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   BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03   

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https://dejure.org/2005,10471
BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03 (https://dejure.org/2005,10471)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2005 - IX R 68/03 (https://dejure.org/2005,10471)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - IX R 68/03 (https://dejure.org/2005,10471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BMT-G II/BMT-G-O § 15; ; BMT-G II/BMT-G-O § 15 Abs. 2; ; BMT-G II/BMT-G-O § 15 Abs. 2 Unterabs. 2; ; BMT-G II/BMT-G-O § 22 Abs. 1 Satz 2 c) aa); ; EStG § ... 3b; ; EStG § 3b Abs. 1 Nr. 3; ; BAT/BAT O § 15 Abs. 6 Unterabsatz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung für Abgeltung eines Freizeitausgleichs wegen Arbeitsleistung an Wochenfeiertag nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein steuerfreier Zuschlag für Verzicht auf durch Feiertagsarbeit erworbenen Freizeitanspruch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von anstelle des Freizeitausgleichs gezahlter Lohnzuschläge; Steuerliche Behandlung von für Feiertagsarbeit geleistete Zuschläge

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3b Abs 1 Nr 3, LStR 1999 Abschn 30 Abs 1 S 5
    Barabgeltung; Feiertags- und Nachtarbeit; Freizeitanspruch; Sonntags-; Zeitzuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03
    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

    Darüber hinaus ist --auch wenn der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen unterbleibt-- der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Wochenfeiertag, sondern dafür, dass aus den genannten Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden konnte und deshalb an einem an sich freien Tag gearbeitet werden musste (vgl. BFH-Urteile in BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

  • BFH, 22.11.1968 - VI R 312/66

    Einordnung der Vergütung für die Arbeit an einem freien Tag als Zuschlag für

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03
    Diese einschränkende Auslegung des § 3b EStG rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass er als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG).

    Darüber hinaus ist --auch wenn der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen unterbleibt-- der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Wochenfeiertag, sondern dafür, dass aus den genannten Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden konnte und deshalb an einem an sich freien Tag gearbeitet werden musste (vgl. BFH-Urteile in BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89

    Zeitzuschlag für Arbeiten an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03
    Wird dieser Antrag nicht gestellt oder kann ihm aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht stattgegeben werden, so entsteht der Anspruch auf den Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. (vgl. zur insoweit übereinstimmenden Tarifnorm des § 15 BAT --Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).

    § 15 Abs. 2 BMT-G II/ BMT-G-O räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).

  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 86/81

    Freizeitausgleich für einen Hausarbeiter und Hofarbeiter eines Klinikums -

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03
    § 15 Abs. 2 BMT-G II/ BMT-G-O räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2003 - 3 K 1950/01

    Zeitzuschläge; Feiertagsarbeit; Freizeitausgleich; Antragserfordernis;

    Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1069 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 30/16

    Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

    Diese einschränkende Auslegung des § 3b EStG rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass er als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37, sowie Senatsurteile in BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144, und vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 20/16

    Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

    Diese einschränkende Auslegung des § 3b EStG rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass er als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37, sowie Senatsurteile in BFHE 235, 252, BStBl II 2012, 144, und vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG).
  • BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2005 IX R 55/04, juris Dok.-Nr. STRE200650028; vom 9. Juni 2005 IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37, und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 R 3054/09
    Nicht nur zum hier zu beurteilenden DRK-TV, sondern auch zum Bundesmanteltarifvertrag für öffentliche Gemeinden und Betriebe, der in der im Jahr 1999 gültigen Fassung (BMT-G II) für die Arbeit an einem Wochenfeiertag entweder einen allgemeinen Grundzuschlag von 35 v.H. und daneben die Gewährung von bezahlter Freizeit oder ohne Freizeitausgleich einen Zuschlag von 135 v.H. vorgesehen hat, ist deshalb eine obergerichtliche Klärung erforderlich gewesen (vgl Urteile des BFH vom 9. Juni 2005, IX R 68/03, vom 22. September 2005, IX R 55/04, und vom 21. Februar 2006, IX R 27/05, jeweils juris), so dass die Beurteilung der Steuer- und Beitragspflicht auch für fachkundiges Personal nicht im Sinne der Rechtsauffassung des FA und der Beklagten auf der Hand lag.
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