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   BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04   

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https://dejure.org/2005,10577
BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04 (https://dejure.org/2005,10577)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX R 56/04 (https://dejure.org/2005,10577)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX R 56/04 (https://dejure.org/2005,10577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    DRK-TV § 15; ; DRK-TV § 15 Unterabs. 1; ; DRK-TV § 15 Unterabs. 2 Satz 2; ; DRK-TV § 39; ; EStG § 3b; ; EStG § 3b Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein steuerfreier Zuschlag für Verzicht auf durch Feiertagsarbeit erworbenen Freizeitanspruch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit neben dem Grundlohn gezahlten Zuschlägen; Tarifvertraglicher Anspruch auf Gewährung von entlohntem Freizeitausgleich

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 b, LStR 1999 R 30 Abs 1 S 5
    Feiertags- und Nachtarbeit; Freizeitausgleich; Sonntags-; Wahlrecht; Zeitzuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.11.1968 - VI R 312/66

    Einordnung der Vergütung für die Arbeit an einem freien Tag als Zuschlag für

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
    Diese einschränkende Auslegung des § 3b EStG rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass er als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG).

    Wenn und soweit den Arbeitnehmern ein solch anderweitig begründeter Anspruch zustand, ist der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Feiertag, sondern dafür, dass an einem an sich freien Tag gearbeitet wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

    Wenn und soweit den Arbeitnehmern ein solch anderweitig begründeter Anspruch zustand, ist der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Feiertag, sondern dafür, dass an einem an sich freien Tag gearbeitet wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

  • BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95

    Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
    Diese Tarifbestimmung begründet keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für dienstplanmäßige Feiertagsarbeit (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22. August 1995 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK, NZA-RR 1996, 38; zur vergleichbaren Tarifbestimmung in § 15 Abs. 2 BMT-G II auch BAG-Urteil vom 27. Mai 2004 6 AZR 299/03, AP Nr. 3 zu § 15 BMT-G II, ZTR 2005, 88).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen - Tarifauslegung

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
    Diese Tarifbestimmung begründet keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für dienstplanmäßige Feiertagsarbeit (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22. August 1995 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK, NZA-RR 1996, 38; zur vergleichbaren Tarifbestimmung in § 15 Abs. 2 BMT-G II auch BAG-Urteil vom 27. Mai 2004 6 AZR 299/03, AP Nr. 3 zu § 15 BMT-G II, ZTR 2005, 88).
  • FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02

    Lohnsteuerbefreiung für Zeitzuschläge an Arbeitnehmer; Ausgleich von

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04
    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 583 veröffentlichten Urteil statt.
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