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   BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09   

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https://dejure.org/2009,11224
BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09 (https://dejure.org/2009,11224)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2009 - IX R 4/09 (https://dejure.org/2009,11224)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - IX R 4/09 (https://dejure.org/2009,11224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf; Vertrag mit nahem Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 S. 4
    Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteiligung; Beurteilung einer Anteilsveräußerung i.S. des § 17 Einkommensteuergesetz ( EStG ) unter nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftliches Eigentum als Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG; Verträge unter nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 74, EStG § 17 Abs 1, FGO § 96, FGO § 76 Abs 1
    Angehörige; Anschaffungskosten; Aussetzung des Verfahrens; Fremdvergleich; gemeiner Wert; Rückwirkung; Rückwirkungsverbot; Wesentliche Beteiligung; Wesentlichkeitsgrenze

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09
    Da es für die Besteuerung nicht auf die äußere Rechtsform, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt, ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 189/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Verträge mit nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09
    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass der Geschäftsanteil (ggf. teilweise) unentgeltlich übertragen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; BFH-Beschluss vom 10. März 2009 IX B 189/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09
    Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der Erwerber --im Streitfall der jeweils zeichnungsberechtigte Mitarbeiter der N-AG-Gruppe-- wirtschaftlicher Eigentümer i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, wenn er aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1993 - X B 32/93

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09
    Im Rahmen seiner Entscheidung im zweiten Rechtsgang wird das FG auch erneut zu prüfen haben, ob im Streitfall die Voraussetzungen, die die Rechtsprechung für eine Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO aufgestellt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797), mit Blick auf die dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden und auch nicht offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerden zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 gegeben sind.
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09
    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass der Geschäftsanteil (ggf. teilweise) unentgeltlich übertragen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 25/02, BFHE 209, 275, BStBl II 2005, 436; BFH-Beschluss vom 10. März 2009 IX B 189/08, nicht veröffentlicht).
  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 2615/05

    Maßgebliche Grenze der Einkommensteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - IX R 4/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 831 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines

    Eine solche --mangels unmittelbarer Abtretungsverpflichtung (z.B. Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 15 Rz 32; Ebbing in Michalski, GmbHG, 2. Aufl., § 15 Rz 59, m.w.N.) nicht formbedürftige-- zivilrechtlich wirksame Unterbeteiligung wurde von der Klägerin als Unterbeteiligte am TTM-GmbH-Anteil des Klägers gehalten (zur Beurteilung einer Anteilsveräußerung i.S. des § 17 EStG unter nahen Angehörigen: BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623, unter II.2.a).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13

    Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das FG allerdings davon ausgegangen, dass auch Verträge über Anteilsveräußerungen i.S. des § 17 EStG dem Fremdvergleich unterliegen, wenn sie unter einander nahestehenden Personen geschlossen werden (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).
  • BFH, 07.07.2011 - IX R 2/10

    Erwerb von unverkörperten Mitgliedschaftsrechten an einer AG - Entstehung von

    Nach diesen Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer Anteilsveräußerung i.S. des § 17 EStG unter nahen Angehörigen gelten (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623), ist der Vertrag vom 18. Februar 2002 zwischen dem Kläger und seiner Schwester nicht zu beanstanden.
  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
    Die allgemeinen Regeln, wonach Verträge unter nahen Angehörigen steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn sie zivilrechtlich wirksam abgeschlossen sowie vereinbarungsgemäß durchgeführt worden sind und nach Inhalt und Durchführung einem Fremdvergleich standhalten, gelten grundsätzlich auch für die Beurteilung einer Anteilsveräußerung i.S. des § 17 EStG unter nahen Angehörigen (BFH-Urteil vom 06.10.2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623 ; vom 07.07.2011, IX R 2/10, BFHE 234, 199 , BStBl II 2012, 20 ).

    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass der Geschäftsanteil (ggf. teilweise) unentgeltlich übertragen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.2005 VIII R 25/02, BFHE 209, 275 , BStBl II 2005, 436 ; vom 06.10.2009, IX R 4/09, juris; BFH-Beschluss vom 10.03.2009 IX B 189/08, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

    Auch nach Auffassung des FG sind --unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung-- Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. zu Vereinbarungen über Laufzeit, Rückzahlung, Zinsen und Sicherung: BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.; vom 19. August 2008 IX R 23/07, BFH/NV 2009, 12; zu Kaufverträgen: BFH-Urteile vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243; vom 6. Oktober 2009 IX R 4/09, BFH/NV 2010, 623).
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