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   BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06   

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https://dejure.org/2006,1345
BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06 (https://dejure.org/2006,1345)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2006 - IX R 4/06 (https://dejure.org/2006,1345)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2006 - IX R 4/06 (https://dejure.org/2006,1345)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 41 Abs. 1 und Abs. 2; EigZulG § 1, § 2 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO 1977 § 41 Abs. 1 und Abs. 2; EigZulG § 1, § 2 Abs. 1
    Keine Anschaffungskosten im Sinne des EigZulG bei schenkweiser Zusage des Kaufpreises vor Erwerb des Grundstücks

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 41 Abs. 1 und Abs. 2; EigZulG § 1, § 2 Abs. 1

  • Judicialis

    AO 1977 § 41 Abs. 1; ; AO 1977 § 41 Abs. 2; ; EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 41 Abs. 1, 2; EigZulG § 1 § 2 Abs. 1
    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung; Vorliegen eines Scheingeschäftes

  • datenbank.nwb.de

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittelbare Schenkung einer Eigentumswohnung durch Zahlung des Kaufpreises (Anschluss an ständige Rechtsprechung) ? Darlehen des Schenkers an (zur Tilgung und Zinszahlung unvermögenden) Erwerber als Scheingeschäft nicht anzuerkennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Scheindarlehn als mittelbare Grundstücksschenkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheindarlehn als mittelbare Grundstücksschenkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenheimzulagenberechtigung im Falle einer Zusage über den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag bereits vor dem Erwerb des Grundstücks und einer schenkweisen Zuverfügungstellung der Tilgung des Kaufpreises; Folgen einer von vornherein ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage bei Vereinbarung eines Scheindarlehens mit dem mittellosen Sohn

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schein-Darlehen sind keine steuerlich relevanten Anschaffungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtige haben bei einem Scheindarlehen für den Grundstückskauf keinen Anspruch auf Eigenheimzulage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Eigenheimzulage bei Scheinfinanzierung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Darlehensvertrag - Keine Eigenheimzulage bei verdeckter mittelbarer Grundstücksschenkung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 8 Abs 1, EigZulG § 9 Abs 1, EigZulG § 9 Abs 2
    Angehörige; Darlehensvertrag; Geldschenkung; Grundstücksschenkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 479
  • NZM 2007, 374
  • BB 2007, 198
  • DB 2007, 446
  • BStBl II 2007, 372
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.02.2005 - II R 31/03

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06
    Die Vorentscheidung schließe abweichend von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. März 2005 IX R 70/03 (BFH/NV 2005, 1245) und vom 2. Februar 2005 II R 31/03 (BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531) aus der Nichtanerkennung des Darlehens --positiv-- auf eine Schenkung.

    Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung, z.B. BFH-Urteile vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, m.w.N., und in BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06
    Die Vorentscheidung schließe abweichend von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. März 2005 IX R 70/03 (BFH/NV 2005, 1245) und vom 2. Februar 2005 II R 31/03 (BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531) aus der Nichtanerkennung des Darlehens --positiv-- auf eine Schenkung.

    Unabhängig davon, ob dieser Vertrag dem entspricht, was unter fremden Dritten üblich ist (vgl. zu den Folgen für eine mittelbare Grundstücksschenkung BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1245), ist er bereits nach § 41 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) als Scheingeschäft zulagenrechtlich unerheblich; erheblich ist vielmehr die dadurch verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung (§ 41 Abs. 2 Satz 2 AO 1977), deren Mangel der Form entgegen dem Revisionsvorbringen in der mündlichen Verhandlung --unbeschadet seiner steuerrechtlichen Bedeutsamkeit (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AO 1977)-- schon zivilrechtlich durch Bewirken der versprochenen Leistung, die Überweisung des Kaufpreises, geheilt wurde (§ 518 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.), wofür z.B. bei einem Mietvertrag spricht, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06
    Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung, z.B. BFH-Urteile vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, m.w.N., und in BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03

    Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.), wofür z.B. bei einem Mietvertrag spricht, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07

    Anspruch auf Eigenheimzulage für die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus;

    Hiernach ist ein Erwerber nicht mit Anschaffungskosten i. S. d. § 8 Satz 1 EigZulG belastet und deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt, wenn er den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag schenkweise vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises zur Verfügung gestellt bekommen hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372;vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, und vom 2. Februar 2005 II R 31/03, BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).

