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   BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04   

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https://dejure.org/2005,15439
BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04 (https://dejure.org/2005,15439)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2005 - IX R 58/04 (https://dejure.org/2005,15439)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - IX R 58/04 (https://dejure.org/2005,15439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 6 Abs. 3; ; EigZulG § 7 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7b § 10e; EigZulG § 2 Abs. 1 § 6 § 7
    Eigenheimzulage; Objektverbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 6 Abs 3, EStG § 7 b, EStG § 7 Abs 5
    Absetzung für Abnutzung; Bindung; Folgeobjekt; Objektverbrauch; Wahlrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03

    Bei der Eigenheimzulage kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Die fortbestehende Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides erlaubt es nicht, eine einmal ausgeübte Wahl erhöhter Absetzungen nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621, zur Nachholung erhöhter Absetzungen; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFH/NV 2005, 1910, zur Eigenheimzulage).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91

    Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Die fortbestehende Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides erlaubt es nicht, eine einmal ausgeübte Wahl erhöhter Absetzungen nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621, zur Nachholung erhöhter Absetzungen; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFH/NV 2005, 1910, zur Eigenheimzulage).
  • BFH, 04.10.2001 - X B 93/01

    Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Einkommensteuer - Ermäßigung -

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Objektverbrauch tritt auch dann ein, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190, zu Abzugsbeträgen nach § 10e EStG).
  • BFH, 17.02.1976 - VIII R 188/71

    Kein Übergang von erhöhter Absetzung nach § 7b EStG zur degressiven Afa nach § 7

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Kommen entweder erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG oder degressive AfA in Betracht, so entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, wenn er nicht den vollen Abschreibungsbetrag der degressiven AfA geltend macht (Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 7b Rz. 35; Boeker in Lademann/Söffing/ Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 7b Anm. 109); ein Übergang von den (so gewählten) erhöhten Absetzungen zur degressiven AfA ist (dann) nicht (mehr) möglich (BFH-Urteil vom 17. Februar 1976 VIII R 188/71, BFHE 118, 319, BStBl II 1976, 414; Schmidt/Drenseck u. Boeker, jeweils a.a.O.; a.A. Paus, Deutsche Steuer-Zeitung 1988, 437, 438).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88

    Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Objektverbrauch tritt auch dann ein, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190, zu Abzugsbeträgen nach § 10e EStG).
  • FG Baden-Württemberg, 28.01.2004 - 13 K 72/03

    Objektverbrauch nach EigZulG auch durch vermietetes § 7b-Objekt - Kein

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1197 veröffentlicht.
  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

    b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258; vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689; zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    (4) Im Fall des BFH-Urteils vom 12. Oktober 2005 (IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258) hatten die Kläger auf Antrag bereits für zwei Objekte Vergünstigungen (Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus und erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG für eine vermietete Eigentumswohnung) in Anspruch genommen.
  • LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23

    Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung

    Es ist nicht entscheidend, ob die Beklagte sich hätte Kenntnis über vergleichbare Rechtsprechung, wie diejenige zum sog. Objektverbrauch, die es auch bereits vor dem Erlass des Steuerbescheids im Jahr 2008 gab, nämlich darüber, dass Objektverbrauch auch dann eintrete, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich auswirkt (bspw. BFH, Urt. v. 12.10.2005, IX R 58/04, juris, Rn 9).
  • FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11

    Betriebe gewerblicher Art: Ändert sich die Bemessungsgrundlage der

    Die für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten erforderliche Gewinnerzielungsabsicht ist bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen oder nach der Verkehrsauffassung trennbaren Betätigungen nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (sogenannte Segmentierung; BFH-Urteil vom 15.11.2006 IX R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
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