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   BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15   

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https://dejure.org/2017,50375
BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15 (https://dejure.org/2017,50375)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2017 - IX R 41/15 (https://dejure.org/2017,50375)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - IX R 41/15 (https://dejure.org/2017,50375)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 90 Abs 2, AO § 110, AO § 122 Abs 2 Nr 2, AO § 125 Abs 1, FGO § 41 Abs 1, FGO § 68 S 1, BGB § 133
    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen Briefs - Zugangsvermutung - Gegenstand des Klageverfahrens - Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen

  • Bundesfinanzhof

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen Briefs - Zugangsvermutung - Gegenstand des Klageverfahrens - Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 AO, § 110 AO, § 122 Abs 2 Nr 2 AO, § 125 Abs 1 AO, § 41 Abs 1 FGO
    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen Briefs - Zugangsvermutung - Gegenstand des Klageverfahrens - Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Steuerbescheides; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Steuerbescheides außerhalb des 3-Tages-Zeitraums gem. § 122 Abs. 2 AO; Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen hinsichtlich des Empfangs fristauslösender ...

  • rewis.io

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen Briefs - Zugangsvermutung - Gegenstand des Klageverfahrens - Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen Briefs - Zugangsvermutung - Gegenstand des Klageverfahrens - Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen Briefs - Zugangsvermutung - Gegenstand des Klageverfahrens - Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Auslegung von Verfahrenshandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 90 Abs 2, AO § 122, AO § 355 Abs 1
    Beweislast, Zugang, Mitwirkungspflicht, Ausland, Postausgang

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    b) Bestreitet der Steuerpflichtige im Falle der Übermittlung eines Verwaltungsakts im Inland nicht den Zugang überhaupt, sondern den Erhalt des Bescheids innerhalb des insoweit maßgeblichen Zeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und deshalb Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175; BFH-Beschluss vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218).

    Es genügt, dass das Schriftstück derart in den Machtbereich des Empfängers (Inhaltsadressaten) gelangt ist, dass dieser unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach den allgemeinen Gepflogenheiten von ihm erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 27. Februar 1998 IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064; BFH-Urteil in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind regelmäßig erfüllt, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde (BFH-Urteile vom 14. August 1975 IV R 150/71, BFHE 119, 201, BStBl II 1976, 764; in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N., und in BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219).

    Sie können sich daher nicht auf einen verspäteten Zugang berufen, wenn die ihn verursachenden Umstände ihrer Verantwortungs- bzw. Risikosphäre zuzurechnen sind (vgl. auch BFH-Urteile vom 4. März 1977 VI R 242/74, BFHE 121, 389, BStBl II 1977, 523, und in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175).

    Eine Fristversäumung ist nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (z.B. BFH-Urteil in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175).

  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    Erfolglos geblieben i.S. des § 44 Abs. 1 FGO ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf aber auch, wenn er wegen Versäumung der Einspruchsfrist als unzulässig verworfen wurde (grundlegend Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791).

    Die fristgerechte Einlegung des Einspruchs ist zwar bei der Sachentscheidung des FG als materiell-rechtliche Vorfrage zu prüfen, weil die gegen einen bestandskräftigen Verwaltungsakt erhobene Klage --ohne weitere Sachprüfung-- unbegründet ist (BFH-Urteil in BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791; vgl. auch Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 44 Rz 22, 30).

    Dies schließt es aber nicht aus, dass der nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ergangene Änderungsbescheid Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens wird (BFH-Urteil in BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791).

  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    Die Schätzung hat aber nach § 125 Abs. 1 AO die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Urteil vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145).

    Willkürlich und damit nichtig ist ein Schätzungsbescheid nicht nur bei subjektiver Willkür des handelnden Bediensteten, sondern auch dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 145).

  • BFH, 19.09.2016 - X B 159/15

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge, Fragen oder Darlegungen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen bzw. erbringen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 27. April 2015 X B 47/15, BFH/NV 2015, 1356, und vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54).

    Folglich war der Kläger gehalten, von sich aus substantiiert vorzutragen und dies mit entsprechenden Nachweisen zu belegen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 54).