    Angesichts dessen ist für die Annahme einer verkappten Schenkung (Scheingeschäft, vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372) kein Raum.

    In anderen Fällen waren die Darlehensverträge nur zum Schein abgeschlossen worden, um eine mittelbare Grundstücksschenkung zu verdecken (z. B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234) oder bereits der "Kauf" erfolgte unter nahen Angehörigen und der Kaufpreis wurde als "Darlehen" gewährt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404).

  • FG Sachsen, 14.10.2009 - 2 K 1808/08

    Zinsvereinbarung als Scheingeschäft bei Verkauf von Beteiligungen durch eine

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäftes einig sind (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 7. November 2006, BStBl. II 2007, 372).

    Sie haben daher die Folgerungen aus dem Darlehen bewusst nicht gezogen, so dass die Vereinbarung als Scheingeschäft zu qualifizieren ist (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 7. November 2006, BStBl. II 2007, 372).

    Ist aber der Schuldner wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage, die Verbindlichkeiten zu erfüllen, spricht dies ebenfalls für ein Scheingeschäft (Urteile des Bundesfinanzhofes vom 7. November 2006, BStBl. II 2007, 372 und vom 29. Juni 2009, BB 2009, 2083 ).

  • BFH, 29.06.2009 - I B 57/09

    Voraussetzungen für Abzinsung eines Gesellschafterdarlehens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann zwar ein Darlehensvertrag ein Scheingeschäft i.S. des § 41 Abs. 2 Satz 1 AO sein, wenn bei seinem Abschluss erkennbar ist, dass der Darlehensnehmer auf Dauer nicht zu Zahlungen auf die Darlehensverbindlichkeit in der Lage sein wird (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 23/07

    Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag

    Dass der Darlehensnehmer wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Zins- und/oder Tilgungsleistungen aufzubringen, kann ein Beweisanzeichen für das Vorliegen eines Scheingeschäfts sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372).
  • FG München, 28.01.2021 - 3 K 1983/17

    Feststellungslast des Finanzamt für das Vorliegen der Voraussetzungen von

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien - offenkundig - die notwendigen Folgerungen aus einem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372, Rz. 11).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Ein solches liege vor, wenn die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter einig seien (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372); davon sei u.a. dann auszugehen, wenn sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen hätten (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498).
  • BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06

    Scheingeschäft; dinglicher Vollzug

    Es kommt bei der Anwendbarkeit des § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) nämlich auf sie nicht an: Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 4 K 4263/17

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer für ausländische Arbeitnehmer

    Soweit ersichtlich ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt, ob bei einer Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach Ablauf des Kalenderjahres dessen Haftung durch die Höhe der endgültigen Einkommensteuerschuld der Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der Akzessorietät tatbestandlich begrenzt wird (vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 10.10.2006 VII B 30/06, BFH/NV 2007, 304), oder ob dieser Umstand nur für das Auswahlermessen des FA bedeutsam ist (siehe  BFH-Urteil vom 09.10.1992 VI R 47/91, BStBl II 1993, 169).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 12 V 12210/08

    Abzinsung eigenkapitalersetzender Darlehen - Annahme eines Scheingeschäfts

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (BFH-Urteile vom 07. November 2006 - IX R 4/06, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 372, unter II.2. der Gründe; vom 21. September 2004 - IX R 5/03, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 498, unter II.2. der Gründe).
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 1705/03

    Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien den Eintritt der erklärten Rechtsfolgen übereinstimmend nicht wollen (vgl. nur BFH-Urteil vom 07.11.2006 IX R 4/06, BStBl II 2007, 372; vom 21.09.2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498).
  • FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05

    Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte

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