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   BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08   

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https://dejure.org/2009,526
BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08 (https://dejure.org/2009,526)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 54/08 (https://dejure.org/2009,526)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 54/08 (https://dejure.org/2009,526)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangen Gebäudeleerstand

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer fortbestehenden Vermietungsabsicht für ein aufgrund der baulichen Gestaltung unvermietbares Objekt durch zielgerichtetes Einwirken auf das Objekt zur Erreichung eines vermietbaren Zustands; Hinnahme des Leerstands eines Objekts als konkludente Aufgabe ...

  • datenbank.nwb.de

    Langjährig geduldeter Leerstand einer nicht marktgerechten Immobilie spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Gebäude-Leerstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis einer fortbestehenden Vermietungsabsicht für ein aufgrund der baulichen Gestaltung unvermietbares Objekt durch zielgerichtetes Einwirken auf das Objekt zur Erreichung eines vermietbaren Zustands; Hinnahme des Leerstands eines Objekts als konkludente Aufgabe ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Leerstand: Vermietungsabsicht setzt zielgerichtete Maßnahmen voraus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungen stehen seit Jahrzehnten leer - Eigentümerin kann bei der Steuererklärung keine Werbungskosten aus Vermietung geltend machen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auffrischung der Einkünfteerzielungsabsicht nach jahrelangem Leerstand

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Immobilie

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Immobilie

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Keine Werbungskosten: Leerstand bei nicht marktgerechter Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietungsabsicht muss gegebenenfalls durch marktgerechten Umbau nachgewiesen werden! (IMR 2010, 80)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Leerstandszeiten; Leerstehende Wohnung; Vermietungsabsicht; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 216
  • NJW 2010, 256
  • NZM 2010, 594
  • BB 2009, 2563
  • DB 2009, 2581
  • BStBl II 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Dieser endgültige Entschluss zu vermieten --die Einkünfteerzielungsabsicht-- muss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen, wobei es sich dabei um Beweisanzeichen handelt, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (grundlegend zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    aa) Steuerobjekt ist die einzelne "Einkunftsquelle", die sich nach dem jeweiligen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang einer Sache/Sachgesamtheit bestimmt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132); auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die unterschiedliche Nutzung der einzelnen Gebäudeteile --sowohl im Hinblick auf die Einkunftserzielungsabsicht als auch im Hinblick auf die Qualifizierung der einzelnen Aufwendungen-- zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124; Wacker, Betriebs-Berater, Beilage Nr. 18/1995, 13; Kanzler, Finanz-Rundschau 2010, 173, zum BFH-Urteil IX R 54/08) und verlangt eine separate Beurteilung der einzelnen Gebäudeteile.

    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten entsprechend für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; bei von vornherein fehlenden Vermietungsbemühungen und bei langem Leerstand, gegen den nichts unternommen wird, fehlt (von Anfang an) der endgültige Entschluss zu vermieten (BFH-Urteil in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).

  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 1 K 2833/12

    Steuerpflicht einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Inland und Ausland -

    Fallen Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung eines leer stehenden Wohngrundstücks an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124).

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124) bzw. für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht.

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124) bzw. für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht.

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Der dem objektiven Tatbestand der Steuernorm zuordenbare wirtschaftliche Zusammenhang hat entgegen der Auffassung des FA nichts mit der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen zu tun, die gegeben sein kann, auch wenn letztlich keine Einnahmen anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • FG Düsseldorf, 09.09.2010 - 16 K 261/08

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht für die

    Nach dem BFH-Urteil vom 25.6.2009 IX R 54/08 (BStBl II 2010, 124) werde zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht von einem Steuerpflichtigen erwartet, dass er, wenn für sein Mietobjekt kein Markt bestehe, dieses in einen vermietbaren Zustand versetze.

    Mit Schriftsatz vom 12.8.2010 hat das FA ergänzend auf das BFH-Urteil in BStBl II 2010, 124 zur Einkunftserzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes hingewiesen; dasselbe stütze die Rechtsansicht des FA.

    Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige --will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen; bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (BFH-Urteil in BStBl II 2010, 124).

    Im Übrigen wäre der nach der Behauptung des Klägers endgültig gefasste Entschluss zur Vermietung der beiden Wohnungen nach Lage der Akten sowie den Angaben des Klägers in der mündlichen Verhandlung von vornherein nicht hinreichend "zielgerichtet" umgesetzt worden, sodass nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 2010, 124 die Einkünfteerzielungsabsicht für sämtliche Streitjahre zu verneinen war.

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Darüber hinaus hätte die Klägerin angesichts des ihr bekannten, im "Nutzungsüberlassungsvertrag" eigens erwähnten schlechten Bau- und Erhaltungszustands des im Verfall begriffenen Objekts und der noch ungeklärten Altlastensituation --jenseits einer bloßen Umorientierung in der Gestaltung von Mietvertragskonditionen (Vermietung einzelner Teilflächen statt Vermietung des gesamten Grundstücks)-- auch auf die geringe, wenn nicht sogar nahezu völlig fehlende Marktgängigkeit des Objekts reagieren müssen, um eine für sie günstige Ertragsprognose zu erreichen (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung

    Zeigt sich, dass das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirken, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197, Rev. zugelassen, Az. IX R 3/10).

    Nur eine zielgerichtete Durchführung der Renovierungsarbeiten, so dass in absehbarer Zeit das Haus vermietet werden kann (vgl. BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197), kann zur Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen führen.

  • FG Nürnberg, 03.11.2016 - 3 K 310/15

    Einkünften, Finanzamt, Klägers, Mietverträge, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Dieser endgültige Entschluss zu vermieten -die Einkünfteerzielungsabsichtmuss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl. II 2010, 124).

    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl. II 2010, 124).

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben für deren Aufgabe (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl. II 2010, 1038; vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).

  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (Senatsurteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.).

    Danach hat das FG im Streitfall in nicht zu beanstandender Weise das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 202 und in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.), bezogen auf die jahrelang leerstehende Immobilie, weil nach der Überzeugung des FG noch nicht endgültig zur Vermietung entschlossen, verneint.

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Vielmehr müsse der Steuerpflichtige, wenn er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen wolle, zielgerichtet darauf hinwirken, u. U. auch durch bauliche Umgestaltungen, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl II 2010, 124).

    Soweit sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung darauf berufen hat, dass Spindler die hier zu entscheidende Konstellation in einem Aufsatz in DB 2007, 185 als offene Rechtsfrage bezeichnet habe, so ist dies durch die Entscheidung des BFH vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl II 2010, 124 überholt.

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2202/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • BFH, 26.10.2010 - IX B 84/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2206/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und

  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 860/14

    Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung in zutreffender Höhe

  • FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16

    § 21 EStG

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10

    Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem

  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 K 894/05

    Nachweis der Vermietungsabsicht

  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 10 K 4499/08

    Zur Vermietungsabsicht bei Leerstand

  • FG Niedersachsen, 14.04.2010 - 8 K 398/08

    Nachweis einer Vermietungsabsicht bei einem sanierungsbedürftigen, leerstehenden

  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2371/12

    Einspruch und Grundsatz von Treu und Glauben; Mietvertrag unter nahe stehenden

  • FG Nürnberg, 06.02.2013 - 5 K 506/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Nachweis der ernsthaften

  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 910/08

    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht nach Aufhebung eines Mietvertrags

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1093/10

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und

  • FG München, 11.09.2013 - 10 K 645/12

    Fehlende Vermietungsabsicht

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