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   BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10   

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https://dejure.org/2011,17034
BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10 (https://dejure.org/2011,17034)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2011 - IX R 49/10 (https://dejure.org/2011,17034)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2011 - IX R 49/10 (https://dejure.org/2011,17034)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • openjur.de

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR; Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 40 Buchst c, EStG § 3c Abs 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4, FGO § 120 Abs 3 Nr 1
    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • Bundesfinanzhof

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 40 Buchst c EStG 2002, § 3c Abs 2 EStG 2002, § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, § 120 Abs 3 Nr 1 FGO
    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • rewis.io

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR - Fehlen eines förmlichen Revisionsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbeinkünfteverfahren bei Anteilsverkauf zum Preis von 1 EUR an einer sich in Auflösung befindlichen GmbH bei Geltendmachung eines Verlusts i.H.d. Differenz zum ursprünglich gezahlten Kaufpreis

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung eines wertlosen Anteils in der Liquidation zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Halbeinkünfteverfahren bei Anteilsverkauf zum Preis von 1 EUR an einer sich in Auflösung befindlichen GmbH bei Geltendmachung eines Verlusts i.H.d. Differenz zum ursprünglich gezahlten Kaufpreis

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei symbolischem Kaufpreis für wertlose Anteile

  • handelsblatt.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der teure Euro

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil IX R 61/10 vom 6. April 2011, BFHE 233, 446.
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 27.08.2008 - III R 50/06

    Aufteilungsmaßstab bei Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Die Revision ist trotz Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrags zulässig, da sich aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Kläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlen und dessen Aufhebung begehren (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520, und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 533); sie wenden sich gegen die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und damit des Halbabzugsverbots.
  • BFH, 30.01.2008 - X R 1/07

    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG - Auflösung

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Die Revision ist trotz Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrags zulässig, da sich aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Kläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlen und dessen Aufhebung begehren (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520, und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 533); sie wenden sich gegen die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und damit des Halbabzugsverbots.
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 28/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen von § 17 EStG bei dem

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 6. April 2011 in der Sache IX R 28/10, BFHE 233, 439.
  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

    Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1676 veröffentlichten Urteil, auf den vom Kläger im Streitjahr realisierten Veräußerungsverlust i.S. von § 17 Abs. 1, 2 EStG sei das Halbeinkünfteverfahren i.S. von §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG anzuwenden mit der Folge, dass der Verlust steuerlich nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig sei.
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Ein förmlicher Revisionsantrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich der Kläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553; vom 6. April 2011 IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13; in BFHE 238, 460, BStBl II 2013, 49, Rz 18, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung

    Ein förmlicher Revisionsantrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich --wie hier-- aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Klägerin durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553; vom 6. April 2011 IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 22.06.2016 - 7 K 691/12

    Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens auf einen Veräußerungsverlust

    Zur Begründung beruft sie sich auf das BFH-Urteil vom 06.04.2011 - IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13.
  • FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10

    Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur

    Das Finanzgericht Düsseldorf habe hierzu die Auffassung vertreten, auch ein Veräußerungserlös von 1 EUR sei geeignet, den Anwendungsbereich des 3 c Abs. 2 zu eröffnen (Finanzgericht Düsseldorf Urteile v. 14. April 2010 2 K 2190/07 F, EFG 2010, 1589 Revision eingelegt, Az. BFH IX R 31, und v. 9. Juli 2010 1 K 337/07 E, EFG 2010, 1676, Revision eingelegt, Az. BFH IX R 49/10).
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