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   BFH, 25.06.2009 - IX R 47/08   

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https://dejure.org/2009,13056
BFH, 25.06.2009 - IX R 47/08 (https://dejure.org/2009,13056)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 47/08 (https://dejure.org/2009,13056)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 47/08 (https://dejure.org/2009,13056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten; Neuausrichtung eines Finanzierungskonzepts bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Qualifizierung von Rechtsanwaltskosten als abziehbare Werbungskosten eines Mandanten im einkommensteuerrechtlichen Sinne; Rechtsanwaltskosten als Bestandteil einer Neuausrichtung des Finanzierungskonzepts eines Mandanten

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskosten als Werbungskosten abziehbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskosten als Werbungskosten bei Mieteinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Anwaltskosten eines Vermieters wegen Aufnahme eines Immobiliendarlehens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskosten als Werbungskosten bei Mieteinnahmen! (IMR 2010, 1132)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Darlehensvertrag; Rechtsanwaltskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 47/08
    Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07

    Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 47/08
    Das Vorgehen der Kläger gegen die LB diente einer aus der Sicht der Kläger günstigeren Gestaltung ihres Finanzierungskonzepts hinsichtlich der Anschaffungskosten des Vermietungsobjekts (vgl. zur Maßgeblichkeit des Gesamtkonzepts zur Finanzierung der Anschaffungskosten BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 62/07, BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459).
  • FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 1272/07

    Steuermindernde Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 47/08
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1783), da alle mit dem Darlehen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar seien, wenn das Darlehen selbst durch die Einkünfteerzielung veranlasst sei.
  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    Deshalb führten auch die Rechtsanwaltskosten zur Durchsetzung des Begehrens zu sofort abziehbaren Werbungskosten (Senatsurteil vom 25.06.2009 - IX R 47/08, BFH/NV 2010, 396).
  • BFH, 07.05.2015 - IX B 146/14

    Prozesskosten wegen Einlagenrückgewähr bei vermögensverwaltender

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass Prozesskosten als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen teilen, die Gegenstand des Prozesses waren (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431; vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258, unter II.3., m.w.N.; vom 25. Juni 2009 IX R 47/08, BFH/NV 2010, 396, unter II.1.; vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038, m.w.N., und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102, unter II.1.; vgl. auch Schmidt/Kulosa, EStG, 34. Aufl., § 21 Rz 100, Stichwort "Prozesskosten").
  • FG München, 21.07.2011 - 10 K 1414/09

    Kein rückwirkendes Ereignis bei Möglichkeit zur Berücksichtigungsfähigkeit im zu

    32 Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 3/04, BStBl II 2006, 258; vom 25. Juni 2009 IX R 47/08, BFH/NV 2010, 396).
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