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   BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00   

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https://dejure.org/2002,7937
BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00 (https://dejure.org/2002,7937)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 68/00 (https://dejure.org/2002,7937)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 68/00 (https://dejure.org/2002,7937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 6; ; FGO § 68; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1; ; WertV §§ 13 f.; ; WertV § 14 Satz 1; ; WertV § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6 § 21 Abs. 1; HGB § 255
    Anschaffungsnaher Aufwand; Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung der AK von den sog. Vorkosten; AK bei Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen nach Erwerb eines Wohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung: Anschaffungskosten / sofort abziehbare Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 4, EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6, WertV § 13 Abs 2, FGO § 96 Abs 2
    Anschaffungsnaher Aufwand; Kaufpreisaufteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
    Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).

    Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II.2.b aa).

    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den erworbenen Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II.2.b aa).

    Ist das der Fall, ist eine Standarderhöhung anzunehmen; die Aufwendungen für diese und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen sind Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl. im Einzelnen BFH in BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966, zu II.2.b aa).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 HGB (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968).

    Allein die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung des Gebäudes führen noch nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, und vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BFH/NV 2002, 966).

  • BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
    Reparaturen, vor allem Schönheitsreparaturen, die das Vorhandene in seiner Funktion nicht ändern, machen einen Raum oder ein Gebäude auch in diesem Fall nicht betriebsbereit, es sei denn, die Reparaturen stellen die Funktionsfähigkeit des Gebäudes wieder her (vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage IX R 70/00, DB 2003, 314).
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
    bb) Für die Abgrenzung der Anschaffungskosten von den sog. Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. allgemein zu den Begriffen Anschaffungs- und Herstellungskosten in § 10e EStG BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, 334, BStBl II 1993, 338).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
    Anders als die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung 1989 haben FA und FG die Aufteilung des Kaupreises zu Recht nicht nach der sog. Restwertmethode vorgenommen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) liegen hiernach vor, wenn die Maßnahme das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen soll, wobei die Voraussetzungen der "Betriebsbereitschaft" von der Zweckbestimmung durch den Erwerber abhängen (dazu näher BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585; IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149; IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595; vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFHE 201, 256, BStBl II 2003, 596).
  • BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04

    Aufteilung der Werbungskosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte

    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Gesamtaufwendungen zwei im unterschiedlichen Nutzungszusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind und diese Zuordnung nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter zu erfolgen hat (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2000 IX R 50, 51/97, BFH/NV 2000, 1396; vom 31. Juli 2001 IX R 15/98, BFH/NV 2002, 324; vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    bb) Zu den Anschaffungskosten zählen danach die Aufwendungen, die erforderlich sind, um das erworbene Wirtschaftsgut bestimmungsgemäß nutzen zu können (BFH-Urteile vom 25. Februar 2003 IX R 31/02, BFH/NV 2003, 775; vom 22. Januar 2003 X R 29/98, BFH/NV 2003, 755, jeweils unter II. 2. a), z.B. Kosten zur Herstellung eines vermietbaren Zustands (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 70/00, BFHE 200, 227, BStBl II 2003, 585, unter II. 2. a aa), der Umgestaltung (BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595, unter II. 1. a cc; vom 14. November 1985 IV R 170/83, BFHE 145, 67, BStBl II 1986, 60, unter 1.; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Rn. 14), oder der Baureifmachung (BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der

    Die vom Kläger angesprochene "Standarderhöhung" durch zusätzliche Baumaßnahmen führt in Erwerbsfällen zwar regelmäßig zur Annahme der Betriebsbereitschaft i.S. des § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, diese setzt aber nicht zwingend eine Standarderhöhung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595, unter II. 1. a cc); vielmehr orientiert sich die Beurteilung der Baumaßnahmen entscheidend an der bestimmungsgemäßen zukünftigen Nutzung.
  • FG Sachsen, 09.07.2008 - 8 K 322/05

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von durch eine GmbH vereinnahmenden Mieten als

    Davon abzugrenzen sind Baumaßnahmen, die mit den vorgenannten Maßnahmen nicht untrennbar bautechnisch im Zusammenhang stehen und weder die Funktionsfähigkeit des Gebäudes als solches wiederherstellen, noch Voraussetzung für eine andere Nutzungsart sind, noch den Standard innerhalb eines Nutzungszusammenhangs erhöhen, wie z.B. typische Instandsetzungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 68/00, BFH/NV 2003, 595).
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