  • BFH, 23.10.2013 - I R 21/11

    Zurückverweisung wegen Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens durch

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    In der Entscheidung des FG über den nicht mehr wirksamen Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 21. Mai 2013 liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 I R 62/09, BFHE 230, 18, und vom 23. Oktober 2013 I R 21/11, juris).

    Eine Richtigstellung in der Rechtsmittelentscheidung scheidet vorliegend deshalb aus, weil das FG bewusst über den früheren Bescheid entschieden hat (im Umkehrschluss zu BFH-Beschluss vom 7. August 2008 I B 161/07, BFH/NV 2008, 2053, sowie zu BFH-Urteilen in BFHE 230, 18; vom 16. Mai 2013 IV R 15/10, BFHE 241, 323, BStBl II 2013, 858, und vom 23. Oktober 2013 I R 21/11, juris).

  • BFH, 19.05.2010 - I R 62/09

    Sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 DBA-Frankreich für Dividendeneinnahmen einer

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    In der Entscheidung des FG über den nicht mehr wirksamen Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 21. Mai 2013 liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 I R 62/09, BFHE 230, 18, und vom 23. Oktober 2013 I R 21/11, juris).

    Eine Richtigstellung in der Rechtsmittelentscheidung scheidet vorliegend deshalb aus, weil das FG bewusst über den früheren Bescheid entschieden hat (im Umkehrschluss zu BFH-Beschluss vom 7. August 2008 I B 161/07, BFH/NV 2008, 2053, sowie zu BFH-Urteilen in BFHE 230, 18; vom 16. Mai 2013 IV R 15/10, BFHE 241, 323, BStBl II 2013, 858, und vom 23. Oktober 2013 I R 21/11, juris).

  • BFH, 06.03.1990 - VIII R 141/85

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    Dafür reicht ein Einwurf in einen für den Adressaten bestimmten Briefkasten aus, auch wenn der Empfänger im Zeitpunkt des Einwurfs ortsabwesend ist (BFH-Urteile vom 6. März 1990 VIII R 141/85, BFH/NV 1991, 71; vom 22. August 2006 I R 24/05, BFH/NV 2007, 63).

    Eine wirksame Bekanntgabe erfordert nicht, dass der Empfänger am Ort der Bekanntgabe den räumlichen Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 71).

  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzverwaltungsbehörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365; BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2011 V B 17/11, BFH/NV 2012, 165).

    Lediglich für den Fall, dass trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich ist ("im Zweifel"), muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2  2. Halbsatz AO zurück gegriffen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1365, und in BFH/NV 2003, 586).

  • BFH, 27.11.2002 - X R 17/01

    Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    Hat der Steuerpflichtige seinen Vortrag im Rahmen des ihm Möglichen substantiiert, hat das FG den Sachverhalt unter Berücksichtigung dieses Vorbringens aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905; BFH-Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586).

    Lediglich für den Fall, dass trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich ist ("im Zweifel"), muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2  2. Halbsatz AO zurück gegriffen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1365, und in BFH/NV 2003, 586).

  • BFH, 09.11.2005 - I R 111/04

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt der Zugang eines Verwaltungsakts nicht voraus, dass der Empfänger den Verwaltungsakt tatsächlich zur Kenntnis nimmt (z.B. BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 111/04, BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219).

    Diese Voraussetzungen sind regelmäßig erfüllt, wenn die Sendung entsprechend den postalischen Vorschriften zugestellt wurde (BFH-Urteile vom 14. August 1975 IV R 150/71, BFHE 119, 201, BStBl II 1976, 764; in BFHE 190, 292, BStBl II 2000, 175, m.w.N., und in BFHE 211, 392, BStBl II 2006, 219).

