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   BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94   

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https://dejure.org/1995,4958
BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94 (https://dejure.org/1995,4958)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1995 - IX R 63/94 (https://dejure.org/1995,4958)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - IX R 63/94 (https://dejure.org/1995,4958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer gesonderten Bewertung des Bodenwertanteils als auch des Gebäudewertanteils bei der Aufteilung der Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und Boden

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94
    Im zweiten Rechtszug wird das FG auch erneut zu entscheiden haben, ob das erworbene Wohnhaus verdeckte Mängel aufgewiesen hat, die einer Beurteilung der strittigen Instandsetzungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten (vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90], BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 [BFH 23.09.1992 - X R 10/92], BStBl II 1993, 338) entgegenstehen können.
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94
    Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung hätte das FG jedoch zunächst sowohl den Bodenwert- als auch den Gebäudewertanteil gesondert bewerten und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Bodenanteil und Gebäudeanteil aufteilen müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, 64f., BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74

    Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe -

    Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94
    Das bedeutete jedoch eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16

    Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter

    Soweit der BFH in früheren Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, die Kosten der Beseitigung verdeckter Mängel seien allgemein nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen, weil solche Mängel zu keiner Minderung des Kaufpreises geführt hätten (s. etwa Urteil des Großen Senats des BFH vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), hat er hieran in der Folgezeit nicht weiter festgehalten (BFH-Urteile vom 22. Januar 2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763, und in BFH/NV 2003, 765).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    Auf die Frage, ob Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind bzw. ob sie durch versteckte Mängel, die zu keiner Kaufpreisminderung geführt haben, verursacht sind (so noch BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), kommt es nach alledem nicht mehr an.
  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

    Auf die Frage, ob Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind bzw. ob sie durch versteckte Mängel, die zu keiner Kaufpreisminderung geführt haben, verursacht sind (so noch BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), kommt es nach alledem nicht mehr an (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    Im Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 (BFH/NV 1996, 116) ist der IX. Senat allerdings noch davon ausgegangen, daß Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen zu beurteilen sind.
  • BFH, 28.02.1996 - X R 65/93

    Kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG,

    Das gilt jedoch nicht für Aufwendungen zur Beseitigung verdeckter Mängel, weil sie zu keiner Minderung des Kaufpreises geführt haben (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, und vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116).
  • FG Hamburg, 17.10.2019 - 3 K 73/18

    Nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Kaufpreisaufteilung

    Dies gilt auch für die Aufteilung der Anschaffungskosten von Gebäude einerseits und dazu gehörendem Grund und Boden andererseits (BFH, Urteile vom 16. September 2015, IX R 12/14, BFHE 251, 214, BStBl II 2016, 397; vom 9. Mai 1995, IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 29/98

    Anschaffungsnaher Aufwand

    Auf die Frage, ob Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind bzw. ob sie durch versteckte Mängel, die zu keiner Kaufpreisminderung geführt haben, verursacht sind (so noch BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), kommt es nach alledem nicht mehr an (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2003 X R 9/99, www.bundesfinanzhof.de, Entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 19.3.2003).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 42/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auf die Frage, ob Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind bzw. ob sie durch versteckte Mängel, die zu keiner Kaufpreisminderung geführt haben, verursacht sind (so noch BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116), kommt es nach alledem nicht mehr an.
  • FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97

    Aufwendungen für Umbauarbeiten als Werbungskosten , die sofort abzugsfähige

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566; offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).
  • FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel

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