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   BFH, 28.09.2010 - IX R 37/09   

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https://dejure.org/2010,9821
BFH, 28.09.2010 - IX R 37/09 (https://dejure.org/2010,9821)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2010 - IX R 37/09 (https://dejure.org/2010,9821)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2010 - IX R 37/09 (https://dejure.org/2010,9821)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • openjur.de

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 8 Abs 1
    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002
    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002
    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • rewis.io

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von einem vergeblich geleisteten Kaufpreis als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers noch vor Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch

  • datenbank.nwb.de

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vergebliche Aufwendungen für Erwerb von unbebauten Grundstücken

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kosten für gescheiterten Grundstückserwerb sind keine Werbungskosten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 9/76

    Miete - Pacht - Einkünfte - Vergebliche Aufwendung - Abnutzbares Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 37/09
    Aufwendungen für die Anschaffung von Grund und Boden scheiden demgegenüber als Werbungskosten aus (so schon BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 9/76, BFHE 125, 153, BStBl II 1978, 455).
  • BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern -

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 37/09
    Vorab entstandene Aufwendungen können selbst dann --bis zum Zeitpunkt der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht-- abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 182/09

    Vergebliche Aufwendungen für Grund und Boden können keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 37/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 205 genannten Gründen ab.
  • FG Köln, 27.11.2013 - 7 K 2413/11

    Kosten eines mit Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes als Werbungkosten?

    Vorab entstandene Aufwendungen können selbst dann - bis zum Zeitpunkt der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht - abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 28.09.2010 IX R 37/09, BFH/NV 2011, 36, und vom 15.12.2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863, m.w.N.).

    Aufwendungen für den Grund und Boden scheiden als sofort abzugsfähige Werbungskosten aus (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 28.09.2010 IX R 37/09, BFH/NV 2011, 36; vom 14.2.1978 VIII R 9/76, BStBl II 1978, 455; FG München, Urteil vom 25.9.2008 15 K 4747/06, juris; Schmidt/Glanegger, EStG, 27. Aufl. 2008, § 6 Rz. 140 "Erschließungskosten").

    Eine Berücksichtigung als (vergebliche) vorab entstandene Werbungskosten scheidet mithin aus (vgl. BFH-Urteil vom 28.9 2010 IX R 37/09, BFH/NV 2011, 36).

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