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   BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96   

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https://dejure.org/1998,8761
BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96 (https://dejure.org/1998,8761)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1998 - IX R 51/96 (https://dejure.org/1998,8761)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - IX R 51/96 (https://dejure.org/1998,8761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 2 S 2
    Teilentgeltliche Vermietung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.08.1993 - IX R 151/89

    Begriff der Wohnung i.S.v. § 21 EStG

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
    Dazu genügt es, wenn eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette vorhanden sind; eine Abgeschlossenheit der Räume ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 23. August 1993 IX R 151/89, BFH/NV 1994, 537, und vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89

    Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
    Auch das vom FG zitierte Urteil des BFH vom 25. Juli 1991 XI R 4/89 (BFH/NV 1992, 31) geht von diesem Wohnungsbegriff aus.
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
    Dazu genügt es, wenn eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette vorhanden sind; eine Abgeschlossenheit der Räume ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 23. August 1993 IX R 151/89, BFH/NV 1994, 537, und vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93

    Anforderungen an die Zuerkennung erhöhter Absetzungen für ein Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
    Der Senat hat dies grundsätzlich nur gefordert, wenn (z. B. bei der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG für ein Zweifamilienhaus) das Vorhandensein von mehr als einer Wohnung im Gebäude zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen gehört (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 35/93, BFH/NV 1995, 774).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz

    Selbst dann, wenn das Gesetz --wie in § 21 Abs. 2 EStG-- die Nutzungsüberlassung einer Wohnung zum Gegenstand hat, ist deren Abgeschlossenheit nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848; Mellinghoff in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 5. Aufl., § 21 Rn. 152).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

    Dass das Appartement --entgegen der Annahme des FA in der Einspruchsentscheidung-- nach § 1 der Änderung des Wohnstiftsvertrags vom 2. Februar 2003 (Bl. 40 GA) "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfügt, ist unschädlich; denn ein selbständiger Haushalt kann auch dort geführt werden, wo keine Küche, sondern nur eine Kochgelegenheit vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369, zur doppelten Haushaltsführung; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, zur Eigenheimzulage; vom 30. September 2003 IX R 7/03, BFHE 203, 364, BStBl II 2004, 223, zu § 7 Abs. 5 EStG; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG; vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848, zu § 21 Abs. 2 EStG a.F.; vom 30. April 1982 III R 33/80, BFHE 136, 293, BStBl II 1982, 671, zu § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes).
  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 12 K 245/02

    Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus mit zwei

    Im EStG gilt kein einheitlicher Wohnungsbegriff (BFH Urteil vom 03.02.1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848 ).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 40/96

    Abgeschlossene Wohneinheit; vor 1973 errichtetes Gebäude

    Im EStG gilt kein einheitlicher Wohnungsbegriff (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848).
  • FG Nürnberg, 30.11.1999 - I 175/99
    Vielmehr ist der Wohnungsbegriff für die jeweilige gesetzliche Begünstigungsvorschrift im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. Urteile des BFH vom 27.10.1998 X R 147/95, BStBl. II 1999, 91 unter Ziffer 3 a der Gründe und vom 03.02.1998 IX R 51/96 , BFH/NV 1998, 848).
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