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   BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09   

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BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09 (https://dejure.org/2010,9109)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2010 - IX R 46/09 (https://dejure.org/2010,9109)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - IX R 46/09 (https://dejure.org/2010,9109)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche Minderung der AfA-Bemessungsgrundlage - Abschnittsbesteuerung

  • openjur.de

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel; nachträgliche Minderung der AfA-Bemessungsgrundlage; Abschnittsbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3, HGB § 255 Abs 2, StBauFG § 43 Abs 3
    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss - Abschnittsbesteuerung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 9.3.2011 als NV-Entscheidung abrufbar.)

  • Bundesfinanzhof

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss - Abschnittsbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 22 Nr 3 EStG 2002, § 255 Abs 2 HGB, § 43 Abs 3 StBauFG
    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss - Abschnittsbesteuerung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 9.3.2011 als NV-Entscheidung abrufbar.)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss

  • rewis.io

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss - Abschnittsbesteuerung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 9.3.2011 als NV-Entscheidung abrufbar.)

  • ra.de
  • rewis.io

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss - Abschnittsbesteuerung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 9.3.2011 als NV-Entscheidung abrufbar.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung eines aus städtebaulichen Gründen für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses von der Stadt gewährten Baukostenzuschusses als Einnahme i.R.d. Veranlagung zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlung eines aus städtebaulichen Gründen für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses von der Stadt gewährten Baukostenzuschusses als Einnahme i.R.d. Veranlagung zur Einkommensteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zuschussgewährung für die Herstellungskosten eines Gebäudes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 87
  • NZM 2012, 572
  • BB 2012, 1150
  • DB 2012, 895
  • BStBl II 2012, 310
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; denn die Klägerin hat die Zuschüsse   ausschließlich   aus städtebaulichen Gründen erhalten (§ 43 Abs. 3 StBauFG, dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, m.w.N.).

    Die streitbefangenen Zuschüsse wurden nicht gewährt, um der Klägerin im Sinne einer Gegenleistung die laufenden finanziellen Nachteile auszugleichen, die ihr aufgrund einer eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit entstehen würden (vgl. insoweit zu Mitteln nach dem 3. Förderungsweg als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14); es handelt sich vielmehr um eine Objektförderung der von der Klägerin vorgenommenen Baumaßnahmen (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.1. a).

    Mit der Entscheidung der Stadt im Streitjahr, dass die gewährten Fördermittel nicht zurückzuzahlen seien, erhielt die Klägerin einen Baukostenzuschuss, der die Herstellungskosten der Gebäude i.S. von § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mindert, da er in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes steht (BFH-Urteile in BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999, sowie in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.2.).

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Eine Ermäßigung von Anschaffungskosten liegt vor, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung liegt, ohne dass eine rechtliche oder synallagmatische Verknüpfung notwendig wäre (BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).

    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie für einen unzutreffenden sofortigen Werbungskostenabzug hinsichtlich von Aufwendungen, die richtigerweise auf die Zeit der Nutzungsdauer zu verteilen gewesen wären (dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796), wie auch --so im Streitfall-- für Aufwendungen, die als AfA-Bemessungsgrundlage herangezogen wurden, obwohl sie nach Verbrauch der AfA-Bemessungsgrundlage erstattet wurden.

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92

    Modernisierungsmaßnahme - Landesförderprogramm Berlin

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Im Hinblick darauf konnten die vorausgezahlten Fördermittel während des Schwebezustands nicht als die AfA-Bemessungsgrundlage mindernder Zuschuss beurteilt werden (BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380).

    c) Soweit die vorausgezahlten Fördermittel nach der endgültigen Entscheidung der Stadt nicht zurückgezahlt zu werden brauchten, wirkt diese Entscheidung auch nicht materiell --mit der verfahrensrechtlichen Folge des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO)-- auf den Zeitpunkt der Gewährung der Vorauszahlungsmittel zurück (BFH-Urteil in BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380, unter II.1. b).

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; denn die Klägerin hat die Zuschüsse   ausschließlich   aus städtebaulichen Gründen erhalten (§ 43 Abs. 3 StBauFG, dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, m.w.N.).

    Mit der Entscheidung der Stadt im Streitjahr, dass die gewährten Fördermittel nicht zurückzuzahlen seien, erhielt die Klägerin einen Baukostenzuschuss, der die Herstellungskosten der Gebäude i.S. von § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mindert, da er in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes steht (BFH-Urteile in BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999, sowie in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.2.).

