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   BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80   

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https://dejure.org/1986,2473
BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80 (https://dejure.org/1986,2473)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1986 - IX R 5/80 (https://dejure.org/1986,2473)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - IX R 5/80 (https://dejure.org/1986,2473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Außerbetriebliche Natur von wiederkehrenden Leistungen der Kinder an ihre Eltern im Zusammenhang mit der Übertragung eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebsübertragung und damit für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen der Kinder an ihre Eltern (so zuletzt der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Sie bestehen in wiederkehrenden Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für längere Zeit einem anderen in Geld oder Sachwerten von unterschiedlicher Höhe aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu leisten hat und die nicht zu bestimmten Einkünften nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 EStG (jetzt § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG 1983) gehören (so der erkennende Senat zuletzt im Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Die Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen entfällt erst, wenn in der Vertragsurkunde eine Abänderbarkeit der Rentenhöhe bei Veränderung der Bedürftigkeit des Rentenberechtigten oder der Leistungsfähigkeit des Rentenverpflichteten entsprechend des Rechtsgedankens des § 323 ZPO vorgesehen ist (im einzelnen Urteil des erkennenden Senats in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Eine Abänderbarkeit der Rentenhöhe im Falle einer geänderten Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bedarf in Vermögensübertragungsverträgen schon deswegen einer eindeutigen und klaren Regelung, weil - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 ausgeführt hat - sich die Leistungen in derartigen Verträgen in einem, wenn auch nicht notwendig kongruenten Abhängigkeitsverhältnis mit der Folge gegenüberstehen, daß dieses durch eine Abänderung der Rentenhöhe bei veränderter Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit gestört würde.

  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 35/84

    Darlehn - Betriebsausgaben - Eigenkapital - Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
    Vereinbarungen zwischen Familienangehörigen sind nur dann einkommensteuerrechtlich wie Verträge unter fremden Personen zu berücksichtigen, wenn die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (BFH-Urteile vom 22. Mai 1984 VIII R 35/84, BFHE 142, 28, BStBl II 1985, 243, und vom 14. April 1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555).
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
    Der erkennende Senat ist bereits in seinem Urteil vom 31. Juli 1984 IX R 3/79 (BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33) entsprechend verfahren.
  • BFH, 14.04.1983 - IV R 198/80

    Betriebsausgaben - Darlehnsforderung - Zinsen

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
    Vereinbarungen zwischen Familienangehörigen sind nur dann einkommensteuerrechtlich wie Verträge unter fremden Personen zu berücksichtigen, wenn die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entsprechen (BFH-Urteile vom 22. Mai 1984 VIII R 35/84, BFHE 142, 28, BStBl II 1985, 243, und vom 14. April 1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555).
  • BFH, 19.09.1980 - VI R 161/77

    Laufende Zahlungen als dauernde Last?

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
    Dabei muß sich die Bezugnahme auf § 323 ZPO, d. h. die Abänderbarkeit der laufenden Zahlungen ausdrücklich und eindeutig aus dem Übergabevertrag ergeben (BFH-Urteile vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573, und vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26).
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 108/77

    Abgrenzung - Leibrente - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
    Dabei muß sich die Bezugnahme auf § 323 ZPO, d. h. die Abänderbarkeit der laufenden Zahlungen ausdrücklich und eindeutig aus dem Übergabevertrag ergeben (BFH-Urteile vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573, und vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Für die Vereinbarung einer dauernden Last genügt die "Bezugnahme auf § 323 ZPO", sofern damit nicht lediglich auf eine vereinbarte Wertsicherungsklausel verwiesen wird (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348; IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).

    Der Hinweis auf die Abänderbarkeit muß sich "aus dem Übergabevertrag selbst" ergeben (BFH-Urteile in BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26, und in BFH/NV 1986, 526) und klar und eindeutig sein (BFH-Urteile in BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26; vom 12. November 1985 IX R 2/82, BFHE 145, 368, BStBl II 1986, 261, und in BFH/NV 1986, 526).

  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    bb) Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    bb) Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Das Vorhandensein oder Fehlen einer Wertsicherungsklausel ist für sich genommen für die Frage der Abänderbarkeit von untergeordneter Bedeutung: Auf der einen Seite führt allein die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel nicht dazu, dass die wiederkehrenden Leistungen als abänderbar anzusehen sind (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526 unter 2., und vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284 unter 3. c); auf der anderen Seite genügt selbst eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht für die Annahme der Abänderbarkeit der Leistungen, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 526 unter 3.; vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848 unter 3. b; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 unter II. 1. b aa, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    c) Die ausdrückliche Bezugnahme auf den Rechtsgedanken des § 323 ZPO, die hiernach bei Übergabeverträgen zur Abziehbarkeit laufender Zahlungen als dauernde Last führt, muß sich nach dem BFH-Urteil in BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26 "aus dem Übergabevertrag selbst" ergeben (ebenso BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).

    a) Der X. Senat weicht mit der von ihm vertretenen Auffassung von Entscheidungen des IX. Senats ab, denen zufolge anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarte bare Versorgungsleistungen, deren Abänderbarkeit nicht ausdrücklich vorbehalten ist, als Leibrente i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2/§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abziehbar/zu besteuern sind (z.B. Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348; in BFH/NV 1986, 526; in BFH/NV 1986, 600; in BFH/NV 1987, 86).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme

    Insbesondere wurden auch die zugrundeliegenden Rechtsgrundsätze durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht erst im Nachhinein geprägt, sondern bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986, IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    In den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nehmen.
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Die im Kaufvertrag enthaltene ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 der Zivilprozeßordnung (ZPO) und der Hinweis auf die Sicherung des Lebensunterhalts des Verkäufers und seiner Ehefrau konnten so verstanden werden, daß diesen Vertragsformulierungen neben der ebenfalls vereinbarten Wertsicherungsklausel eine eigenständige Bedeutung zukam (vgl. Senatsurteile in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, und vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).
  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07

    Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur

    Demgegenüber entspreche der Streitfall dem Sachverhalt, der der BFH-Entscheidung vom 28.1.1986 (IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526) zugrunde gelegen habe.

    Eine andere Beurteilung zu Gunsten der Kläger ergibt sich weder aus den angeführten BFH-Urteilen in BStBl II 1980, 501, und in BFH/NV 1986, 526, noch aus dem Urteil des FG Münster vom 20.3.2002 (in EFG 2003, 930).

    In dem Urteil in BFH/NV 1986, 526, hat der BFH zwar tatsächlich wiederkehrende Barleistungen als Leibrente beurteilt, obwohl die Rentenschuldner sich verpflichtet hatten, Krankheitskosten der Rentenempfänger ab einer bestimmten Höhe zu übernehmen.

  • BFH, 09.05.2007 - X B 162/06

    Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

    Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, dass eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag als Leibrente zu beurteilen ist, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) Bezug nehmen.
  • FG Münster, 05.02.2003 - 7 K 6934/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Abgrenzung zwischen Leibrente

  • BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87

    Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende

  • FG Münster, 15.02.2003 - 7 K 6934/00
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2019 - 1 K 1899/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4238/00

    Sonderausgaben: - Steuerliche Anerkennung von Altenteilsleistungen

  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 3916/00

    Angehörigenverträge: - Dauernde Last - Nichtumsetzung einer Wertsicherungsklausel

  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 228/00

    Versorgungsvertrag - Nichteinhaltung der Wertsicherungsklausel

  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4239/00

    Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 5 K 2353/08

    Dauernde Last bei Ausschluss der Abänderung des Versorgungsvertrags wegen

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