldrechtliche Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, hindern nach neuerer Rechtsprechung des BFH nicht, dass das betroffene Wirtschaftsgut dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Auch ein zusätzlich vertraglich vereinbartes Rückforderungsrecht im Falle des Vorversterbens der übernehmenden Person hängt vom Eintritt eines künftigen Ereignisses und von der Ausübung eines sodann bestehenden Rechts ab und ist daher --abhängig von diesen Eventualitäten-- nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 55/97, BFH/NV 1999, 9, und in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, m.w.N.; P. Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 78a).

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (z.B. BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. b).

    Schuldrechtliche Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, hindern nach neuerer Rechtsprechung des BFH nicht, dass das betroffene Wirtschaftsgut dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen, ist für die Förderung auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N., und in BFH/NV 2006, 2225).

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel dann der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, unter II. 3. a; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005 IX B 118/05, BFH/NV 2006, 259).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Entgegen der Rechtsansicht der Klägerin beginnt der Förderzeitraum (§ 3 EigZulG) auch unabhängig davon, ob im Jahr der Anschaffung tatsächlich Anschaffungskosten entrichtet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, unter II. 4. a).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 55/97

    Betriebsaufgabegewinn - Übertragung eines Betriebsgrundstückes - Vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Auch ein zusätzlich vertraglich vereinbartes Rückforderungsrecht im Falle des Vorversterbens der übernehmenden Person hängt vom Eintritt eines künftigen Ereignisses und von der Ausübung eines sodann bestehenden Rechts ab und ist daher --abhängig von diesen Eventualitäten-- nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 55/97, BFH/NV 1999, 9, und in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, m.w.N.; P. Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 78a).
  • BFH, 26.10.2005 - IX B 118/05

    Eigenheimzulage - Anschaffungszeitpunkt einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel dann der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, unter II. 3. a; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2005 IX B 118/05, BFH/NV 2006, 259).
  • BFH, 06.12.2002 - III B 58/02

    Nießbrauchsvorbehalt, wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Denn weder aufgrund eines vorbehaltenen Nutzungsrechts noch aufgrund eines schuldrechtlichen Veräußerungsverbots kann der Nießbraucher ähnlich einem Eigentümer über die Substanz des Grundstücks verfügen (BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05
    Ebenso ist die Bestellung des lebenslänglichen dinglichen Wohnrechts zugunsten des Vaters der Klägerin nicht geeignet, die Klägerin als Eigentümerin für die gewöhnliche Nutzungsdauer von den Einwirkungen auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich auszuschließen (vgl. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und in BFH/NV 2006, 2225, unter II. 1. d, m.w.N.).
  • FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08

    Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. März 2007 (Az.: IX R 37/05) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Fallen das zivilrechtliche und das wirtschaftliche Eigentum auseinander, so ist auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).

    Das ist der Fall, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH-Urteile 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 10 m.w.N.).

    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

    In diesem Zusammenhang führen schuldrechtlich - etwa im Rahmen eines Übertragungsvertrags - vereinbarte Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, nicht dazu, dass das betroffene Wirtschaftsgut nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704).

    Denn weder aufgrund eines vorbehaltenen Nutzungsrechts noch aufgrund eines schuldrechtlichen Veräußerungsverbots kann der Nießbraucher ähnlich einem zivilrechtlichen Eigentümer über die Substanz des Grundstücks verfügen (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.).

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück für die gewöhnliche Nutzungsdauer zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653; insgesamt auch Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 24).

  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Unerheblich ist insbesondere auch, dass der Vorbehaltsnießbrauch im Hofübergabevertrag auf Lebenszeit der Nießbraucherin M bestellt wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 28.03.2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).
  • FG Münster, 10.12.2019 - 2 K 2497/17

    Einkommensteuer - Zur Anerkennung eines Grundstücksübertragungsvertrages zwischen

    Auch schuldrechtliche Veräußerungsverbote hindern nicht daran, dass das betroffene Wirtschaftsgut dem rechtlichen Eigentümer - hier also den Kindern der Kläger - zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.3.2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891, m. w. Nachw.).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu

    Als Vorbehaltsnießbraucher wären die Eltern des Klägers nur dann als wirtschaftliche Eigentümer des Grundstücks anzusehen gewesen, wenn sich ihre rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterschieden hätte, dass sie die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausgeübt hätten (BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).
  • FG Münster, 23.06.2009 - 13 K 2760/05

    Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; Auslegung der Begriffe Anschaffung und

    Dazu müsste das rechtliche Eigentum in der Weise ausgehöhlt sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt und den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so dass diesem kein Herausgabeanspruch zusteht oder seinem Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; vom 18. Mai 2006 III R 25/05, BFHE 213, 499; BFH/NV 2006, 1747; vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Regelmäßig führen selbst die Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchsrechtes, schuldrechtliche Veräußerungsverbote und Belastungsverbote sowie Rückübertragungsansprüche bei Verstoß hiergegen nicht zum Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Übertragenden (vgl. BFH in BFH/NV 2007, 1891; BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80 und vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 304 m.w.N.).

  • BFH, 21.08.2007 - X B 180/06

    Anschaffungskosten bei aufschiebend befristeter Verbindlichkeit; Darlegung der

    Die Notwendigkeit, dass sich die Kläger zur Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe mit Äußerungen zu der von ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage befassen mussten, entfällt nicht durch ihren Hinweis auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren IX R 37/05.

    Das Niedersächsische FG, das die Revision IX R 37/05 zugelassen hat, hat in seinem Urteil in EFG 2005, 1748 zu der zu beurteilenden Streitfrage keine andere Auffassung als das angefochtene Urteil vertreten.

  • BFH, 15.12.2009 - IX R 9/08

    Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im

    Nach dem auch für das Fördergebietsgesetz geltenden Begriff der Anschaffung i.S. von § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552) muss die Personengesellschaft einen Vermögensgegenstand erworben haben (vgl. zum begrifflichen Verständnis auch BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574); das ist der Fall, wenn er der Personengesellschaft als der Erwerberin gemäß § 39 AO zuzurechnen ist (vgl. --zur Anschaffung einer Wohnung-- BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891, sowie BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124, zum Erwerb einer Kapitalbeteiligung).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07

    Eigenheimzulage - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - nicht ausgeübter

    Der Vorbehaltsnießbraucher ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891, unter II. 1. b, m.w.N.).
  • FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05

    Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte

    Ein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht nicht oder hat keine wirtschaftliche Bedeutung (BFH vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht