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   BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98   

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https://dejure.org/2000,693
BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98 (https://dejure.org/2000,693)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - IX R 37/98 (https://dejure.org/2000,693)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - IX R 37/98 (https://dejure.org/2000,693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ferienwohnung - Neben einer Ferienwohnung ansonsten selbstgenutztes Haus - Leerstandszeiten - Keine Zurechnung zur Eigennutzung

  • Judicialis

    EStG § 2; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2, 21
    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ferienwohnung im ansonsten selbstgenutzten Haus

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 1
    Ferienwohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 479
  • BB 2001, 347
  • DB 2001, 461
  • BStBl II 2001, 705
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).

    Diese Beurteilung trifft jedoch nur auf Ferienwohnungen zu, die --anders als im Streitfall-- vom Steuerpflichtigen auch zur Selbstnutzung, sei diese auch nur gelegentlich, bereitgehalten werden oder bei denen er aus anderen privaten Gründen die Ferienwohnung trotz einer erkennbaren Unwirtschaftlichkeit weiter behält (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, m.w.N.).

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats gehört allerdings zur Selbstnutzung einer Ferienwohnung grundsätzlich auch der Zeitraum, in dem diese weder vermietet noch selbst bewohnt wird, sie dem Steuerpflichtigen aber zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht, z.B. weil er die Ferienwohnung selbst vermietet und deshalb jederzeit die Möglichkeit zur Eigennutzung hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1995 IX R 117/92, BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, und vom 15. Oktober 1996 IX R 81-82/94, BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    Die Grundsätze des Senatsurteils vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) sind auch im Streitfall anzuwenden, in dem die Kläger nach den bindenden Feststellungen des FG die Ferienwohnung zur dauernden Vermietung bereitgehalten haben.
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • FG Niedersachsen, 20.01.1998 - I 101/96
    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1461 veröffentlicht.
  • BFH, 08.03.1993 - IX R 113/90
    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
    Hatte das FG im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Würdigung diese Überzeugung gewonnen und ging es dementsprechend von der Möglichkeit der Selbstnutzung durch die Steuerpflichtigen aus, kam es nicht darauf an, wann und in welchem Umfang diese die Ferienwohnung (im jeweiligen Veranlagungszeitraum) tatsächlich genutzt hatten (BFH-Beschluss vom 8. März 1993 IX R 113/90, Juris STRE 935039260).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (Anschluss an BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705).

    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie vermieten (s. dazu BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragen.

    Zwar waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24, und in BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27; zuletzt z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) die Leerstandszeiten allein der Selbstnutzung zuzurechnen, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) davon auszugehen war, dass die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen (auch) zur Selbstnutzung zur Verfügung stand.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Daraus wiederum ergibt sich unmittelbar, dass Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen (vgl. dazu unten 3.b) abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (vgl. dazu ebenso: BFHE 182, 348 ff.; BFH, Urteil vom 21. November 2000 - BFH 9 R 37.98 - BB 2001, S. 347 f.).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

    Dies gilt selbst bei einer geringen Zahl von Vermietungstagen, denn diese allein sagen noch nichts über das Fehlen einer auf Dauer angelegten Vermietung aus (z.B. BFH-Urteile in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und vom 25. Juni 2002 IX R 61/01, BFH/NV 2002, 1442, jeweils unter II. 2.).

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der

    In vergleichbarer Weise ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen; Leerstandszeiten sind auch insoweit nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietungstätigkeit zuzurechnen (BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99

    Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei

    Die Problematik sei im übrigen durch das Urteil des BFH vom 21. November 2001 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380 geklärt.

    Lasse man die Frage der Liebhaberei außer Betracht, sei es hinsichtlich der Frage der Zurechnung der Leerstandszeiten zur Eigennutzung auch nach dem Urteil des BFH vom 21. November 2000 IX R 37/98 eine Frage der tatsächlichen Würdigung der Sachverhaltes im Einzelfall, ob dem Steuerpflichtigen die Wohnung zur Selbstnutzung zur Verfügung stehe.

    Wird sie hingegen zur dauernden Vermietung bereitgehalten, gelten die oben genannten Grundsätze auch für die Vermietung einer Ferienwohnung (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380 und IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754).

  • FG Niedersachsen, 10.11.2000 - 14 K 125/99

    SteuerlicheBerücksichtigung der Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung;

    Des weiteren beantragen sie das Ruhen des Verfahrens, bis der BFH über die Verfahren IX R 37/98 und IX R 38/98 entschieden hat.

    Ein Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren mit dem Aktenzeichen IX R 37/98 und 38/98 komme nicht in Betracht, da die dort zu entscheidenden Sachverhalte mit dem Streitfall nicht vergleichbar seien.

    c.Ein Ruhen des Verfahrens, wie von den Klägern unter Hinweis auf die Revisionsverfahren IX R 37/98 und IX R 38/98 beantragt, kommt mangels Vergleichbarkeit der zu beurteilenden Sachverhalte nicht in Betracht.

  • BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01

    Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen

    Dieser Grundsatz gilt auch beim Vermieten von Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

    Allein aus der Zahl der Vermietungstage lässt sich kein allgemeingültiger Erfahrungssatz ableiten, dass die Vermietungstätigkeit nicht auf Dauer angelegt ist und die Steuerpflichtigen die Wohnung auch selbst nutzen (BFH-Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, unter II. 2.).

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98 und IX R 69/96, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und BFH/NV 2001, 754).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

  • BFH, 17.09.2002 - IX R 11/02

    Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht

    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705).

  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urt. v. 21. November 2000 IX R 37/98, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie vermieten (s. dazu BStBl II 2001, 705, m.w.N.) oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die

  • BFH, 17.09.2002 - IX R 63/01

    Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV

  • FG Köln, 04.12.2001 - 9 K 7433/98

    Einkünfte aus einer Ferienwohnung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • FG Münster, 08.11.2005 - 6 K 6518/02

    Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07

    Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 35/00

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 17.09.2002 - IX R 16/02

    Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 25/00

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 50/01

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01

    Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01

    Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 29.09.2003 - III S 7/03

    VuV: WK-Überschüsse bei Ferienwohnung

  • FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97

    Verluste aus Vermietung einer Ferienwohnung

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 52/01

    Ferienwohnung; Einkünfteermittlung

  • FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01

    Frage des Führens von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses zu

  • BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01

    Einstufung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer - Steuerliche Bewertung

  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

  • FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00

    Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften

  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung

  • FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 4464/99

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 6534/99

    Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer

  • FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05

    Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von

  • FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07

    Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus

  • FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06

    Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

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