Rechtsprechung
BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht - datenbank.nwb.de
Aufgabe und Wiederaufnahme der Absicht, Einkünfte aus VuV zu erzielen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind Aufwendungen vorab entstandene Werbungskosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorab enstandene Werbungskosten; Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Einkunftsart; Endgültige Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht; Angebot einer vermieteten Immoblilie zum Verkauf
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
- BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
b) Hat der Steuerpflichtige jedoch seinen zunächst gefassten Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig aufgegeben, etwa indem er den Verkauf des Objekts betrieben hat, können spätere Aufwendungen solange nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, bis die Einkünfteerzielungsabsicht aufgrund eines neuen endgültigen Entschlusses, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wieder eingesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532).(Erst) diese zusätzliche Feststellung trägt die tatsächliche Würdigung des FG, die Klägerin habe den Entschluss, Einkünfte aus der Vermietung des Geschäftshauses zu erzielen, endgültig aufgegeben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 532).
- BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
a) Hatte der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung zunächst endgültig gefasst und noch nicht wieder aufgegeben, kann allerdings regelmäßig nicht allein deshalb, weil er seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet, von einer endgültigen Aufgabe einer zuvor bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange er sich ernsthaft und nachhaltig um ihre Vermietung bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom gleichen Tag IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, juris-Dokument Nr. STRE200351555).Zwar ist das FG von einer "möglicherweise noch fortdauernden Absicht" der Klägerin "zur Nutzung der geplanten Immobilie durch Vermietung" ausgegangen; dies allein trägt die Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488 unter II. 2. b).
- BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88
Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei …
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.;… vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528;… BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
- BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem …
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563; vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660 unter A. I. 3. a). - BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.;… vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (…BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.). - BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (…z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.). - BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 2. a; BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 unter II. 3. b). - BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (…BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528;… BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.). - BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 2. a; BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 unter II. 3. b). - BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung
Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
a) Hatte der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung zunächst endgültig gefasst und noch nicht wieder aufgegeben, kann allerdings regelmäßig nicht allein deshalb, weil er seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet, von einer endgültigen Aufgabe einer zuvor bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange er sich ernsthaft und nachhaltig um ihre Vermietung bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom gleichen Tag IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, juris-Dokument Nr. STRE200351555). - BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97
Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001
- BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
- BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00
Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter
- BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93
Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im …
- BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
- BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940). - BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer …
Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c;… in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585). - FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02
Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten - …
Auch diese Würdigung des FG hat revisionsrechtlich Bestand, sie ist möglich (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349, und vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, jeweils m.w.N.). - BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03
Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit …
Denn die Gesamtwürdigung durch das FG bindet den BFH auch dann, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 148/85, BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647; vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37). - BFH, 13.12.2018 - III R 25/18
Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung
Die Gesamtwürdigung des FG, dass der Schulbesuch nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf diente, bindet den Senat auch dann, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37). - BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II.2.c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940). - FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes …
Aufwendungen, für ein leerstehendes Gebäude sind nur dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst und nicht wieder aufgegeben worden ist, das heißt die Absicht zur dauerhaften Fremdvermietung gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigung vorweggenommener Werbungskosten für nicht vermietete oder verpachtete Flächen ist, wie bereits oben ausgeführt, ein endgültiger Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 56/01, a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
- BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten - …
Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940). - BFH, 12.07.2006 - IX R 47/05
Erbbaurecht: Fremdfinanzierung, Aufgabe der Vermietungsabsicht
Eine solche endgültige Aufgabe ist nach ständiger Rechtsprechung nicht anzunehmen, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben auch zum Erwerb anbietet (BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940;… vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382;… vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, BFH/NV 2004, 1384; vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37;… vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299).- die eventuelle Verkaufsabsicht nur neben die gleichermaßen fortbestehende (ernsthafte) Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung getreten ist, letztere also nicht endgültig aufgegeben wurde (BFH-Urteile in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940;… in BFH/NV 2004, 1382;… in BFH/NV 2004, 1384; in BFH/NV 2005, 37;… in BFH/NV 2005, 1299) oder .
- BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04
Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?
- FG Hessen, 13.11.2006 - 5 K 278/03
Vermietung und Verpachtung; Ferienheim; Vorweggenommene Werbungskosten; …
- FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1214/07
Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand
- FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10
Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem …
- FG Hessen, 15.02.2006 - 5 K 4231/02
Vermietung und Verpachtung; Einkünfteerzielungsabsicht; Vermietungsabsicht; …
- FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17
Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung
- BFH, 21.09.2006 - IX B 79/06
Zur Vermietungsabsicht und deren Nachweis; Verlust des Rügerechts bei …
- BFH, 15.12.2005 - IX B 103/05
Selbst genutzte Wohnung: Verkaufs- oder Vermietungsabsicht?; grundsätzliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01
Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG
- FG Münster, 22.01.2014 - 10 K 2160/11
Wegfall der Vermietungsabsicht
- FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 257/10
Kürzung von WK bei VuV und Anschaffungszeitpunkt eines privaten …
- FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 257/09
Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden, …
- FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03
Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der …
- FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 1315/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung
- FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung
- FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
Vermietung und Verpachtung; Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Häusliches …