  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

  • BFH, 27.02.1997 - IV R 38/96
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • BFH, 23.04.2003 - IX R 28/00

    Teilanfechtung

  • BFH, 07.08.1985 - I R 309/82

    Kirchensteuer - Steuerbescheid - Konfession - Revision - Landesrecht -

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

  • BFH, 05.02.1992 - I R 76/91

    Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung

  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 15/10

    Einbeziehung von abgefundenen Erbprätendenten in Gewinnfeststellung

  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

  • BFH, 20.10.2011 - V B 17/11

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden

  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

  • BFH, 04.03.1977 - VI R 242/74

    Nachweis eines Postnachsendeantrags - Ausführung durch die Post - Verspätung des

  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 20.01.1999 - IV B 28/98

    Zugang eines VA

  • FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14

    Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die

  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    Die FG haben bei ihrer Sachentscheidung die fristgemäße Einlegung des Einspruchs als materiell-rechtliche Vorfrage zu beachten, weil die gegen einen bestandskräftigen Verwaltungsakt erhobene Klage --ohne weitere Sachprüfung-- unbegründet ist (BFH-Urteil vom 11.07.2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 14; BFH-Beschluss vom 27.04.2011 - III B 207/10, BFH/NV 2011, 1184, Rz 8).
  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 11/16

    Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten

    Dieses Vorgehen scheidet jedoch aus, wenn das FG nicht versehentlich oder in Unkenntnis der Änderungsbescheide, sondern "bewusst" über den früheren Bescheid entscheidet (BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 I R 62/09, BFHE 230, 18, Rz 15; vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 14 f.).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20

    Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden

    Denn nach dem Verständnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Verwaltungsakt zugegangen, wenn er derart in den Machtbereich des Bekanntgabeadressaten (Wohnung, Briefkasten, Postschließfach, Geschäft) gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich war und nach den Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs auch erwartet werden konnte (s. § 130 BGB; BFH, Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 195; vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BStBl. II 1975, 286; vom 14. August 1975 IV R 150/71, BStBl. II 1976, 764; vom 14. März 1990 X R 104/88, BStBl. II 1990, 612 [615]; vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl. II 1995, 484 [485]).
  • BFH, 22.05.2019 - X B 109/18

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

    c) Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 18, m.w.N.).

    Ist trotz Sachaufklärung keine Überzeugungsbildung möglich, muss auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO zurückgegriffen werden (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 185, Rz 19).

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - 1 K 3115/18

    Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine

    Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Behörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 18).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 6 K 1902/15

    Offenbare Unrichtigkeit einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf allerdings nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzverwaltungsbehörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH, Urteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365; BFH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 V B 17/11, BFH/NV 2012, 165; BFH, Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185).

    Hat der Steuerpflichtige seinen Vortrag im Rahmen des ihm Möglichen substantiiert, hat das Finanzgericht den Sachverhalt unter Berücksichtigung dieses Vorbringens aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen (BFH, Beschluss vom 20. Januar 1999 IV B 28/98, BFH/NV 1999, 905; BFH, Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586; BFH, Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 14 E 540/18
    vgl. BFH, Urteil vom 11. Juli 2017 - IX R 41/15 -, juris, Rdnr. 20.
  • FG Hessen, 28.03.2022 - 10 K 724/18

    Keine einheitliche und gesonderte Feststellung, dass Einkünfte nur einer Person

    Die Klage ist im Übrigen nicht --ohne weitere Sachprüfung-- als unbegründet abzuweisen, weil die Klage gegen bestandskräftige Verwaltungsakte erhoben worden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185, Rz 14).
  • FG Münster, 15.07.2019 - 5 K 1264/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Eine Fristversäumung kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (st. Rspr. BFH, Beschluss vom 07.02.1977 - IV B 62/76, BStBl. II 291; BFH, Beschluss vom 24.06.2002 - X B 190/01, BFH/NV 2002, 1594; BFH, Urt. vom 11.07.2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185; Rätke in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 110 Rdn. 58; Bruns, in: Gosch, AO, § 110 Rdn. 19 m.w.N.; Koenig, in: Koenig, AO, § 110 Rdn. 44).
  • VGH Bayern, 26.07.2021 - 4 CS 21.1433

    Zustellung bei coronabedingter Schließung einer Kanzlei

  • FG Münster, 25.03.2019 - 5 V 483/19

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) hinsichtliche einer

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