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   BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08   

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https://dejure.org/2009,1557
BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08 (https://dejure.org/2009,1557)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2009 - IX R 7/08 (https://dejure.org/2009,1557)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - IX R 7/08 (https://dejure.org/2009,1557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2; PflegeVG Art. 52; SGB XI § 82 Abs. 3

  • openjur.de

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2; PflegeVG Art. 52; SGB XI § 82 Abs. 3

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Minderung der Herstellungskosten bei Zuschüssen zum Zwecke des Neu- und Ausbaus eines Pflegeheims im Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; PflegeVG Art. 52 Abs. 1; ; SGB XI § 9; ; SGB XI § 82 Abs. 3; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung von Anschaffungskosten und Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse i.S.d. Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz ( PflegeVG )

  • datenbank.nwb.de

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baukostenzuschüsse fürs Altenpflegeheim

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung von Anschaffungskosten und Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse i.S.d. Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Minderung von Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Behandlung von Baukostenzuschüssen nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Altenpflegeheim; Baukostenzuschuss; Betreutes Wohnen; Investitionszuschuss; Zuschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 289
  • NJW 2010, 256 (Ls.)
  • BStBl II 2009, 34
  • BStBl II 2010, 34
  • BauR 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Ziel des Gesetzes ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (vgl. BTDrucks 12/5262, S. 1 f. und BTDrucks 12/5617, S. 1 f.), und diesem Zweck dient auch das Belegungsrecht des Staates, mit dem gewährleistet wird, dass die geförderten Pflegeplätze vorrangig sozial schwachen Landesbürgern zugute kommen und mit dem der Sozialhilfeträger entlastet werden soll (Verminderung von Sozialhilfeleistungen), der ansonsten den (höheren) Pflegesatz zahlen müsste (vgl. zum Zweck des Belegungsrechts eingehend Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 17. Oktober 2007 2 BvR 1095/05, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2007, 1555, unter B. II., m.w.N.).

    Diese Regelung soll letztlich bewirken, dass über geringere Pflegesätze ein größerer Anteil von Pflegebedürftigen (die regelmäßig nicht Nutznießer des Belegungsrechts sind) die Aufwendungen aus den Alterseinkünften finanzieren kann, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen (zum Zweck der Vermeidung von Sozialhilfeabhängigkeit BVerfG-Beschluss in DVBl 2007, 1555, unter B. II. 1. c (1), m.w.N.).

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Sie können z.B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung unmittelbar zusammenhängen (ständige Rechtsprechung, vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).

    Wenn er dort empfangene Mittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung behandelt, so deshalb, weil das Gesetz mit der Förderung von Mietwohnraum bedürftige Haushalte unterstützt, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können (so BFH-Urteil in BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14).

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Sie können z.B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung unmittelbar zusammenhängen (ständige Rechtsprechung, vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Der Antrag nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ist im Revisionsverfahren unzulässig und gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14, unter II. 4., m.w.N.).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Dementsprechend ist auch die in § 82 Abs. 3 SGB XI enthaltene Regelung, wonach nur die nicht durch öffentliche Förderung abgedeckten Investitionskosten auf die Heimbewohner umgelegt und von ihnen im Rahmen der mit ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse beansprucht werden können (vgl. dazu eingehend Bundessozialgericht, Urteil vom 6. September 2007 B 3 P 3/07 R, BSGE 99, 57), keine Mietpreisbindung, sondern eine Folge der öffentlichen Förderung und vermeidet eine doppelte Begünstigung des Berechtigten, die einträte, wenn er die von der öffentlichen Hand finanzierten Herstellungskosten zusätzlich auf die Pflegevergütung umlegen könnte.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 11 K 2278/03

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von öffentlichen Investitionszuschüssen -

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Zur Begründung führte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1614 veröffentlichtem Urteil u.a. aus, soweit die Zuschüsse zur Förderung des Altenpflegeheims gewährt worden seien, seien keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen und die Herstellungskosten dementsprechend zu mindern.
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; denn die Klägerin hat die Zuschüsse   ausschließlich   aus städtebaulichen Gründen erhalten (§ 43 Abs. 3 StBauFG, dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, m.w.N.).

    Die streitbefangenen Zuschüsse wurden nicht gewährt, um der Klägerin im Sinne einer Gegenleistung die laufenden finanziellen Nachteile auszugleichen, die ihr aufgrund einer eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit entstehen würden (vgl. insoweit zu Mitteln nach dem 3. Förderungsweg als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14); es handelt sich vielmehr um eine Objektförderung der von der Klägerin vorgenommenen Baumaßnahmen (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.1. a).

    Mit der Entscheidung der Stadt im Streitjahr, dass die gewährten Fördermittel nicht zurückzuzahlen seien, erhielt die Klägerin einen Baukostenzuschuss, der die Herstellungskosten der Gebäude i.S. von § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mindert, da er in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes steht (BFH-Urteile in BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999, sowie in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.2.).

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 56/13

    Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34).
  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (vgl. Senatsurteile vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 14.07.2009 - IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10

    Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; eigenverantwortlich; Erstattung;

    Das Finanzhilfeprogramm bezweckte darüber hinaus, die Pflegebedürftigen in den geförderten Einrichtungen von den Investitionskosten zu entlasten und damit die Sozialhilfeausgaben zu reduzieren (BFH, Urteil vom 14. Juli 2009 - IX R 7/08 - BFHE 226, 289 ; Abschlussbericht des Freistaates Sachsen, in: Bundesministerium für Gesundheit, Aufbau einer modernen Pflegeinfrastruktur in den neuen Bundesländern - Investitionsprogramm nach Art. 52 PflegeVG, 2010, S. 83).
  • FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18

    Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus

    Zwar bezieht sich das Urteil des BFH IX R 7/08 nur auf eine Berichtigung einer Rechnung durch den Rechnungsersteller, während es vorliegend um die Berichtigung einer Gutschrift geht.
  • FG Köln, 15.10.2013 - 3 K 3169/03

    Mietzuschussdarlehen als Einnahme bei Vermietung und Verpachtung

    Öffentliche Zuschüsse führen als Leistungen Dritter dann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie das Überlassen des Gebrauchs oder der Nutzung eines Grundstücks entgelten sollen, oder der Finanzierung von Werbungskosten dienen, nämlich den Erhaltungsaufwand oder den Aufwand für die Schuldzinsen vermindern (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BStBl. II 2012, 310; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BStBl. 2010, 34; vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BStBl. 2004, 14).
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