Rechtsprechung
   BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2346
BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98 (https://dejure.org/2001,2346)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2001 - IX R 70/98 (https://dejure.org/2001,2346)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - IX R 70/98 (https://dejure.org/2001,2346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gebäudevermietung - Werbungskostenüberschuß - Totalüberschuß - Einkünfteerzielungsabsicht - Nur vorübergehende Vermietung

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9
    Anscheinsbeweis; Befristeter Mietvertrag; Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsabsicht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
    Unschädlich ist es dagegen, wenn der Steuerpflichtige sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N., und in BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67).

    Das FG hat alle feststehenden Indizien in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67); diese ist nach § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht bindend, wenn sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt.

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97

    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und hierbei beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).

    Unschädlich ist es dagegen, wenn der Steuerpflichtige sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N., und in BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (BFH-Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 118 Anm. 23, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen; Liebhaberei kann insoweit nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, m.w.N.).
  • FG Berlin, 23.04.1998 - I 399/95
    Auszug aus BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 384 veröffentlichten Urteil die Ansicht, die Kläger hätten das Grundstück im Streitjahr ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet.
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Er kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Er kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Sie bindet damit den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO auch dann, wenn sie nicht die allein in Betracht kommende Würdigung ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, unter II.2.; vom 4. September 2003 V R 9-10/02, BFHE 203, 389, BStBl II 2004, 627, unter II.3.; vom 9. Dezember 2009 II R 52/07, BFH/NV 2010, 824, Rz 17; BFH-Beschluss vom 23. September 2014 V B 37/14, BFH/NV 2015, 67, Rz 8).
  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 276/12

    Prospekthaftung beim geschlossenen Immobilienfonds: Anrechnung von

    Davon sind etwa Provisionen in Bezug auf die Vermittlung des Eigenkapitals betroffen (BFH, BStBl II 2002, 796, juris Rn. 17; BStBl II 2001, 717, juris Rn. 16 ff.; BStBl II 1995, 166, juris Rn. 8; Heuermann, HFR 2002, 606; im Wesentlichen ebenso BMF, Erlass vom 20. Oktober 2003, BStBl I 546, 551 ff.).

    Ob diese Rechtsprechung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist und ob - falls ja - die Festsetzung der Werbungskosten nicht durch das Finanzamt in entsprechender Anwendung des § 174 Abs. 4 AO geändert werden könnte (vgl. dazu Weber-Grellet, FR 2002, 729; Heuermann, HFR 2002, 606), erscheint zweifelhaft.

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

    Diese Annahme setzt voraus, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst hat; hieran fehlt es, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück kurzfristig wieder verkaufen will oder wenn er sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635).

    Er kann das gegen die Überschusserzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafürsprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung, Selbstnutzung oder unentgeltlichen Übertragung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung, Selbstnutzung oder unentgeltlichen Übertragung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH, Urteile vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m. w. N.; vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587; vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635).

    b) Die Feststellung der Einkunftserzielungsabsicht unterliegt der tatrichterlichen Würdigung des FG, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Der Senat kann auf Grund der vorliegenden Feststellungen des FG nicht abschließend darüber entscheiden, ob, ggf. wann die Klägerin die Absicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Erdgeschosses und der Pächterwohnung (2. Obergeschoss) zu erzielen, gefasst und ggf. aufgegeben hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 635).

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Deshalb hat der BFH als Indiz gegen die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nicht allein auf die Befristung des Vertrags abgestellt, sondern entscheidend auf den Umstand, dass bereits im Mietvertrag die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht (BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695) oder Verkaufsabsicht (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635) verknüpft wird.
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 13/12

    Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme - Keine Zurechnung der

    Deshalb hat der BFH als Indiz gegen die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nicht allein auf die Befristung des Vertrags abgestellt, sondern entscheidend auf den Umstand, dass bereits im Mietvertrag die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht (BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695) oder Verkaufsabsicht (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635) verknüpft wird.
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie daher für den BFH als Revisionsgericht bindend (vgl. § 118 Abs. 2 FGO), selbst wenn die vorgenommene Wertung nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281, unter II.2.c; vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, unter II.2., m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 41; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz 64, 87; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 142, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten

    Mit Urteil vom 4. Dezember 2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass einem Steuerpflichtigen die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, solange er noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, S.635; vgl. auch das BFH-Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, S.301 zum Mietkaufmodell).

    Er kann die hiergegen sprechenden Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, S.635).

    Nach alledem war offen, wie er künftig mit dem Grundstück verfahren werde (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, S. 635).

    Zudem entkräftete der Kläger die hinsichtlich seiner Einkünfteerzielungsabsicht bestehenden Zweifel nicht, indem er nachvollziehbar darlegte, dass diese zunächst in eindeutiger Weise vorgelegen hatte, ihn jedoch veränderte äußere Umstände bzw. Bedingungen zum Verkauf des Grundstücks in B gezwungen hatten (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, S.635).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01

    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00

    Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem

  • BFH, 13.01.2011 - V R 63/09

    Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen -

  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

  • FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10

    Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit -

  • FG Hamburg, 12.09.2018 - 2 K 151/17

    Dauerhafte Vermietungsabsicht bei Abschluss eines Mietvertrages mit

  • FG Bremen, 13.08.2007 - 4 K 139/04

    Anerkennung von aus einer Vermietung und Verpachtung entstandenen Verlusten in

  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04

    Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Hamburg, 15.12.2004 - I 219/00

    Finanzgerichtsordnung : Zum Gegenstand des Verfahrens werdende Änderungsbescheide

  • FG Münster, 20.01.2012 - 12 K 4690/08

    Möglichkeit der Berücksichtigung eines tatsächlichen Überschuss der

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 21/05

    Berücksichtigung der Übernahme einer Schuld durch den Anspruchsberechtigten

  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

  • BFH, 17.09.2002 - IX R 11/02

    Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 15.09.2006 - VII S 16/05

    Unselbständiges Anschlussrechtsmittel

  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§

  • FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 761/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung mit Selbstnutzungsvorbehalt;

  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

  • FG München, 19.09.2007 - 9 K 3594/06

    Vereinbarung zwischen geschiedenen Ehegatten über Nutzung der gemeinsamen Wohnung

  • FG Hamburg, 03.11.2015 - 6 V 259/15

    Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzung für die Option zur Tonnagesteuer ist,

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 18/01

    Zur Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses bei langjähriger Mietstundung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht