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   BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13   

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https://dejure.org/2015,3818
BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13 (https://dejure.org/2015,3818)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2015 - IX R 46/13 (https://dejure.org/2015,3818)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - IX R 46/13 (https://dejure.org/2015,3818)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen - Neubau von Wohnungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen - Neubau von Wohnungen

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen - Neubau von Wohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen - Neubau von Wohnungen

  • IWW

    § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes... (EStG), § 9 Abs. 1 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Kosten einer nicht vermieteten Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Stillstand geplanter Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen

  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen - Neubau von Wohnungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung der Kosten einer nicht vermieteten Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kernsanierung über Jahre nicht weitergeführt: Einkünfteerzielungsabsicht aufgegeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Langjährige Generalsanierung leerstehender Wohnungen - und die Einkünfteerzielungsabsicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sanierungspause von neun Jahren zu lange

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Generalsanierung einer Immobilie - ab wann entfällt die Einkünfteerzielungsabsicht?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfteerzielungsabsicht entfällt bei langjähriger Unterbrechung der Sanierung (IMR 2015, 1075)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    NV: Eine beendete Vermietung von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus entfaltet keine Indizwirkung für eine (fortbestehende) Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich zweier im Dachgeschoss neu geschaffener Wohnungen (Anschluss an Senatsurteil vom 11. August 2010 IX R 3/10, BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166).

    Die Aufwendungen des Klägers bezogen sich insoweit auf andere Objekte als die zuvor vermieteten, so dass die vorangegangene Vermietung schon deshalb keine Rückschlüsse auf eine eventuelle Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieser durch den Ausbau neu entstandenen Objekte erlaubt (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2010 IX R 3/10, BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166).

    Das FG hat dabei nicht verkannt, dass es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- und/oder Geldgründen langsamer oder schneller und insbesondere ob diese Arbeiten in Eigenleistung selbst oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, und in BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166).

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 11. Dezember 2012 im Verfahren IX R 14/12 (BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    Das FG hat dabei nicht verkannt, dass es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- und/oder Geldgründen langsamer oder schneller und insbesondere ob diese Arbeiten in Eigenleistung selbst oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, und in BFHE 230, 557, BStBl II 2011, 166).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10

    Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. April 2013  15 K 401/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist dabei stets objektbezogen; maßgebend ist die auf ein bestimmtes Objekt ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627, und vom 26. November 2008 IX R 67/07, BFHE 224, 58, BStBl II 2009, 370).
  • BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07

    Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist dabei stets objektbezogen; maßgebend ist die auf ein bestimmtes Objekt ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627, und vom 26. November 2008 IX R 67/07, BFHE 224, 58, BStBl II 2009, 370).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 15/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 -

    Auszug aus BFH, 13.01.2015 - IX R 46/13
    Dem Kläger ist zwar ein inhaltlich angemessener, zeitlich jedoch begrenzter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zuzubilligen, innerhalb dessen er über die Fortführung seiner Vermietungstätigkeit entscheiden muss (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 15/12, BFH/NV 2013, 720).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    Ist dessen Würdigung möglich und lässt weder einen Verstoß gegen Denkgesetze noch allgemeine Erfahrungssätze erkennen, so bindet sie gemäß § 118 Abs. 2 FGO das Revisionsgericht (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668; Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77).
  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 1 K 2833/12

    Steuerpflicht einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Inland und Ausland -

    Werden mehrere Objekte vermietet, so ist jede Tätigkeit grundsätzlich je für sich zu beurteilen (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, und vom 26. November 2008 IX R 67/07, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2009, 370).

    Danach sind Aufwendungen für Wohnungen die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leer stehen, auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der jeweiligen Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).

    Hierfür trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).

    Maßgebend ist die auf ein bestimmtes Objekt ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).

    Ist der Kläger jahrelang untätig, kann sein Entscheidungsspielraum überschritten sein (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 17/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung - vergebliche

    Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12 (BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279) und vom 13. Januar 2015 IX R 46/13 (BFH/NV 2015, 668).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Es ist aber andererseits auch entschieden, dass die Vermietungsabsicht durch bloßen Zeitablauf und Untätigkeit des Steuerpflichtigen entfallen kann (vgl. Senatsurteile in BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279; vom 9. Juli 2013 IX R 48/12, BFHE 241, 572, BStBl II 2013, 693, und vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).
  • BFH, 06.12.2017 - IX R 4/17

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    c) Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist dabei stets objektbezogen; maßgebend ist die auf ein bestimmtes Objekt ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 26. November 2008 IX R 67/07, BFHE 224, 58, BStBl II 2009, 370; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627; vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668; in BFH/NV 2017, 1036).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 21/14

    Vorab entstandene Werbungskosten im Rahmen des § 21 EStG - Keine Anwendung von §

    Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14

    Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien

    Maßgebend ist daher sowohl im Hinblick auf den objektiven Tatbestand als auch für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht die auf ein bestimmtes Objekt (z.B. Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil) ausgerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776, und vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).
  • FG München, 03.06.2016 - 1 K 848/13

    Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer

    (Fussnote 10:Vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, juris, DStZ 2015, 289).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Wohnung, die nach vorheriger Vermietung leer

    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH, Urteil vom 13.01.2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668, II. 1. der Gründe).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2016 - 3 K 44/14

    Nachweis einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer seit 1999

    Dabei können rückblickend der zeitliche Zusammenhang zwischen Beginn des Leerstands und späterer tatsächlicher Vermietung, die unter Umständen fehlende Absehbarkeit ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen, als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668; vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, a. a. O., vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303).
  • BFH, 19.06.2017 - IX B 30/17

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

  • FG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 K 1653/20

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand eines Mietobjekts -

  • FG Düsseldorf, 27.09.2016 - 13 K 2850/13

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine nach vorheriger auf Dauer angelegter

  • FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14

    Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich

  • BFH, 21.06.2019 - IX B 27/19

    Grundsätzliche Bedeutung: Vorliegen der Einkünfte- und

  • BFH, 21.02.2017 - IX B 126/16

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16

    Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als

  • FG München, 31.07.2017 - 7 K 53/14

    Wiedereinsetzungsantrag hinsichtlich der Versäumnis der Klagefrist

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