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   BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06   

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https://dejure.org/2008,6692
BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06 (https://dejure.org/2008,6692)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2008 - IX R 46/06 (https://dejure.org/2008,6692)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - IX R 46/06 (https://dejure.org/2008,6692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung (Nachlasspflegschaft)

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 143 Abs. 2; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1960 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Nachlasspflegschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung einer Wohnung; Nachlasspfleger nur gesetzlicher Vertreter des unbekannten Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer ungeklärten Erbfolge an einem Hausgrundstück für die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung des Grundstücks; Rückwirkende Abänderbarkeit bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach rechtskräftiger ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Erbe; Nachlasspfleger; Nachlasspflegschaft; Vorweggenommene Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1927
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96

    Reparaturaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Sie können schon gegeben sein, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart anfallen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, m.w.N.).

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, m.w.N.).

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 46/05

    VuV: WK-Abzug für Gutachterkosten?

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Die jeweiligen Aufwendungen müssen objektiv in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung ausgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, unter II. 1. c, m.w.N.; vom 28. März 2007 IX R 46/05, BFH/NV 2007, 1490).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04

    Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Wer indes einem anderen eine Wohnung unentgeltlich zur Nutzung überlässt, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und kann deshalb auch keine Werbungskosten abziehen; denn seine mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen dienen nicht, wie dies § 9 Abs. 1 EStG voraussetzt, der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen (BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 5/04, BFH/NV 2005, 1255, und vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646, unter II. 1. a).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    So verhält es sich, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst und nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Bei dieser Sachlage ist für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht und die Zurechnung der Einkünfteerzielung nicht auf die Person des gesetzlichen Vertreters, sondern den Vertretenen --wie hier also die Kläger-- abzustellen (vgl. zur Zurechnung bei ggf. gesetzlich Vertretenen BFH-Urteile vom 19. März 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079, und vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Die jeweiligen Aufwendungen müssen objektiv in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung ausgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, unter II. 1. c, m.w.N.; vom 28. März 2007 IX R 46/05, BFH/NV 2007, 1490).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Dabei ist das spätere Verhalten der Steuerpflichtigen im Anschluss an den jeweiligen Streitzeitraum als Indiz für dessen Absicht ebenso wie der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung heranzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    So verhält es sich, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst und nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05

    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten --wie hier die für das Immobilienobjekt entstandenen Aufwendungen-- ist ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06
    Bei dieser Sachlage ist für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht und die Zurechnung der Einkünfteerzielung nicht auf die Person des gesetzlichen Vertreters, sondern den Vertretenen --wie hier also die Kläger-- abzustellen (vgl. zur Zurechnung bei ggf. gesetzlich Vertretenen BFH-Urteile vom 19. März 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079, und vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

  • FG Hessen, 12.04.2018 - 9 K 1053/15

    § 17 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 20 Abs. 2 Nr.

    Dies ist der Fall, wenn das Darlehen nach Zivilrecht kapitalersetzend ist (BFH Urteil vom 02.04.2008 - IX R 46/06, BStBl. II 2008, 706).
  • FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05

    Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und

    Der Nachlasspfleger ist Kraft seiner Bestellung nach § 1960 Abs. 2 BGB nur gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben (vgl. BFH, Urteil vom 29.05.2008 - IX R 46/06 - BFH/NV 2008, 1479).

    Für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht kommt es auf das Verhalten des Nachlasspflegers nicht an, weil dieser Kraft seiner Bestellung durch das Nachlassgericht (§ 1960 Abs. 2 BGB) lediglich gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben ist (BFH, Urteil vom 29.05.2008 - IX R 46/06 - BFH/NV 2008, 1479).

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