Rechtsprechung
   BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1852
BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92 (https://dejure.org/1995,1852)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 5/92 (https://dejure.org/1995,1852)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 5/92 (https://dejure.org/1995,1852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BerlinFG § 14b; StBauFG § 39 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Modernisierungsmaßnahme - Landesförderprogramm Berlin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AfA-Bemessungsgrundlage; Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 14b; StBauFG § 39 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 93
  • BB 1995, 918
  • DB 1995, 1055
  • BStBl II 1995, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92
    Das FG hat die Vorauszahlungsmittel zu Recht nicht als die Bemessungsgrundlage der AfA mindernden Zuschuß (vgl. dazu Urteil des Senats vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999) beurteilt.
  • BFH, 21.06.1990 - IV B 100/89

    Zur Passivierung von Zuschüssen und Vorauszahlungsmitteln nach dem

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92
    Es handelt sich damit um einen Schwebezustand (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Juni 1990 IV B 100/89, BFHE 161, 120, BStBl II 1990, 980).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Im Hinblick darauf konnten die vorausgezahlten Fördermittel während des Schwebezustands nicht als die AfA-Bemessungsgrundlage mindernder Zuschuss beurteilt werden (BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380).

    c) Soweit die vorausgezahlten Fördermittel nach der endgültigen Entscheidung der Stadt nicht zurückgezahlt zu werden brauchten, wirkt diese Entscheidung auch nicht materiell --mit der verfahrensrechtlichen Folge des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO)-- auf den Zeitpunkt der Gewährung der Vorauszahlungsmittel zurück (BFH-Urteil in BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380, unter II.1. b).

  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

    Denn erst zu diesem Zeitpunkt war nach § 4 Abs. 4 Satz 2 des Modernisierungsvertrags vom Land Berlin darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Vorauszahlungsmittel in Darlehen umgewandelt bzw. endgültig als Zuschuß gewährt werden sollten (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380; Senatsbeschluß in BFHE 161, 120, BStBl II 1990, 980).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Denn das Land kann in beiden Fällen die Mittel nicht zurückfordern, wenn sich der Bauherr vertragsgemäß verhält (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380).
  • FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07

    Einkommensteuerliche Behandlung einer zunächst als zinsloses und tilgungsfreies

    Dieser Umstand (d.h. der hinsichtlich des Behaltendürfens der Fördermittel eingetretene Schwebezustand) führte dazu, dass die Vorauszahlungsmittel nicht von der Bemessungsgrundlage der Absetzungen abgezogen werden durften (BFH vom 14.02.1995 - IX R 5/92, BStBl. II 1995, 380).

    Die Erklärung der Stadt vom 12.10.2004 entfaltete insoweit auch keine steuerlich nachzuvollziehende Rückwirkung (BFH vom 14.02.1995 a.a.O.).

    Daher hat bereits der BFH in seiner Entscheidung vom 14.02.1995 darauf hingewiesen, dass nach § 39 Abs. 5 StBauFG endgültig belassene Vorauszahlungsmittel als nachträglich gewährter Zuschuss zu behandeln sind (BFH vom 14.02.1995 - IX R 5/92, BStBl. II 1995, 380).

  • FG Nürnberg, 14.08.1998 - VII 189/95
    Der BFH habe mit Urteil vom 14.02.1995 ( IX R 5/92 , BStBl. II 1995, 380) entschieden, daß Vorauszahlungsmittel die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits im Zeitpunkt ihres Zuflusses minderten, sondern als Darlehen zu beurteilen seien.

    Er hat ausgeführt, daß das BFH-Urteil (o.a. BStBl. II 1995, 380) auf den Streitfall nicht übertragbar sei, da in dem vom BFH entschiedenen Fall die Gewährung des Zuschusses u. a. von der Haushaltslage abhängig gewesen sei.

    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall von dem von Klägerseite zitierten Urteil des BFH (vom 14.02.1995 IX R 5/92 BStBl. II 1995, 380), wo die Rückforderung der Gelder von Umständen abhing, die der Steuerpflichtige nicht beeinflussen konnte.

  • FG Berlin, 11.06.1997 - VI 57/94

    Passivierung von Vorauszahlungsmitteln; Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG München, 23.01.2003 - 2 K 192/02

    Wiedereinsetzung bei fehlender Eingangskontrolle; Neue Tatsache;

    Erst wenn es aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Investors zu einer Zahlungsverpflichtung des Investors gegenüber der Landesbodenkreditanstalt kommt, entstehen (nachträgliche) Anschaffungskosten, die von da an die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 14.02.1995 - IX R 5/92, BSfBl II 1995, 380 unter 1 b der Gründe).

    Aus dem BFH-Urteil vom 14.02.1995 - IX R 5/92, BStBl II 1995, 380 ergibt sich für den Streitfall keine Berücksichtigung erst nach Ablauf der Bindungsfrist.

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 12/02

    VuV - öffentliche Fördermittel

    Denn eine Rückforderung des vereinnahmten Betrages kam allein bei vertragswidrigem Verhalten der Kläger in Betracht und hing allein von Umständen ab, die die Kläger beeinflussen konnten (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 157/04

    Restitution eines Grundstücks: Rückzahlung von Vorbehaltsmitteln als WK bei VuV?

    Schließlich ist durch das Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92 (BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380), das zu der mit § 177 BauGB vergleichbaren Norm des § 39 Abs. 5 des Städtebauförderungsgesetzes ergangen ist, geklärt, dass Vorbehaltsmittel erst im Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung der Behörde über die Notwendigkeit der Rückzahlung entweder als nachträglicher Zuschuss oder als Darlehensrückzahlung zu beurteilen sind.
  • FG München, 19.11.2003 - 10 K 3722/02

    Leistungsfreie Baudarlehen nach dem Dritten Förderungsweg als echte Darlehen und

    Denn eine Rückwirkung des Erlasses der Darlehensforderung auf die Streitjahre gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist nicht gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 175, 93, BStBl. II 1995, 380, zu Vorauszahlungsmitteln nach dem Landesförderungsprogramm Berlin).
  • FG Hessen, 28.01.2009 - 6 V 3404/08

    Nachträgliche Umwandlung eines Darlehens in einen Baukostenzuschuss

  • FG Nürnberg, 04.09.1998 - VII 107/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht