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BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Begriff der Wohnung im Sinne des § 21 Abs. 2 Alternative 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 12.03.1996 - 16 K 1249/94
- BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.08.1993 - IX R 151/89
Begriff der Wohnung i.S.v. § 21 EStG
Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
Dazu genügt es, wenn eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette vorhanden sind; eine Abgeschlossenheit der Räume ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 23. August 1993 IX R 151/89, BFH/NV 1994, 537, …und vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101). - BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89
Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses
Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
Auch das vom FG zitierte Urteil des BFH vom 25. Juli 1991 XI R 4/89 (BFH/NV 1992, 31) geht von diesem Wohnungsbegriff aus. - BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95
Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
Dazu genügt es, wenn eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette vorhanden sind; eine Abgeschlossenheit der Räume ist nicht erforderlich (…BFH-Urteile vom 23. August 1993 IX R 151/89, BFH/NV 1994, 537, und vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101). - BFH, 14.02.1995 - IX R 35/93
Anforderungen an die Zuerkennung erhöhter Absetzungen für ein Zweifamilienhaus
Auszug aus BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96
Der Senat hat dies grundsätzlich nur gefordert, wenn (z. B. bei der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG für ein Zweifamilienhaus) das Vorhandensein von mehr als einer Wohnung im Gebäude zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen gehört (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 35/93, BFH/NV 1995, 774).
- BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz
Selbst dann, wenn das Gesetz --wie in § 21 Abs. 2 EStG-- die Nutzungsüberlassung einer Wohnung zum Gegenstand hat, ist deren Abgeschlossenheit nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848;… Mellinghoff in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 5. Aufl., § 21 Rn. 152). - FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung
Dass das Appartement --entgegen der Annahme des FA in der Einspruchsentscheidung-- nach § 1 der Änderung des Wohnstiftsvertrags vom 2. Februar 2003 (Bl. 40 GA) "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfügt, ist unschädlich; denn ein selbständiger Haushalt kann auch dort geführt werden, wo keine Küche, sondern nur eine Kochgelegenheit vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369, zur doppelten Haushaltsführung;… vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, zur Eigenheimzulage; vom 30. September 2003 IX R 7/03, BFHE 203, 364, BStBl II 2004, 223, zu § 7 Abs. 5 EStG; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG; vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848, zu § 21 Abs. 2 EStG a.F.; vom 30. April 1982 III R 33/80, BFHE 136, 293, BStBl II 1982, 671, zu § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes). - FG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 12 K 245/02
Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus mit zwei …
Im EStG gilt kein einheitlicher Wohnungsbegriff (BFH Urteil vom 03.02.1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848 ). - BFH, 30.11.1999 - IX R 40/96
Abgeschlossene Wohneinheit; vor 1973 errichtetes Gebäude
Im EStG gilt kein einheitlicher Wohnungsbegriff (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848). - FG Nürnberg, 30.11.1999 - I 175/99 Vielmehr ist der Wohnungsbegriff für die jeweilige gesetzliche Begünstigungsvorschrift im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. Urteile des BFH vom 27.10.1998 X R 147/95, BStBl. II 1999, 91 unter Ziffer 3 a der Gründe und vom 03.02.1998 IX R 51/96 , BFH/NV 1998, 848).