Rechtsprechung
BFH, 12.05.2009 - IX R 37/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anrechnung der Genossenschaftsanteilsförderung auf die Wohnungseigenheimzulage: Jahreskongruente Kürzung, Kürzung bei Erwerb des Genossenschaftsanteils durch einen Ehegatten bei Förderung einer im Miteigentum der Ehegatten stehenden Wohnung
- Judicialis
EigZulG § 9 Abs. 2 S. 4; ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 6; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 26 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heilung eines Bekanntgabemangels eines Einkommensteuerbescheides durch die Weiterleitung an den Bevollmächtigten; Minderung des Fördergrundbetrags für die Anschaffung einer Wohnung
- datenbank.nwb.de
Anrechnung der Genossenschaftsanteilsförderung auf Wohnungseigenheimzulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.06.2008 - 7 K 193/05
- BFH, 12.05.2009 - IX R 37/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.09.2008 - IX R 13/08
Anrechnung der Genossenschaftsanteilsförderung auf Wohnungseigenheimzulage auch …
Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 37/08
Entsprechend ist auch die auszuschließende Doppelförderung auf das jeweilige Objekt und den jeweiligen Förderzeitraum zu beziehen (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 13/08, BFH/NV 2009, 128).Wird die Anschaffung des Genossenschaftsanteils zeitlich nach der Anschaffung der Wohnung gefördert, ist der die Wohnung betreffende Zulagenbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 128;… Wacker, a.a.O.;… Blümich/Erhard, a.a.O.; Lademann/Boeker, EigZulG, § 9 Rz 23 f.;… a.A. Hausen/Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz 562; Drosdzol, Finanz-Rundschau 1998, 416, 421).
Der nachträgliche Erwerb der Genossenschaftsanteile durch den Kläger und die entsprechende Inanspruchnahme der Genossenschaftsanteilsförderung stellen ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung im Hinblick auf die ursprünglichen Eigenheimzulagenbescheide hinsichtlich des Wohnobjekts dar (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 128).
- BFH, 09.06.2005 - IX R 25/04
Prozessvollmacht; Lauf der Einspruchsfrist
Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 37/08
Wird ein Einkommensteuerbescheid dem betroffenen Steuerpflichtigen bekanntgegeben und dabei eine von ihm erteilte Bekanntgabevollmacht zugunsten seines Bevollmächtigten nicht beachtet, wird der Bekanntgabemangel durch die Weiterleitung an den Bevollmächtigten geheilt (ständige Rechtsprechung, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 IX R 25/04, BFH/NV 2006, 225; vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346). - BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87
Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung
Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 37/08
Wird ein Einkommensteuerbescheid dem betroffenen Steuerpflichtigen bekanntgegeben und dabei eine von ihm erteilte Bekanntgabevollmacht zugunsten seines Bevollmächtigten nicht beachtet, wird der Bekanntgabemangel durch die Weiterleitung an den Bevollmächtigten geheilt (…ständige Rechtsprechung, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 IX R 25/04, BFH/NV 2006, 225; vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346).
- BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15
Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem …
Die Zustellung wird aber geheilt, wenn der Bescheid an den Empfangsbevollmächtigten weitergeleitet wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346; vom 12. Mai 2009 IX R 37/08, BFH/NV 2009, 1610) und diesem zugeht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548). - BFH, 15.12.2009 - IX R 44/08
Anrechnung der Genossenschaftsanteilsförderung auf die Wohnungseigenheimzulage …
Wird danach die Anschaffung des Genossenschaftsanteils zeitlich nach der Anschaffung der Wohnung gefördert, ist der die Wohnung betreffende Zulagenbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2008 IX R 13/08, BFH/NV 2009, 128, unter II. 2., m.w.N.; vom 12. Mai 2009 IX R 37/08, BFH/NV 2009, 1610).