  • BFH, 09.12.2009 - IX B 132/09

    Keine Unbilligkeit der Besteuerung von Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Wie es danach regelmäßig nicht sachlich unbillig ist, wenn der Steuerpflichtige empfangene Schmiergelder im Jahr des Zuflusses zu versteuern hat, ihre Abführung an seinen Arbeitgeber in einen späteren Veranlagungszeitpunkt aber mangels Verlustverrechnungsmöglichkeit nicht steuermindernd geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2009 IX B 132/09, BFH/NV 2010, 646), so wirkt sich im Streitfall die Abschnittsbesteuerung zugunsten der Kläger aus, indem ein realer Wertverzehr in den Veranlagungszeiträumen 1988 bis 1997 steuermindernd berücksichtigt werden konnte, ohne dass eine Leistungsfähigkeitssteigerung der Klägerin aus öffentlichen Kassen im Hinblick auf das abgeschriebene Objekt in dem späteren Veranlagungszeitraum des Streitjahres hierauf Einfluss hat.
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    aa) Negative Werbungskosten liegen, unabhängig davon, ob diese Kategorie überhaupt anzuerkennen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 69/98, BFHE 190, 442, BStBl II 2000, 197, m.w.N.), nicht vor.
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG liegen nämlich nur vor, wenn die Gegenleistung durch ein Verhalten der Steuerpflichtigen ausgelöst wird und er einen Betrag als Entgelt dafür erhält und annimmt (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Die streitbefangenen Zuschüsse wurden nicht gewährt, um der Klägerin im Sinne einer Gegenleistung die laufenden finanziellen Nachteile auszugleichen, die ihr aufgrund einer eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit entstehen würden (vgl. insoweit zu Mitteln nach dem 3. Förderungsweg als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14); es handelt sich vielmehr um eine Objektförderung der von der Klägerin vorgenommenen Baumaßnahmen (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.1. a).
  • FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07

    Einkommensteuerliche Behandlung einer zunächst als zinsloses und tilgungsfreies

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 46 veröffentlichten Urteil, dass das FA im Streitjahr zu Recht keine weitere AfA zugelassen und zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 201.784 EUR zu Grunde gelegt habe.
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 2/12

    Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

    c) Unter diesen Voraussetzungen widerspräche es dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Gleichartigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 24/08, BFHE 224, 390, BStBl II 2009, 587), wenn man bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkunftsarten die Bauzeitzinsen in die Bemessungsgrundlage einbezieht, es den Steuerpflichtigen mit Überschusseinkünften aber trotz in gleicher Weise geminderter Leistungsfähigkeit verwehrte (vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BFH/NV 2011, 797 Rz 22).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2019 - 10 K 247/17

    Keine Steuerpflicht für Zahlungen im Rahmen eines Stipendiums bei einer

    Für die Anwendung des § 22 Nr. 3 EStG kommt es entscheidend darauf an, dass das Entgelt durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst wird und er einen Betrag als Entgelt dafür erhält und annimmt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09 BStBl II 2012, 310).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 56/13

    Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale

    Ein derartiger Zusammenhang ist insbesondere gegeben, wenn ein Dritter die Leistung erbringt, um dem Steuerpflichtigen i.S. einer Gegenleistung die laufenden finanziellen Nachteile auszugleichen, die ihm aufgrund einer eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit --wie z.B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht-- entstehen würden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BFHE 236, 87, BStBl II 2012, 310).
  • BFH, 14.06.2012 - VI R 89/10

    Minderung der tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und

    Nicht notwendig ist indes eine rechtliche oder gar synallagmatische Verknüpfung; ausreichend ist vielmehr ein wirtschaftlicher Zusammenhang, der gegeben ist, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung liegt (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BFHE 236, 87, BStBl II 2012, 310; in BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).
  • FG Thüringen, 14.03.2018 - 3 K 737/17

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Facharztstipendiums

    Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, dass das Entgelt durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst wird und er einen Betrag als Entgelt dafür erhält und annimmt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 07.12.2010 IX R 46/09, BFHE 236, 87, BStBl II 2012, 310).
  • FG Köln, 11.06.2015 - 13 K 3023/13

    "Räuberischer Aktionär" erzielt umsatzsteuerpflichtige sonstige Einkünfte

    Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085; vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09 BFHE 236, 87, BStBl II 2012, 310 unter II.2.b.bb.; vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, unter II.2., und vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, unter II.1., jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung,

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Entgelt (die Gegenleistung) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen (wirtschaftlich) veranlasst ist; dafür genügt es, dass die Gegenleistung durch das Verhalten des Steuerpflichtigen - wenn auch erst nachträglich - "ausgelöst" wird (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BStBl II 2012, 581; BFH-Urteil vom 07.12.2010 IX R 46/09, BFHE 236, 87, BStBl II 2012, 310).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 5 K 114/18

    Steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang eines

    Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG liegen nämlich nur vor, wenn die Gegenleistung durch ein Verhalten der Steuerpflichtigen ausgelöst wird und er einen Betrag als Entgelt dafür erhält und annimmt (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253; vom 07.12.2010 IX R 46/09, BStBl II 2012, 310).
  • FG Köln, 15.10.2013 - 3 K 3169/03

    Mietzuschussdarlehen als Einnahme bei Vermietung und Verpachtung

    Öffentliche Zuschüsse führen als Leistungen Dritter dann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie das Überlassen des Gebrauchs oder der Nutzung eines Grundstücks entgelten sollen, oder der Finanzierung von Werbungskosten dienen, nämlich den Erhaltungsaufwand oder den Aufwand für die Schuldzinsen vermindern (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BStBl. II 2012, 310; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BStBl. 2010, 34; vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BStBl. 2004, 14).
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