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   BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08   

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BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08 (https://dejure.org/2009,8290)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2009 - IX R 55/08 (https://dejure.org/2009,8290)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - IX R 55/08 (https://dejure.org/2009,8290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern; Anerkennung vorab entstandener Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Objektiven und subjektiver Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 21 Abs. 1
    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern; Voraussetzung für die Anerkennung vorab entstandener Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, BGB § 705, BGB § 741
    Ehegatten; Einkünfteerzielung; Einkünfteverteilung; Miteigentümergemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    In subjektiver Hinsicht setzt die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Überschusserzielungsabsicht voraus (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).

    Die Feststellung, wer unter mehreren Miteigentümern den objektiven Einkünftetatbestand erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzielter Einkünfte; dementsprechend stellt sich die Zurechnungsfrage überhaupt nicht, wenn feststeht, dass nur ein Miteigentümer allein den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt (BFH-Urteil in BFHE 190, 82).

  • FG Schleswig-Holstein, 25.06.2008 - 1 K 50128/04

    Zurechnung disquotal getragener Aufwendungen einer GbR/Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Das Finanzgericht (FG) folgte in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 629 veröffentlichten Entscheidung der Auffassung der Klägerin, wonach dieser als hälftige Miteigentümerin der Objekte ein Anspruch auf hälftige Zurechnung der Verluste bis zum Übergabestichtag --dem Tag des Abschlusses der Ehescheidungsfolgenvereinbarung am 25. November 1996-- zustehe.

    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 25. Juni 2006 1 K 50128/04 aufzuheben,.

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    In subjektiver Hinsicht setzt die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Überschusserzielungsabsicht voraus (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07

    Überquotale Aufwandstragung durch Miteigentümer

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Unabhängig von der Beurteilung, ob --ab einem gewissen Zeitpunkt tatsächlich erzielte-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern zuzurechnen sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247), ist die Frage zu beantworten, ob mit dem Erwerb einer Immobilie im Zusammenhang stehende, vorab entstandene (vergebliche) Werbungskosten auch von solchen Miteigentümern geltend gemacht werden können, die --entgegen ihrer ursprünglichen Planung-- zu einem späteren Zeitpunkt den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht erfüllt haben.
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 40/08

    Erstattetes Disagio als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Fallen diese schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 40/08, BFH/NV 2009, 1629).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82

    Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Vorab entstandene Aufwendungen können selbst dann --bis zum Zeitpunkt der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht-- abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307; vom 17. Mai 1988 IX R 156/86, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Zu den vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können grundsätzlich auch Sonderabschreibungen nach den Bestimmungen des Fördergebietsgesetzes gehören, mit denen Anschaffungskosten einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vorgesehenen Immobilie im Rahmen der Einkünfteermittlung berücksichtigt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
    Ein dahin gehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, durch den Erwerb eines Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst und (noch) nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111).
  • BFH, 17.05.1988 - IX R 156/86
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 3 K 1565/15

    Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis

    Denn im Feststellungszeitraum 1998 hat jeder Beteiligte für eine gewisse Zeit mit zwei anderen Beteiligten den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863).

    Hinsichtlich des objektiven Tatbestandes der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08 a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund hat der Beklagte zu Recht auch den Beigeladenen zu 1. in die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO einbezogen bzw. als Feststellungsbeteiligten erfasst, denn in der Zeit vom 1. Januar 1998 bis 30. Juni 1998 haben (noch) der Beigeladenen zu 1. und die beiden anderen Beigeladenen den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich erfüllt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863).

  • SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17

    Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der

    Nicht maßgebend ist, ob ein Steuerpflichtiger rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt (BFH, Urteil vom 19. Februar 2013 - IX R 31/11 -, Rn. 15, juris; BFH vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2003, 476; BFH vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863 m.w.N.; BFH vom 29. April 2008 VIII R 98/04, BStBl II 2008, 749, 751; BFH vom 5. Juni 2008 IV R 79/05, BStBl II 2009, 15, 20; BFH, Urteil vom 30. Juni 1999 - IX R 83/95 -, BFHE 190, 82, Rn. 11; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 K 1628/10 -, juris; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 K 1628/10 -, Rn. 28, juris; Kirchhof in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl. 2018, § 2 EStG, Rn. 72).
  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Insoweit ist (nur) von Bedeutung, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst (oder ggf. durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter) wirtschaftlich ausübt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863, m.w.N.).
  • FG Köln, 17.05.2017 - 9 K 3140/14

    Umsatzsteuer: Verfahrensbeistand erbringt keine steuerfreie Leistung

    Zwar soll nach § 1 Abs. 1 SGB I das Recht des SGB zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfe gestalten, so dass Leistungen, die auf der Grundlage des SGB erbracht werden, oftmals eng mit der sozialen Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden sein werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2016 XI R 5/15, BFH/NV 2010, 863).
  • BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10

    Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer

    Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist es zwar grundsätzlich die Personenmehrheit, die den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt, indem sie die Immobilie vermietet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863).
  • FG Münster, 10.12.2019 - 2 K 2497/17

    Einkommensteuer - Zur Anerkennung eines Grundstücksübertragungsvertrages zwischen

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, ein Mietobjekt anderen entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen; er muss Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (vgl. BFH-Urteile vom 15.12.2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863 und vom 6.9.2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, m. w. Nachw.).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 10/13

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    In subjektiver Hinsicht setzt die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Überschusserzielungsabsicht voraus (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863; vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

    Der BFH habe u.a. in seinen Urteilen vom 11. März 2003 IX R 16/99 (a.a.O.) und IX R 17/99 (BFH/NV 2003, 1045) sowie vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08 (BFH/NV 2010, 863) entschieden, dass derjenige Mieteinkünfte verwirkliche, welcher die Vermietertätigkeit wirtschaftlich ausübe.

    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer über die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse hinsichtlich des Mietobjekts verfügt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. die Urteile des BFH vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, a.a.O., vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, und vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O.).

  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14

    Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Bei mehreren (Mit-)Eigentümern muss dementsprechend geprüft werden, ob diese das maßgebliche Objekt gemeinschaftlich vermietet und somit den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich verwirklicht haben, oder ob lediglich einer der Miteigentümer dies getan hat (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863).
  • BFH, 28.09.2010 - IX R 37/09

    Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine

    Vorab entstandene Aufwendungen können selbst dann --bis zum Zeitpunkt der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht-- abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863, m.w.N.).
  • FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10

    Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 31/11

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Beihilfe; Zurechnung der

  • FG Köln, 27.11.2013 - 7 K 2413/11

    Kosten eines mit Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes als Werbungkosten?

  • FG München, 24.07.2014 - 15 K 2527/12

    Vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 28.11.2012 - IX B 103/12

    Aussetzung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit der Entscheidung über die

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 2473/07

    Gesellschaftsvertragliche Verlustzuweisung bei Gesellschafterwechsel

  • FG Sachsen, 29.04.2014 - 8 K 1380/11

    Gemeinschaftliche Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und

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