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   BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05   

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https://dejure.org/2007,6986
BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05 (https://dejure.org/2007,6986)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - IX R 48/05 (https://dejure.org/2007,6986)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - IX R 48/05 (https://dejure.org/2007,6986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO § 173 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Anwalt; Beteiligung am Prozesskostenrisiko

  • datenbank.nwb.de

    Beratungstätigkeit eines Rechtsanwalts; Änderungssperre des § 173 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebseinnahme: Auch ein einmaliges Erfolgshonorar gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vergütung eines Rechtsanwalts für Beteiligung am Prozesskostenrisiko steuerpflichtig

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3
    Austauschvertrag; GbR; Prozessfinanzierungsvertrag; Risikogeschäft; Stille Gesellschaft; Wagnisbehaftetes Geschäft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.09.2004 - X R 22/01

    Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
    Die in § 173 Abs. 2 AO angeordnete Änderungssperre gilt nur für die in § 173 Abs. 1 AO geregelten Korrekturtatbestände (z.B. BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 22/01, BFH/NV 2005, 322); diese sind im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist danach auch, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten erforscht und zutreffend gewürdigt hat (z.B. BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II. 2. b aa, m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2005 - III R 32/04

    InvZul: Zuordnung eines Betriebs zum Verarbeitenden Gewerbe

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn das FA eine bindende Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschafften hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 III R 32/04, BFH/NV 2006, 371, m.w.N., zum Vorbehalt der Nachprüfung i.S. von § 164 AO).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01

    Versteuerung von Einnahmen eines Rechtsanwalts auf Grund seiner Beteiligung am

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 272 veröffentlicht.
  • BFH, 15.10.1981 - IV R 77/76

    Rechtsanwalt - Selbständige Arbeit

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
    Selbst wenn es sich dabei nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Absprache um die standesrechtlich unzulässige Vereinbarung eines Erfolgshonorars (vgl. dazu § 49b Abs. 2 BRAO) handelt, steht dies der steuerrechtlichen Einordnung der Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht entgegen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1981 IV R 77/76, BFHE 135, 175, BStBl II 1982, 340; Güroff in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 18 Rz 174a).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Ob dem vom Kläger gewährten Prozesskostenzuschuss --ähnlich wie in den BFH-Urteilen vom 16. Januar 2007 IX R 48/05 (BFH/NV 2007, 886), vom 10. Juli 2008 IX R 47/07 (BFH/NV 2008, 2009) und vom 8. Mai 2008 VI R 50/05 (BFHE 221, 157, BStBl II 2008, 868)-- eine entsprechende gegenseitige Vereinbarung zugrunde lag, kann dahinstehen.
  • FG Niedersachsen, 15.09.2011 - 14 K 312/09

    Außergerichtliche Inkassotätigkeit eines Rechtsanwalts als Gewerbebetrieb

    Bezieht ein Rechtsanwalt Einkünfte, die teilweise auf der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und teilweise auf einem berufsfremden Geschäft beruhen, sind sie möglichst getrennt zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2007 IX R 48/05, BFH/NV 2007, 886).

    Mit der vereinbarten Vergütung sollte nach der Aussage des Zeugen XY "die gesamte Tätigkeit abgegolten sein." Der Schätzung der freiberuflichen Einkünfte steht auch nicht entgegen, dass der Kläger diese Leistungen möglicherweise standeswidrig abgerechnet hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 886).

  • BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07

    Übernahme des Kostenrisikos eines fremden Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung -

    Im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 2007 IX R 48/05 (BFH/NV 2007, 886) zu Grunde liegenden Sachverhalt zählt die Prozessfinanzierung weder zum Leistungsumfang der Steuerberatungsgesellschaft noch zu seiner steuerberatenden Tätigkeit.
  • FG Niedersachsen, 21.06.2007 - 10 K 76/07

    Steuerbarkeit von im Zusammenhang mit einer Prozessfinanzierungszusage erzielten

    aa) Zwar hat der Bundesfinanzhof im Parallelfall des Rechtsanwalts entschieden, dass dessen Entgelt seinen Einkünften aus der Anwaltstätigkeit zuzurechnen ist (BFH, Urteil vom 16.01.2007 IX R 48/05, BFH/NV 2007, 886).
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